Militärisches Plangenehmigungsverfahren MPV - Die Verfahren
Ordentliches Plangenehmigungsverfahren
Genehmigungspflichtige Vorhaben unterstehen grundsätzlich dem ordentlichen Plangenehmigungsverfahren. Es findet eine 30-tägige öffentliche Auflage der Projektunterlagen in der Standortgemeinde statt. Während dieser Zeit können Einsprachen und Anregungen eingereicht werden. Neben der Gemeinde werden auch der Kanton und die betroffenen Bundesbehörden angehört. Soweit notwendig, führt die Genehmigungsbehörde Einigungsverhandlungen durch. Am Schluss fällt sie einen Entscheid in Form einer Plangenehmigung oder einer Abweisung. Dieser Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren
Für Bauten und Anlagen, deren Änderung oder Umnutzung das äussere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändern, keine schutzwürdigen Interessen Dritter berühren und sich nur unerheblich auf Raum und Umwelt auswirken, kommt das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung. In diesem Verfahren findet keine öffentliche Auflage statt. In der Regel werden Gemeinde, Kanton und Bundesbehörden angehört. Der Entscheid wird veröffentlicht und es kann ebenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht geführt werden.
Ohne formelle Plangenehmigung
Falls das Projekt Bauten und Anlagen betrifft, die dem Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen unterstehen, so ist keine formelle Plangenehmigung erforderlich. Unter Vorbehalt der Geheimhaltungsvorschriften findet aber ein verwaltungsinternes Anhörungsverfahren in analoger Anwendung der Regeln des vereinfachten Verfahrens statt. Die Freigabe zur Realisierung erfolgt erst, wenn das Projekt bereinigt ist. Da kein formeller Entscheid ergeht, ist keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
Kombiniertes Plangenehmigungsverfahren
Wenn in Zusammenhang mit einem Projekt eine Enteignung notwendig ist, ist die Durchführung eines kombinierten Plangenehmigungsverfahrens vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein ordentliches Plangenehmigungsverfahren, das mit dem Enteignungsverfahren kombiniert ist. Weil das VBS seit längerer Zeit kein Land mehr enteignet hat, ist dieses Verfahren noch nie zur Anwendung gekommen.
- Ablaufschema MPV

Grafische Dartstellung des Ablaufschemas "Militärischen Plangenehmigungsverfahrens MPV", Dezember 2003 (PDF, 1 S.)
Grösse: 36 Kb | Typ: PDF
