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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Militärisches Plangenehmigungsverfahren MPV - Entstehung

  • Bis 1996 benötigten militärische Bauvorhaben keine formelle Baubewilligung der Gemeinde, des Kantons oder einer Bundesbehörde. Mit der Kreditgenehmigung durch das Parlament waren auch die formellen Voraussetzungen für die Realisierung gegeben.

  • Nur in wenigen Bereichen nach Bundesrecht waren fallweise Spezialbewilligungen einer Bundesbehörde notwendig (z.B. eine Rodungsbewilligung). Selbstverständlich bestand aber auch damals die Pflicht zur Einhaltung des anwendbaren Rechts.

  • Mit dem Inkrafttreten des Militärgesetzes am 1. Januar 1996 hat der Gesetzgeber die Bewilligungspflicht eingeführt. Seither müssen auch militärische Bauprojekte ein formelles Verfahren durchlaufen, dessen Einzelheiten in der Militärischen Baubewilligungsverordnung geregelt sind.

  • Die militärische Baubewilligung ist ein koordinierter Gesamtentscheid, der alle weiteren notwendigen Spezialbewilligungen des Bundesrechts umfasst. Es ist nach wie vor keine formelle Baubewilligung der Gemeinde oder des Kantons notwendig.

  • In Zusammenhang mit der Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren auf Bundesebene ist die Militärische Baubewilligungsverordnung auf den 1. Januar 2000 hin durch die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen ersetzt worden. Weil das militärische Baubewilligungsverfahren bereits 1996 als koordiniertes Verfahren mit einem Gesamtentscheid ausgestaltet worden ist, haben sich die Änderungen im Wesentlichen auf den Namen des Verfahrens beschränkt.

 

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Zuletzt aktualisiert am: 14.07.2008

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