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Armeebotschaft 2017

Armeebotschaft 2017

Übersicht

Mit der Armeebotschaft 2017 legt der Bundesrat den eidgenössischen Räten drei Bundesbeschlüsse vor: jenen über das Rüstungsprogramm, jenen über das Immobilienprogramm VBS und jenen über die Rahmenkredite für Armeematerial. Die beantragten Beschaffungen und Investitionen stehen in Einklang mit der Weiterentwicklung der Armee. Sie sind auf die aktuellen Bedrohungen ausgerichtet und sie sind mit den im Zahlungsrahmen 2017–2020 vorgesehenen Voranschlagskrediten finanzierbar. Der Zahlungsrahmen beträgt nach den Beschlüssen zum Stabilisierungsprogramm und zum Voranschlag noch 19,8 Milliarden Franken. Das Parlament beschliesst über den Zahlungsrahmen die maximalen Ausgaben der Armee. Der Bundesrat beantragt nun mit den Verpflichtungskrediten, für welche Investitionen die finanziellen Mittel verwendet werden sollen. Dadurch werden keine zusätzlichen Ausgaben ausserhalb des Zahlungsrahmens beschlossen.

Vier Rüstungsvorhaben

Mit dem Rüstungsprogramm 2017 beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 900 Millionen Franken. Dieser umfasst vier einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite. Es sollen die Nutzung der Kampfflugzeuge F/A-18 verlängert (450 Mio. Fr.), das integrierte Funkaufklärungs- und Sendesystem werterhalten (175 Mio. Fr.), die Informatikkomponenten für das VBS zum Rechenzentrum Campus beschafft (50 Mio. Fr.) sowie ein ausserordentlicher Nachholbedarf für die Munition (225 Mio. Fr.) gedeckt werden. Die Verlängerung der Nutzungsdauer bis 2030 für die F/A-18-Kampfflugzeuge wird erforderlich, um eine Lücke beim Schutz des Luftraums in den 2020er Jahren zu vermeiden. Die F/A-18 sollen länger als ursprünglich geplant im Einsatz bleiben, nämlich bis zum Abschluss der Einführung der neuen Kampfflugzeuge. Diese sollen etwa im Jahr 2030 einsatzbereit sein, wie dies der Bundesrat in seinem Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraumes angekündigt hat.

Drei Rahmenkredite für Armeematerial

Mit drei Rahmenkrediten für Armeematerial 2017 beantrgat der Bundesrat einen Gesamtkrdeit von 750 Millionen Franken. Die Rahmenkredite sollen für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB; 173 Mio. Fr.), für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB; 421 Mio. Fr.) sowie für die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB; 156 Mio. Fr.) verwendet werden. Bisher wurden diese Rahmenkredite jährlich dem Parlament mit dem Voranschlag unterbreitet. Mit der Armeebotschaft 2017 werden sie erstmals zusammen mit dem Rüstungs- und dem Immobilienprogramm beantragt. Dadurch wird die Gesamtsicht über die anstehenden Beschaffungen verbessert.

Neun Immobilienvorhaben 

Mit dem Immobilienprogramm VBS 2017 beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 461 Millionen Franken. Dieser beinhaltet neun einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite (251 Mio. Fr.) und einen Rahmenkredit (210 Mio. Fr.). Unter anderem beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 27 Millionen Franken, damit eine am 8. November 2016 unterzeichnete Mietvereinbarung mit dem Kanton Genf zur Nutzung von Immobilien in Epeisses und Aire-la-Ville in Kraft treten und den Waffenplatzvertrag aus dem Jahr 1985 ablösen kann.

Mehr als eine Milliarde fliesst in die Schweizer Volkswirtschaft

Die schweizerische Volkswirtschaft profitiert von den beantragten Beschaffungen. Die Investitionen in Rüstung und Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die direkten und indirekten Beteiligungen betragen mehr als eine Milliarde Franken.

Die Beteiligungen führen bei der schweizerischen Volkswirtschaft zu Know-how-Aufbau und Wertschöpfung in teilweise technologisch hochstehenden Industriezweigen. Weiter werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

Stand des Geschäftes

Die Armeebotschaft 2017 ist genehmigt. Am 8. Juni 2017 verabschiedete der Nationalrat das Rüstungsprogramm 2017 mit 149 gegen 15 Stimmen bei 17 Enthaltungen, das Immobilienprogramm VBS mit 176 bei 3 Enthaltungen und die Rahmenkredite für Armeematerial mit 133 gegen 26 Stimmen bei 21 Enthaltungen. Am 25. September 2017 folgte der Ständerat. Er genehmigte das Rüstungsprogramm 2017 mit 32 gegen 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das Immobilienprogramm VBS bei 1 Enthaltung mit 39 Stimmen und die Rahmenkredite für Armeematerial mit 39 Stimmen gegen 1 Stimme.

