Armeebericht 2010
Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2010 den Armeebericht 2010 verabschiedet. Er hat damit den Startschuss gegeben für die politische Diskussion darüber, wie die Armee in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts ausgestaltet werden soll. Der Armeebericht 2010 ist eine weitere Etappe in der sicherheitspolitischen Diskussion.
Grundmodell für die künftige Armee
Im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 hatte der Bundesrat im Sommer 2010 bereits an den Grundpfeilern „Milizarmee“ und „Allgemeine Militärdienstpflicht“ festgehalten. Das nun im Armeebericht 2010 skizzierte Grundmodell sieht 80‘000 Armeeangehörige vor und entspricht mit einem Ausgabenplafond von 4,4 Milliarden Franken (plus allfällige Teuerung) den finanzpolitischen Vorgaben des Bundesrates.
Er hat das VBS beauftragt, bis in einem Jahr Sparmassnahmen aufzuzeigen, damit die 4,4 Mrd. Franken nicht überschritten und mittelfristig ein adäquates Verhältnis zwischen Betriebs- und Investitionskosten gewährleistet werden. Es wird ein Investitionsanteil von gegen 40 Prozent und ein Betriebsausgabenanteil von rund 60 Prozent angestrebt. Bis Ende 2012 sollen dann die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung dieses Grundmodells dem Parlament unterbreitet werden.
Konsolidierung der Armee / Finanzierung TTE
Unabhängig von dem im Armeebericht 2010 umschriebenen Grundmodell für die künftige Armee und zeitlich vorgelagert laufen die Konsolidierung der Armee XXI und die Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/2011. Parallel dazu läuft auch der Auftrag des Bundesrates vom 25. August 2010 an das VBS und an das Eidg. Finanzdepartement, bis Ende 2011 Möglichkeiten für die Finanzierung eines Tiger-Teilersatzes in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts aufzuzeigen.
Andere Armeemodelle werden nicht weiterverfolgt
Der Bundesrat hat überdies beschlossen, verschiedene theoretisch denkbare andere Armeemodelle nicht weiter zu verfolgen, weil sie den politischen, gesellschaftlichen und militärischen Realitäten nicht entsprechen. Dazu gehören eine Berufsarmee, eine reine Wehrpflichtarmee (d.h. eine Armee, in der alle Milizangehörigen Durchdiener wären), eine Armee, in der die Kader vollständig aus Zeit- oder Berufssoldaten bestehen, eine Partisanenarmee und eine Armee ohne die Fähigkeit zur Abwehr eines militärischen Angriffs.
Der Zeitplan
Ende 2012 soll die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über Anpassungen des Militärgesetzes und der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation bereit sein. Die konkreten Anpassungen könnten damit voraussichtlich ab 2015 umgesetzt werden.

