Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport aus dem Jahr 1972 will der Bund das bisherige Sportfördersystem den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Das neue Sportförderungsgesetz übernimmt die bewährten Prinzipien des geltenden Rechts. Die Vorlage umfasst folgende Elemente:
- Sport- und Bewegungsförderung für alle Altersgruppen: Angebote von Kantonen Gemeinden und Privaten werden gemäss bisheriger Praxis subsidiär unterstützt und entwickelt.
- Jugend+Sport (J+S): Das Programm J+S wird auf die Altersgruppe der Fünf- bis Zehnjährigen ausgedehnt.
- Schulsport: Der Bund hält am Schulsportobligatorium fest. Die Kantone erlassen nach Anhörung des Bundes Regelungen zu zeitlichem Umfang und zur Qualität im Schulsport. Bis kantonale Regelungen in Kraft sind, gilt übergangsrechtlich das heute geltende Obligatorium von drei Wochenlektionen.
- Leistungssport: Die Unterstützung des Leistungssports durch den Bund erfolgt weiterhin subsidiär.
- Dopingbekämpfung: Die Strafbestimmungen gegen das Dopingumfeld von Athleten werden verschärft. Weiter werden Rechtsgrundlagen geschaffen, um den Datenaustausch mit nationalen und internationalen Anti-Doping-Stellen zu gewährleisten.
- Finanzen: Die Finanzhilfen an Sportverbände und andere Sportorganisationen werden vermehrt von deren Anstrengungen zugunsten des fairen Sports abhängig gemacht.
Mit dem Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) werden Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten geschaffen. Dies um den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung zu tragen.
Die Vorentwürfe für die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport und für ein Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wurden im Vernehmlassungsverfahren begrüsst, die Sportverbände unterstützen sie mit Nachdruck. Der Bundesrat verabschiedete die Gesetzesentwürfe und die Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte.
