Beim Militärflugplatz Buochs ist wegen der Abhängigkeit zum Bewilligungsverfahren für die zivile Mitbenützung ein abweichendes Vorgehen gewählt worden.
Für den Militärflugplatz Buochs wurde zum Objektblatt des Sachplans Militär sowie zu demjenigen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) 2008 eine Mitwirkung durchgeführt..
Mit Entscheid vom 1. Juli 2009 hat der Bundesrat die beiden Objektblätter genehmigt.



