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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Militärjustiz - Disziplinarstrafrecht inkl. Arbeitsformulare

1. Gesetzliche Grundlagen

  • Militärstrafgesetz (MStG) (SR 321.0 Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) vom 13. Juni 1927
    Zweites Buch: Disziplinarstrafordnung Art. 180 ff Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

 

2. Die einzelnen Disziplinarstrafen

  • Arrest von 1-10 Tagen
  • Disziplinarbusse bis Fr 1'000.--
  • Ausgangssperre für die Dauer von 3-15 Tagen (unabhängig von der Zahl der Ausgänge während der entsprechenden Dauer)
  • Verweis

Verzicht auf Ausfällung einer Disziplinarstrafe ist nur bei geringem Verschulden möglich.

 

3. Die Disziplinarbusse im Speziellen

  • Höhe der Busse im Dienst: max. Fr. 500.-, ausserhalb des Dienstes: max. Fr. 1'000.-
    • Zuständigkeit im Dienst: Einheitskommandant
    • ausserhalb des Dienstes: zuständige Militärbehörde
         
  • Inkasso:
    • Zahlung sofort möglich bei der Truppe (zugunsten der Bundeskasse, nicht der Truppenkasse)
    • oder innert 2 Monaten (Vollzug durch den Wohnsitzkanton)
    • Umwandlung in Arrest nur bei Nichtbezahlung und erst nach Ablauf der Zahlungsfrist
      (kein Recht auf Wahl zwischen Disziplinarbusse und Arrest)

 

4. Die Strafzumessung

  • Alle Disziplinarstrafen sind immer nach dem individuellen Verschulden des Täters zu bemessen.

 

5. Einzelfragen

  • Die Strafbefugnis des Einheitskommandanten sowie ihm gleichgestellte Kommandanten:
    • bis 5 Tage Arrest
    • alle übrigen Disziplinarstrafen

  • Die Strafbefugnis der übergeordneten Kommandanten:
    • maximale Strafbefugnisse

  • Strafbarkeit von Ungehorsam und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften neu auch bei Fahrlässigkeit (Art. 61 und 72 MStG)

 

6. Hilfsmittel

  • Das Disziplinarstrafrecht ist im DR 04 vollständig enthalten. Die notwendigen Formulare sind auf dieser Seite unten sowie im MilOffice abrufbar.
  • Im Verlauf des Jahres 2008 wird die fünfte - vollständig überarbeitete und erweiterte - Auflage des Kommentars von Peter Hauser, Stefan Flachsmann und Patrick Fluri erscheinen.
    Dieser Kommentar wird den Kommandaten durch das BBL als Dienstexemplar abgegeben.
  • Zudem stehen die Pikett-Untersuchungsrichter der Militärjustiz sowie der Rechtsdienst des Oberauditorats (Deutsch: 031 324 33 08 // Französisch/Italienisch 031 324 33 07) für Auskünfte zur Verfügung.

 

 

Arbeitsformulare Disziplinarstrafrecht

 

Für Fragen zu dieser Seite: Oberauditorat
Zuletzt aktualisiert am: 16.11.2011
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