Beim Militärflugplatz Payerne ist wegen der Abhängigkeit zum Bewilligungsverfahren für die zivile Mitbenützung ein abweichendes Vorgehen gewählt worden.
Für den Militärflugplatz Payerne ist das Objektblatt des Sachplans Militär zusammen mit demjenigen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) am 7. Dezember 2007 vom Bundesrat verabschiedet worden.
Zurzeit führt das VBS auf der Basis des genehmigten Objektblatts ein Plangenehmigungsverfahren durch. Dieses Verfahren hat das militärische Betriebsreglement mit den Flugbetriebszeiten und das Gesuch der Luftwaffe um eine Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der Lärmgrenzwerte (Sanierungserleichterungen) zum Gegenstand. Teil des Gesuchsdossiers ist auch ein Umweltverträglichkeitsbericht.
Die Unterlagen zum Gesuch können unter folgender Adresse heruntergeladen werden:



