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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Bundesrat verabschiedet Bericht über die Militärethik in der Schweizer Armee

01.09.2010
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch einen Bericht über die Militärethik in der Schweizer Armee verabschiedet. Er erfüllt damit ein Postulat aus dem Jahr 2005 von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU). Der Bericht zeigt die bestehenden ethischen und rechtlichen Grundlagen der Armee auf und hält fest, dass diese in der Armee ausgebildet werden.

Nationalrat Hans Widmer hatte in seinem Postulat unter anderem einen Massnahmenkatalog gefordert, der darauf abzielt, die Verpflichtungen der Armeeangehörigen auf die Menschenrechte und auf die Grundrechtsordnung der Bundesverfassung so bewusst zu machen und auszugestalten, dass für extremistische Haltungen aller Art und für Hasspropaganda in der Armee kein Platz besteht. Widmer forderte auch ein Konzept für eine unabhängige Ombudsstelle im Sinn eines Wehrbeauftragten, der die entsprechenden Massnahmen überwacht.

Der Bundesrat kommt in seinem ausführlichen Bericht „Militärethik in der Schweizer Armee“ nun zum Schluss, dass die Grundlagen in den einschlägigen Gesetzen und Anordnungen festgehalten sind und auch vermittelt werden. Dies könne allerdings noch systematischer und ganzheitlicher geschehen, und die Lehrpläne seien in den kommenden Revisionen entsprechend abzustimmen. Das durch das Postulat geforderte Konzept werde im Bericht entwickelt. Einzelne Massnahmen in geforderten Bereichen seien seit dem Einreichen des Postulates parallel durch die Armee eingeleitet worden.
Ganz allgemein bestünden keine gravierenden Probleme mit den ethischen und rechtlichen Grundsätzen der Armee, die einen sofortigen Handlungsbedarf benötigten. Die bestehenden Grundsätze seien konsequent umzusetzen und auszubilden.
Die Einflüsse in den Bereichen Jugendgewalt, Jugendarbeitslosigkeit und Extremismus auf die Armee als Spiegel der Gesellschaft seien indes aufmerksam zu beobachten und allenfalls zu untersuchen.

Für eine unabhängige Ombudsstelle besteht nach Ansicht des Bundesrates kein Bedürfnis, da für Angehörige der Armee und zivile Mitarbeiter des VBS bereits Anlaufstellen mit ähnlicher Aufgabe vorhanden sind, so die Armeeseelsorge, der Pädagogisch-Psychologische Dienst oder die Vertrauensstelle VBS.

Adresse für Rückfragen:
Martin Bühler
Sprecher VBS
Tel. 031 324 50 86
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Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation VBS
Zuletzt aktualisiert am: 17.01.2012

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