Wenn Sie Offizier, Unteroffizier oder Soldat sind, nach wie vor Militärdienst leisten und bereit sind, Ihr militärisches Fachwissen während ca. 2 – 4 zusätzlichen, freiwilligen Diensttagen pro Jahr an einem Militärgericht während der Amtsperiode 2008 – 2011 einzubringen, sind die Hauptvoraussetzungen bereits erfüllt.
Eine juristische Ausbildung ist nicht notwendig aber auch kein Hindernis.
Gerechtigkeitssinn, Sozialkompetenz sowie kommunikative Fähigkeiten und ein tadelloser ziviler und militärischer Leumund sind für diese anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit hingegen Voraussetzung.
Die Wahl durch den Bundesrat zur Militärrichterin oder zum Militärrichter findet im November 2007 statt.
Werden Sie Richterin / Richter an einem Militärgericht
Wie ?
Interessiert?
Dann melden Sie sich – bis spätestens 31.08.2007 – unter Angabe von:
Dann melden Sie sich – bis spätestens 31.08.2007 – unter Angabe von:
- Grad,
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- militärische Einteilung
- Beruf
- Wohnort und
- einem Kurzlebenslauf
Kontakt:
Oberauditorat, Stab
Herr Reto Tritten
Maulbeerstrasse 9
3003 Bern
Tel : 031 324 33 03
E-mail : info@oa.admin.ch
Herr Reto Tritten
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3003 Bern
Tel : 031 324 33 03
E-mail : info@oa.admin.ch

