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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Militärflugplatz Meiringen

Im Sommer 2007 hat das VBS eine Mitwirkung zum Sachplan Militär durchgeführt. Zum Objektblatt für den Militärflugplatz Meiringen wurden zahlreiche Eingaben eingereicht. Diese verlangen im Wesentlichen eine Reduktion der Flugbewegungen und eine längere Sommerpause zugunsten des Tourismus. Das VBS und die regionalen Vertreter suchen im Kontaktgremium, das von Bundesrat Samuel Schmid eingesetzt wurde, nach Lösungen, um die Interessen von Region und VBS unter einen Hut zu bringen.

Mit einer längeren Sommerpause und einer besseren Rücksichtnahme auf die Feiertage konnten bereits konkrete Verbesserungen erreicht werden. Wenig Spielraum gibt es dagegen bei der Anzahl Flugbewegungen: Um nämlich das erforderliche Training der Militärpiloten sowie den Luftpolizeidienst gewährleisten und damit auch die Arbeitsplätze um den Flugplatz Meiringen in der heutigen Grössenordnung erhalten zu können, braucht es in Meiringen weiterhin 4000-5000 Jet-Flugbewegungen.

Auf Wunsch der regionalen Vertreter im Kontaktgremium hat das VBS die Anpassung des Objektblatts des Sachplans Militär für den Flugplatz Meiringen vorbereitet. Um eine umfassende Beurteilung zu ermöglichen, hat das VBS zusätzlich zum Objektblatt einen Umweltbericht, einen Bericht zu den Ergebnissen der Mitwirkung zum Sachplanentwurf 2007 (Teil Flugplatz Meiringen) sowie einen Entwurf des Betriebsreglements erarbeitet.

Die öffentliche Mitwirkung zum Objektblatt findet vom 22. August bis am 21. Oktober 2011 statt. Private können innert dieser Frist Eingaben an die Gemeinden machen (vgl. Anzeige der Mitwirkung). Der Kanton Bern wird seine Stellungnahme zusammen mit den Ergebnissen der Mitwirkung in den Gemeinden dem VBS bis Ende Februar 2012 zustellen. Das Objektblatt muss vom Bundesrat verabschiedet werden; mit einem entsprechenden Beschluss ist frühestens im 3. Quartal 2012 zu rechnen.

Im Anschluss daran wird das VBS für den Flugplatz Meiringen ein Plangenehmigungsverfahren durchführen. In diesem Verfahren werden das Betriebsreglement mit den Flugbetriebszeiten und das Gesuch der Luftwaffe um eine Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der Lärmgrenzwerte (Sanierungserleichterungen) öffentlich aufgelegt werden. In diesem Verfahren stehen den Betroffenen Einsprache- und Beschwerderechte zu.

 

 

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Zuletzt aktualisiert am: 04.11.2011
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