Rüstungsprogramm RP

Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18

Investitionen: 450 Millionen Franken
Umsetzung: 2018–2022
Nutzungsdauer: bis 2030

Zur langfristigen Sicherung des Luftraums will der Bundesrat mit dem Rüstungsprogramm 2022 neue Kampfflugzeuge beschaffen. Die neuen Flugzeuge sollen ab Mitte der 2020er-Jahre schrittweise ausgeliefert werden. Die Flotte wird etwa im Jahr 2030 einsatzbereit sein.

Ziel der Verlängerung der Nutzungsdauer ist es, den F/A-18 auf 6000 Flugstunden pro Flugzeug zu zertifizieren, damit die Flotte bis zum Abschluss der Einführung der neuen Kampfflugzeuge im Jahre 2030 weiterfliegen kann. Aktuell ist der F/A-18 auf 5000 Flugstunden zertifiziert. Diese Flugstunden und damit das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreichen die Jets früher als ursprünglich geplant spätestens 2025. Die Massnahmen betreffen nebst der Flugzeugstruktur auch Subsysteme und Komponenten, deren Betrieb und Wartung vermehrt problematisch sind, sowie die Modernisierung der Teilsysteme für Einsatz und Training beziehungsweise der Radarlenkwaffen und der Avionik. Zur Verlängerung der operationellen Wirksamkeit werden Radarlenkwaffen nachbeschafft. In den Bereichen Kommunikation, Navigation und Identifikation werden, um die Interoperabilität bis 2030 sicherzustellen, Komponenten ersetzt oder erneuert. Ein neues im Helm integriertes Nachtsichtgerät soll die Übersicht in der Dunkelheit erheblich verbessern.

Dossier Schutz des Luftraumes

 

Werterhalt des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems

Investitionen: 175 Millionen Franken
Beschaffung: 2018-2022
Nutzungsdauer: bis 2035

Das im Jahre 2005 beschaffte Integrierte Funkaufklärungs- und Sendesystem (Ifass) besteht aus verschiedenen Komponenten wie Sensorsystemen, Effektorsystemen und einer Systeminfrastruktur zum Datenaustausch. Es ermöglicht der Armee, in ihrem Einsatzgebiet drahtlose Kommunikation aufzuklären, zu lokalisieren und gegebenenfalls zu stören. Zudem liefert das System Informationen für die Führung und wird aktiv für die Luftraumüberwachung sowie die Aufklärung des elektromagnetischen Raums eingesetzt. Die weitere Nutzung des Systems erfordert folgende Massnahmen: Teilbereiche von Ifass müssen im Zuge des Wechsels von analoger zu digitaler Kommunikation angepasst, aktualisiert und modernisiert werden. Hardware-Komponenten und Teile der Infrastruktur, die ihr Nutzungsende erreichen, sind zu ersetzen. Mit dem Werterhalt soll zugleich die Erfassung, die Identifikation und die Ortung von Signalen auf einen grösseren Einsatzraum erweitert und dem neuesten Stand der Technik angepasst werden. Die geplanten Massnahmen zusammen stellen auch künftig die Erfassung, die Verarbeitung und eine möglichst automatisierte Auswertung grosser Datenmengen sicher. Der Schutz personenbezogener Daten wird gewährleistet.

Die Nutzung des Gesamtsystems Ifass ist bis 2035 geplant. Dazu werden später zusätzliche Massnahmen notwendig sein, da sowohl handelsübliche wie auch Ifass-spezifische Komponenten mit unterschiedlicher Nutzungsdauer zum Einsatz kommen.

 

Informatikkomponenten für das VBS im Rechenzentrum Campus

Investitionen: 50 Millionen Franken
Beschaffung: 2018-2021
Nutzungsdauer: bis 2027

Die IKT-Strategie des Bundes sieht einen Verbund von Rechenzentren mit bundesweiter Planung der Ausbauprojekte vor. Die heute an ihre Leistungsgrenzen stossenden Rechenzentren sollen in einem Verbund von vier geografisch verteilten Rechenzentren zusammengeschlossen werden. Zwei davon sollen besonderen Schutzanforderungen genügen (vollgeschützt), eines soll einen teilgeschützten Standard erreichen und eines soll ein ziviles Rechenzentrum bleiben.

