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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Informationsschutz

Informationsschutz, im Sinne der Aufgaben IOS, umfasst den Schutz landeswichtiger Informationen, insbesondere deren Klassifizierung und Bearbeitung.

Informationsschutzmassnahmen beziehen sich insbesondere auf landeswichtige Sachverhalte, schutzwürdiges Armeematerial und militärische Anlagen.

Informationsschutzvorschriften
gelten für Angehörige der Armee, Behörden und Dienststellen des Bundes und der Kantone sowie private Personen und Firmen, die landeswichtige klassifizierte Informationen bearbeiten. Sie sind auf allen Informationsträgern (Personen, Dokumente, Ton- und Datenträger) anwendbar.

Klassifizieren heisst, eine Information ihrer Schutzwürdigkeit entsprechend in eine Klassifizierungskategorie (GEHEIM, VERTRAULICH oder INTERN) einzuordnen.

Im Bereich VBS müssen sich Verfasser von Informationen dabei an die "Weisungen des (GSC) Generalstabschefs vom 02. Juli 2001 über die Klassifizierung und Entklassifizierung militärischer Informationen" halten.

Die IOS / SIS ist Fachstelle für Klassifizierungsfragen. Sie kann als beratendes und prüfendes Organ beigezogen werden.

Verantwortlich für:
  • die Klassifizierung sind die Verfasser;
  • die Umsetzung der Informationsschutzmassnahmen bei der Bearbeitung, die Anwender.

Gemäss dem Grundsatz «Kenntnis nur wenn nötig» dürfen klassifizierte Informationen nur jenen Personen zugänglich gemacht werden, welche diese zur Ausübung ihrer dienstlichen, amtlichen oder vertraglich umschriebenen Aufgabe unbedingt benötigen.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Integrale Sicherheit IOS
Zuletzt aktualisiert am: 13.01.2009
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