Am 13. Februar 2011 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die unter anderem eine Lagerung der Ordonnanzwaffen in den Zeughäusern verlangte, mit 56.3% abgelehnt. Dem klaren Resultat gingen verschiedene Verschärfungen der gesetzlichen Grundlagen von Ordonnanzwaffe und Taschenmunition voraus.
Vor dem Hintergrund einzelner tragischer Ereignisse im Zusammenhang mit der Ordonnanzwaffe wurde der Bundesrat durch zahlreiche parlamentarische Vorstösse dazu aufgefordert, den Umgang mit der Ordonnanzwaffe gründlich zu analysieren und restriktivere Regelungen zu erlassen. Zudem wurde im September 2007 die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» lanciert, die unter anderem eine Lagerung der Ordonnanzwaffen im Zeughaus verlangte.

Ordonnanzwaffe
Massnahmen
- Einzug der Taschenmunition
Eine erste Reaktion erfolgte Ende September 2007. Das Parlament stimmte einer Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates zu und verfügte den Einzug der ausgegebenen Taschenmunition. Bis dahin gehörte die Taschenmunition zur persönlichen Ausrüstung eines jeden mit einer persönlichen Waffe ausgerüsteten Angehörigen der Armee. - Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffe
Der damalige Chef des VBS, Bundesrat Samuel Schmid, beauftragte im Dezember 2007 eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten aus der Bundesverwaltung sowie externen Partnern mit der Ausarbeitung eines umfassenden Berichts über die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte rund um die persönliche Dienstwaffe.
Die Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen lieferte ihren Bericht dem Chef des VBS am 19. November 2008 ab. Darin analysierte sie die militärischen, staatspolitischen, sicherheitspolitischen und aussenpolitischen Aspekte der Heimabgabe der Waffen, aber auch ihre Bedeutung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt sowie Suizid und Suizidprävention. Sie formulierte konkrete Empfehlungen, um Missbräuchen der Ordonnanzwaffen, unter Berücksichtigung militärischer Bedürfnisse, entgegenzuwirken. - Bedingte Heimabgabe
Ende November 2009 passte der Bundesrat die Bestimmungen über Ordonnanzwaffen in zwei Verordnungen an. Konkret wurde an der Heimabgabe der persönlichen Waffe festgehalten. Allerdings erhalten seit anfangs 2010 nur noch Armeeangehörige eine Waffe, bei denen eine Abklärung ergeben hat, dass kein Gewaltpotenzial vorhanden ist. - Waffe kostenlos hinterlegen
Zudem kann nun jeder Armeeangehörige die Waffe ohne Angabe von Gründen und kostenlos hinterlegen. Wer beim Ausscheiden aus der Armee die persönliche Waffe erwerben will, muss einen Waffenerwerbsschein vorweisen können. - Gewaltpotential melden
Dritte, Behörden sowie behandelnde oder begutachtende Ärztinnen, Ärzte, Psychologinnen und Psychologen können Meldung erstatten, wenn bei Angehörigen der Armee Anzeichen oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der persönlichen Waffe bestehen. Auch Armeekader müssen Angehörige der Armee mit Gewalt- oder Suizidpotenzial ihren Vorgesetzten melden. - Waffe vorsorglich abnehmen
Die Kreiskommandanten können den Angehörigen der Armee die persönliche Waffe vorsorglich abnehmen, wenn Anzeichen oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der persönlichen Waffe bestehen. - Mehr Sicherheit bei Jungschützen
Auch im Bereich der Jungschützen wird die Abgabe der Waffe seither restriktiv gehandhabt. Jungschützen können das Sturmgewehr nur ohne Verschluss nach Hause nehmen. Die Pistole wird nicht nach Hause abgegeben.
- Leihwaffen
Seit dem 1.1.2010 muss für den Bezug sowie die Weiterbelassung einer Leihwaffe, sofern der/die Antragsstellende nicht Angehörige/r der Armee ist, ein Waffenerwerbsschein gemäss Waffengesetz vorgewiesen werden.
Mit der Revision der Schiessverordnung des VBS per 1.1.2012 müssen sämtliche Leihwaffenbesitzer für den Bezug und die Weiterbelassung einer Leihwaffe zudem nachweisen, dass sie während den letzten drei Jahren zweimal das obligatorische Programm und zweimal das Feldschiessen 300m geschossen haben (Schiessnachweis).
Werden die Bedingungen zur Belassung der Leihwaffe nicht erfüllt, wird diese konsequent zurück gezogen.
- Überprüfung der Abrüstungen
Bei den in den Jahren 2006 – 2011 aus der Armee ausgeschiedenen Armeeangehörigen wird überprüft, ob die Abrüstung vollzogen ist. Wo diese nicht erfolgt ist, werden die entsprechenden ehemaligen Armeeangehörigen umgehend aufgefordert die Ausrüstung abzugeben. Bei Nichtbefolgung werden die Dossiers der Militärischen Sicherheit für den Einzug der Ausrüstung übergeben.
Mit diesen Massnahmen soll die Sicherheit sowohl im individuellen wie auch im familiären und im öffentlichen Bereich beim Umgang mit Ordonnanzwaffen verbessert werden.