Mit dem Immobilienprogramm VBS 2016 wurde der Bau des teilgeschützten Rechenzentrums Campus beschlossen. Dieses soll nun mit IKT-Komponenten ausgerüstet und in den Rechenzentren-Verbund integriert werden. Damit können die heute bekannten Bedürfnisse wie Standardisierung, Bedarfsorientierung, Automatisierung sowie dynamische Zuteilung von Rechen- und Speicherkapazitäten abgedeckt sowie die Durchhaltefähigkeit und Krisenresistenz gewährleistet werden. Das Rechenzentrum soll durch die Bundesverwaltung und die Armee genutzt werden. Mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm beantragt das VBS seinen Anteil zur IKT-Ausrüstung des Rechenzentrums.

Dossier Immobilienprogramm VBS 2016

 

Munition

Investitionen: 225 Millionen Franken
Beschaffung: 2018-2024
Nutzungsdauer: bis 2044 beziehungsweise 20 Jahre pro Munitionssorte

Seit der Jahrtausendwende wurde die Bereitschaft der Armee mehrfach gesenkt. Entsprechend wurden auch die Munitionsbestände abgebaut. Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee ab 2018 soll die Bereitschaft wieder erhöht werden. Innerhalb von 10 Tagen sollen bis 35 000 Angehörige der Armee aufgeboten werden können. Eine höhere Bereitschaft braucht höhere Vorräte. Dazu zählt auch die Munition. Die heutigen Munitionsvorräte sind zu klein. Sie wären bereits nach kurzen Einsätzen verbraucht. Die Armee könnte bei einem entsprechenden Einsatz ihren Auftrag nur über wenige Tage erfüllen. Die Armee benötigt Munition für die Ausbildung und die Einsätze. Der Bedarf für die Ausbildung wird als ordentlicher Bedarf bezeichnet. Für diese Beschaffungen wird der Rahmenkredit für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) verwendet. Der ausserordentliche Nachholbedarf entstand aus den tiefen Munitionsvorräten für die Einsätze. Zudem ist die vorhandene 12,7-mm-Maschinengewehr Munition altersbedingt in den nächsten 10 Jahren zu ersetzen und zu entsorgen, weil sie den Anforderungen bezüglich Sicherheit und Wirkung nicht mehr genügt. Ebenso ist die 12-cm-Pfeilpatrone 98 Leuchtspur für den Kampfpanzer 87 Leopard altersbedingt zu revidieren.

Mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm soll der ausserordentliche Nachholbedarf an 5,6-mm-Gewehrpatronen 90, 12,7-mm-Maschinengewehr-Munition und 12-cm-Pfeilpatronen 98 Leuchtspur für den Kampfpanzer 87 Leopard gedeckt werden. Die Spezifikationen für die zu beschaffende Munition sind bekannt. Die Beschaffung kann deshalb rasch eingeleitet werden. Sie dauert jedoch mehrere Jahre und käme kurz vor einem Einsatz zu spät. Mit den ausserordentlichen Munitions-Beschaffungen wird sichergestellt, dass wieder genügend Munition vorrätig und die Bereitschaft der Armee gewährleistet ist.

FAQ RP

Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18

In seinem Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraums hat der Bundesrat angekündigt, mit dem Rüstungsprogramm 2022 neue Kampfflugzeuge beschaffen zu wollen. Zum gleichen Schluss kommt der Zwischenbericht vom 18. November 2016 der Expertengruppe neues Kampfflugzeug. Die neuen Flugzeuge sollen ab 2025 schrittweise ausgeliefert werden. Die Flotte wird etwa 2030 einsatzbereit sein. Bis dahin müssen die F/A-18 im Einsatz behalten werden, damit beim Schutz des Luftraums keine Lücke entsteht. Aktuell ist der F/A-18C/D der Schweizer Luftwaffe auf 5000 Flugstunden pro Flugzeug zertifiziert. Diese Flugstunden und damit das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreichen die Jets unter den geänderten Rahmenbedingungen – sie stehen länger im Einsatz als ursprünglich geplant und werden intensiver genutzt – spätestens 2025. Ziel der Verlängerung der Nutzungsdauer ist, den F/A-18 auf 6000 Flugstunden pro Flugzeug zu zertifizieren, damit die Flotte bis zum Abschluss der Einführung der neuen Kampfflugzeuge im Jahre 2030 weiterfliegen kann.

