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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Störfall

Grundsätzliches

Als Störfall gilt ein ausserordentliches Ereignis in einem Betrieb, bei dem erhebliche Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals auftreten (Art.2 StFV).

 

Gesetzliche Grundlage

Seit dem 1. April 1991 ist die Störfallverordnung (StFV) in Kraft. In dieser Verordnung und deren Anhängen sind die Grundsätze der Vorsorge, die Massnahmen für die Bewältigung von Störfällen sowie die Aufgaben der Kantone und des Bundes verbindlich festgelegt. Sie sind auch für das VBS verbindlich.

 

Störfall - Vorsorgemassnahmen

Heute sind die Betriebe und Anlagen des VBS mit störfallrelevanten Gefahrenpotenzialen erfasst (ca. 70 Anlagen). Die Betreiber dieser Anlagen sind verpflichtet, geeignete Sicherheitsmassnahmen zur Verminderung des Störfallpotenzials zu treffen. Bei allen Lagern des VBS mit Gefahrgut sollen die Defizite in Bezug auf die aktuellen Sicherheitsanforderungen so rasch als möglich festgestellt und behoben werden. Durch bauliche Massnahmen, aber auch durch die ständige Aktualisierung von Sicherheitsdispositiven, soll sichergestellt werden, dass schwere Schädigungen für die Bevölkerung oder die Umwelt infolge von Störfällen ausgeschlossen sind.

Für Fragen zu dieser Seite: Raum und Umwelt VBS
Zuletzt aktualisiert am: 25.06.2010

Rechtliche Grundlagen

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