Der Bundesrat hat am 30. Juni 2010 einen Anhang zur Lärmschutz-Verordnung (LSV) verabschiedet, der die Beurteilung von militärischem Schiesslärm regelt und Grenzwerte festlegt. Dieser Anhang ist am 1. August in Kraft getreten. Der Anhang löst die bisher angewandte provisorische Empfehlung ab.
Das VBS wird seine Schiessplätze in den nächsten Jahren systematisch untersuchen und die entsprechenden Lärmbelastungskataster erstellen. Anschliessend werden die notwendigen Massnahmen definiert und umgesetzt.
