Luftreinhaltung
Grundsätzliches
Die Luftverschmutzung ist seit der Industrialisierung und der Zunahme der Mobilität zu einem globalen Problem geworden. Heute stammen rund 90 Prozent der Luftschadstoffe aus menschlicher Tätigkeit. Heizungen, Automotoren und Industrieanlagen haben die Zusammensetzung der Luft nachweisbar verändert.
Die Luftverschmutzung ist Ursache bedeutender Gesundheits- und Umweltschäden durch Immissionen von Feinstaub, Ozon und Stickoxiden.
Pro Jahr verursacht die Luftverschmutzung in der Schweiz 3300 vorzeitige Todesfälle und Ernteeinbussen in der Landwirtschaft von 5 bis 15 Prozent. Um diese negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu bremsen, hat der Gesetzgeber Massnahmen zur Senkung der Luftbelastung getroffen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Luftverunreinigungen sind nach dem im Umweltschutzgesetz (USG) festgelegten Grundsatz durch Massnahmen bei der Quelle zu begrenzen.
Unabhängig von den bestehenden Belastungen durch Luftschadstoffe sieht das USG weitergehende Massnahmen vor. In Anwendung des Vorsorgeprinzips sind die Emissionen vorsorglich so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Umsetzung im VBS
Das VBS muss beim Bau und Betrieb der Immobilien sowie im Rahmen seiner Mobilitätsansprüche den Zielsetzungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), dem Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates und den kantonalen Massnahmeplänen Rechnung tragen.
Mit der Umsetzung des Energiekonzeptes VBS trägt das Departement aktiv zu einer Reduktion der Luftschadstoffe bei. Die Heizungsanlagen des VBS werden systematisch auf ihre LRV-Konformität hin überprüft. Besteht Handlungsbedarf, wird die Sanierung der Heizanlage veranlasst.
