Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Änderung des Abkommens mit Frankreich über die Erfüllung der Wehrpflicht der schweizerisch-französischen Doppelbürger beschlossen. Es geht darum, die Wehrpflicht der Doppelbürger an die Möglichkeiten der Erfüllung des Militärdienstes in Frankreich anzupassen.
Über die Erfüllung der Wehrpflicht von Doppelbürgern hat die Schweiz in erster Priorität mit den umliegenden Ländern Frankreich, Österreich, Italien und Deutschland zwischenstaatliche Abkommen getroffen. Das Abkommen mit Frankreich war 1999 durch einen Notenaustausch besiegelt worden. Nun muss das Abkommen angepasst werden, da in Frankreich nur noch wenige militärische Pflichten bestehen. Dazu gehört die Teilnahme an einem sogenannten Verteidigungs-Vorbereitungstag. Allein durch die Teilnahme an diesem Anlass kann der Doppelbürger seine Wehrpflicht erfüllen.
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