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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Generalsekretariat / Raum und Umwelt VBS

Politik
Die Umweltpolitik des Departementes ist im VBS-Leitbild "Raumordnung + Umwelt" definiert.

Strategische Zielsetzung
Die Raumordnungs- und Umweltstrategie des VBS bezweckt die Rechtskonformität und die ständige Verbesserung der Leistungen des Departements in den Bereichen Raumordnung und Umwelt.

Allgemeines
Allgemeines Es gelten folgende Grundsätze:

  • der Grundsatz der Nachhaltigkeit
  • das Vorsorgeprinzip
  • das Verursacherprinzip
  • die Eigenverantwortung

Einhaltung der Vorschriften:

  • Bei allen Vorhaben und Tätigkeiten sind mindestens die Vorschriften des Bundes einzuhalten.
  • Das Departement kann weitergehende Vorschriften erlassen.
  • Kantonale und kommunale Pläne und Vorschriften sind soweit zu berücksichtigen, als sie die Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung nicht erheblich erschweren.
  • Die Einhaltung der Vorschriften wird periodisch überprüft.

Handlungsmaximen:
Bei notwendigen Massnahmen im Raumordnungs- und Umweltbereich, sind in jedem Fall betriebliche Anpassungen zu prüfen und wenn erforderlich umzusetzen. Ausnahmeregelungen sind nur dann in Betracht zu ziehen, wenn andernfalls die Erfüllung des Auftrags der Armee unverhältnismässig erschwert wird. 

Für Fragen zu dieser Seite: Raum und Umwelt
Zuletzt aktualisiert am: 15.10.2008
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