Nachrichtendienst des Bundes NDB
Seit dem 1. Januar 2010 existiert in der Schweiz ein neues sicherheitspolitisches Instrument, der Nachrichtendienst des Bundes, kurz NDB. Der neue Dienst entstand durch die Zusammenführung des Dienstes für Analyse und Prävention DAP und des Strategischen Nachrichtendienstes SND.
Partner und Leistungsbezüger
In der Schweiz sind dies die politische und militärische Führung, die Bundesverwaltung, insbesondere die Departemente VBS, EJPD, EVD und EDA sowie die Kantone. Im Ausland pflegt der NDB Kontakte zu über 100 Nachrichten-, Polizei- und Sicherheitsdiensten weltweit. Diese bilateralen und multilateralen Kontakte sind alle vom Bundesrat genehmigt.
Thematische Interessensgebiete
In der Schweiz sind das Terrorismus- und gewalttätiger Extremismus, Proliferation, Angriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen und der verbotene Nachrichtendienst. Im Ausland sind die thematischen Interessensgebiete des NDB weiterhin Proliferation, Terrorismus, Streitkräfteentwicklung, Einsatzgebiete der Armee im Ausland sowie Rüstungstechnologie und Rüstungshandel.
Aufsicht und gesetzliche Grundlagen
Der NDB wird durch Parlament, Bundesrat, Bundesverwaltung und VBS kontrolliert. Im VBS hat die seit Januar 2009 etablierte Nachrichtendienstliche Aufsicht den Auftrag, die Tätigkeit der Nachrichtendienste auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu prüfen. Dieses Kontrollorgan ist dem Chef VBS direkt unterstellt und übt seine Kontrolltätigkeit unabhängig aus.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des NDB sind das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG), sowie das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).
