
Lärmbekämpfung - Fluglärm
Die Luftwaffe hat innerhalb der gesetzlichen Frist bis Mitte 2000 für alle Militärflugplätze die Lärmimmissionen ermittelt und in einem Lärmbelastungskataster festgehalten. Der Lärmbelastungskataster dient einerseits den Gemeinden und Kantonen für die Raumplanung, andererseits dem VBS zum Festlegen von Massnahmen.
Fluglärm lässt sich an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg praktisch nicht beschränken. Als Massnahme zur Lärmbekämpfung verbleibt somit in den meisten Fällen nur der Einbau von Schallschutzfenstern bei den am stärksten betroffenen Gebäuden. Unter der Leitung der jeweiligen Kantone setzt das VBS diese Massnahmen auf seine Kosten seit dem Jahr 2000 um.
Für diejenigen Militärflugplätze, die gemäss dem Stationierungskonzept der Armee weiter betrieben werden, sind neue Lärmberechnungen durchgeführt worden. Diese berücksichtigen die Entwicklung der Luftwaffe. Die Lärmberechnungen sind in den Sachplan Militär eingeflossen, der 2007 Gegenstand eines Mitwirkungsverfahren war.
Nach der Verabschiedung des Sachplans Militär durch den Bundesrat wird das VBS ein Plangenehmigungsverfahren einleiten. Gegenstand dieses Verfahrens werden sein:
- Betriebsreglement
- Umweltverträglichkeitsbericht (nur Meiringen, Payerne und Sion)
- Gesuch um Erleichterungen mit Lärmbelastungskataster (Meiringen, Payerne, Sion und Emmen)
- definitiver Perimeter der Schallschutzmassnahmen (Meiringen, Payerne, Sion)
