- Militärstrafgesetz (MStG) (SR 321.0
) vom 13. Juni 1927
Zweites Buch: Disziplinarstrafordnung Art. 180 ff
Militärjustiz - Disziplinarstrafrecht inkl. Arbeitsformulare
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Die einzelnen Disziplinarstrafen
- Arrest von 1-10 Tagen
- Disziplinarbusse bis Fr 1'000.--
- Ausgangssperre für die Dauer von 3-15 Tagen (unabhängig von der Zahl der Ausgänge während der entsprechenden Dauer)
- Verweis
Verzicht auf Ausfällung einer Disziplinarstrafe ist nur bei geringem Verschulden möglich.
3. Die Disziplinarbusse im Speziellen
- Höhe der Busse im Dienst: max. Fr. 500.-, ausserhalb des Dienstes: max. Fr. 1'000.-
- Zuständigkeit im Dienst: Einheitskommandant
- ausserhalb des Dienstes: zuständige Militärbehörde
- Inkasso:
- Zahlung sofort möglich bei der Truppe (zugunsten der Bundeskasse, nicht der Truppenkasse)
- oder innert 2 Monaten (Vollzug durch den Wohnsitzkanton)
- Umwandlung in Arrest nur bei Nichtbezahlung und erst nach Ablauf der Zahlungsfrist
(kein Recht auf Wahl zwischen Disziplinarbusse und Arrest)
4. Die Strafzumessung
- Alle Disziplinarstrafen sind immer nach dem individuellen Verschulden des Täters zu bemessen.
5. Einzelfragen
- Die Strafbefugnis des Einheitskommandanten sowie ihm gleichgestellte Kommandanten:
- bis 5 Tage Arrest
- alle übrigen Disziplinarstrafen
- Die Strafbefugnis der übergeordneten Kommandanten:
- maximale Strafbefugnisse
- maximale Strafbefugnisse
- Strafbarkeit von Ungehorsam und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften neu auch bei Fahrlässigkeit (Art. 61 und 72 MStG)
6. Hilfsmittel
- Das Disziplinarstrafrecht ist im DR 04 vollständig enthalten. Die notwendigen Formulare sind auf dieser Seite unten sowie im MilOffice abrufbar.
- Im Verlauf des Jahres 2008 wird die fünfte - vollständig überarbeitete und erweiterte - Auflage des Kommentars von Peter Hauser, Stefan Flachsmann und Patrick Fluri erscheinen.
Dieser Kommentar wird den Kommandaten durch das BBL als Dienstexemplar abgegeben. - Zudem stehen die Pikett-Untersuchungsrichter der Militärjustiz sowie der Rechtsdienst des Oberauditorats (Deutsch: 031 324 33 08 // Französisch/Italienisch 031 324 33 07) für Auskünfte zur Verfügung.
- Download: «Disziplinarstrafordnung»

Disziplinarstrafordnung, Auszug aus dem Militärstrafgesetz, in Kraft seit 1. März 2004 (20 S.)
Grösse: 220 Kb | Typ: PDF
Arbeitsformulare Disziplinarstrafrecht
- Formular Disziplinarstrafsache

Formular 22.045
Publiziert am: 13.10.2008 | Grösse: 157 Kb | Typ: DOC
- Formular Disziplinarstrafverfügung
Formular 22.046
Publiziert am: 16.11.2011 | Grösse: 151 Kb | Typ: DOC
- Formular Entscheid über die Disziplinarbeschwerde

Formular 22.047
Publiziert am: 13.10.2008 | Grösse: 137 Kb | Typ: DOC
- Bearbeitungstool Disziplinarstrafwesen (DSW)
Tool zum Ausfüllen von Formularen (Excel 2007)
Publiziert am: 16.11.2011 | Grösse: 1384 Kb | Typ: XLSM
Themen
- Militärstrafverfahren
- Grundsätze des Militärstrafrechts
- Verletzungen des humanitären Völkerrechts
