Bevölkerungsschutz 12 / März 2012
Zeitschrift für Risikoanalyse und Prävention, Planung und Ausbildung, Führung und Einsatz
In der Schweiz soll für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Das Parlament hat 2011 an dieser Vorgabe festgehalten, bei der Schutzraumbaupflicht aber einzelne Änderungen beschlossen. Neben den Schutzräumen umfasst die Infrastruktur auch Schutzanlagen: Die Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützten Sanitätsstellen und Spitäler dienen dazu, die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft des Bevölkerungsschutzes sicherzustellen. «Bevölkerungsschutz» (Nr. 12/2012) gibt einen Überblick.
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