Das Militärgericht 7 hat heute in Chur die beiden angeklagten Bergführer vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Tötung und vom Vorwurf der fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften freigesprochen.
Am 12. Juli 2007 ereignete sich im Jungfrau-Massiv ein Lawinenunglück, bei dem sechs Angehörige der Armee in den Tod gerissen wurden. Die Anklage warf den beiden Bergführern, welche für die Durchführung der Bergtour verantwortlich waren, mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor.
Gegen dieses Urteil können die Angeklagten sowie der Auditor innert fünf Tagen seit der mündlichen Eröffnung des Urteils Appellation beim Militärgericht 7 erheben. Für die Behandlung der Appellation ist das Militärappellationsgericht 2 zuständig.
