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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Industriesicherheit

Um was geht es?

Um sicherheitsrelevante Projekte im VBS realisieren zu können, die militärisch klassifiziert sind, wird auf Ressourcen der Privatwirtschaft, sowohl in personellem Bereich als auch auf das Know-how der privaten Firmen, nachfolgend Dritte genannt, zurückgegriffen. Damit Dritte die verlangten Vorgaben erfüllen können, wird das Instrument des Geheimschutzverfahrens (GSV) eingesetzt. Der im Armeestab VBS angesiedelte Fachbereich IOS/SIS (Industriesicherheit) führt das GSV durch.

 

Geltungsbereich, Umfang und Ziel

Das GSV:

  • umfasst alle Sicherheitsmassnahmen, mit denen die Geheimhaltung sichergestellt wird, wenn an Dritte, ausserhalb des VBS oder des BBL (Ressort Einkauf Publikationen) ein militärisch klassifizierter Auftrag (VERTRAULICH oder GEHEIM) erteilt wird;
  • beinhaltet Massnahmen zu personellen, materiellen, administrativen und informatik-sicherheitsrelevanten Themen;
  • umfasst insbesondere die Bereiche Ausbildung, Beratung, Kontrolle und Durchsetzung der Informationsschutzvorschriften;
  • beinhaltet, als Ergänzung zu den Rechtsgrundlagen, das Anordnen von besonderen Sicherheitsmassnahmen in Form eines Sicherheitsprotokolls, das für jeden Dritten individuell erstellt wird.

Sinngemäss findet das GSV auch Anwendung im Rahmen internationaler Informationsschutzabkommen bei ausländischen Auftraggebern.

 

Umsetzung

Das GSV wird mit dem Formular „Antrag zur Vorabklärung“ durch den Auftraggeber initialisiert. Die IOS/SIS entscheidet auf Grund dieses Antrages, welche Verfahrensart („Normalverfahren“ oder „Vereinfachtes Verfahren“) durchzuführen ist.

Ab diesem Zeitpunkt können Personen, welche Zugang zu militärisch klassifizierten Informationen haben oder haben können, mit dem Formular 06.092 zur Personensicherheitsprüfung (PSP) dem Fachbereich Industriesicherheit gemeldet werden.

Beim „Vereinfachten Verfahren“ beschränkt sich das Geheimschutzverfahren auf die PSP und auf die „Geheimhaltungsverpflichtung B für Geheimnisträger“, sowie auf die "Geheimhaltungsverpflichtung A für Auftragnehmer".

Nur beim „Normalverfahren“ erfolgt die Durchführung des Geheimschutzverfahrens mit dem Ausstellen einer Betriebssicherheitserklärung (BSE), basierend auf der Auftragsmeldung des Auftraggebers und beinhaltet, nachdem die angeordneten Massnahmen umgesetzt sind und das Sicherheitsprotokoll rechtsgültig unterschrieben ist, die Erteilung der BSE für Dritte.

 

Begriff und Definition

Ein militärisch klassifizierter Auftrag

  • umfasst Aufträge mit militärisch klassifizierten Informationen, klassifiziertem Armeematerial und/oder mit einem Zugang zu einer militärischen Anlage mit Schutzzone 2 oder 3.

 

Weitergehende Informationen sind zu finden über:

 

 

Für Fragen zu dieser Seite: Integrale Sicherheit IOS
Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2011
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