Dass die F/A-18 länger im Einsatz stehen als ursprünglich geplant und intensiver genutzt werden, ist eine Konsequenz aus der abgelehnten Gripen-Beschaffung: Die F/A-18C/D wurden auf 5000 Flugstunden pro Flugzeug ausgelegt. Infolge der abgelehnten Gripen-Beschaffung werden sie diese Flugstunden, und damit ihr technisches Nutzungsende, 2025 erreicht haben. Sie können in den kommenden Jahren nicht, wie dies ursprünglich vorgesehen war, sukzessive durch den Gripen entlastet werden und dadurch ohne Nutzungsverlängerung bis 2030 im Einsatz stehen. Weil die neuen Kampfflugzeuge, die gemäss aktueller Planung mit einem Rüstungsprogramm 2022 beschafft und anschliessend schrittweise ausgeliefert werden sollen, erst etwa 2030 vollständig einsatzbereit sein werden, müssen die F/A-18 länger genutzt werden. Würden sie bereits 2025 ausser Dienst gestellt, so würde in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre eine strategische Lücke entstehen: Die Schweiz hätte dann keine Mittel mehr, um ihren Luftraum eigenständig zu schützen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts zu verteidigen.

Die auf dem F/A-18C/D jährlich geflogene Flugstundenzahl wurde bereits reduziert. Zudem soll die Flotte durch einen zeitweiligen Weiterbetrieb eines Teils der F-5 Tiger weiter entlastet werden. Eine weitere Verringerung der Flugstundenzahl ist indessen nicht möglich, weil dies dazu führen würde, dass die Piloten ihr erforderliches Training nicht mehr absolvieren könnten.

Obwohl die Zelle des schweizerischen F/A-18C/D bereits während der Produktion vorsorglich verstärkt worden war, wurden im Rahmen von Ermüdungsversuchen und während des Betriebs verschiedene Schwachstellen identifiziert. Ein Teil derselben wurde in einem ersten Struktursanierungsprogramm behoben. Zwischenzeitlich wurden mehrere neue Schwachstellen identifiziert, die bereits vor Erreichen von 5000 Flugstunden pro Flugzeug weitere Massnahmen erfordern. Um die Flotte zudem während mindestens fünf weiteren Jahren betreiben zu können und die Flugzeugstruktur auf 6000 Flugstunden pro Flugzeug zu zertifizieren, gehören zu den geplanten Massnahmen unter anderem:

  • die Analyse von weiteren rund 80 möglichen Schwachstellen;
  • eine Inspektion der möglichen Schwachstellen;
  • wo nötig, lokale Verstärkungen oder die Reparatur der Schwachstellen.


Diese Massnahmen dienen dazu, den Bedarf nach periodischen Inspektionen und nicht planbaren Reparaturen zu verringern und die Maschinen bis 2030, d. h. bis zum Abschluss der Einführung der neuen Kampfflugzeuge, flugtüchtig zu erhalten.

Nein, dieses Waffensystem hat bereits zwei Upgrades (Rüstungsprogramme 2001/2003, Rüstungsprogramm 2008) und ein Struktursanierungsprogramm (Rahmenkredite Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2010/2011) erfahren.

Es wäre mit höheren Kosten und Risiken zu rechnen. Die Schweiz müsste voraussichtlich weitere Software-Updates selbstständig finanzieren und könnte die Kosten nicht mit anderen F/A-18 Betreibernationen teilen.

Geprüft wurde ein umfassenderes Upgrade-Programm für den F/A-18. Ein solches würde nicht nur dazu dienen, den F/A-18 einige Jahre länger in Dienst zu behalten, sondern seinen operationellen Wert im Luftpolizeidienst und seine Kampfkraft in der Luftverteidigung über das Jahr 2030 hinaus zu erhalten. Dazu müssten die Maschinen mit einem neuen, modernen Radar und einem leistungsfähigeren Missionscomputer ausgerüstet werden. Überdies müsste die Bewaffnung durch eine modernisierte Version der Infrarotlenkwaffen ergänzt werden. Solche Massnahmen würden zu Kosten von rund einer Milliarde Franken zusätzlich zur vorgesehenen Nutzungsdauerverlängerung führen. Mit Blick auf die hohen Kosten einerseits und die letztlich immer noch beschränkte zusätzliche Nutzungsdauer andererseits wäre ein solches Upgrade-Programm aus heutiger Sicht finanziell nicht vertretbar. Weil es sich um ein Produkt handelt, bei dem die Lösungen noch entwickelt werden müssten, wären die technischen Risiken entsprechend hoch.

Ebenfalls geprüft wurden Massnahmen mit dem Ziel, die F/A-18 auf 7000 Flugstunden pro Flugzeug zu zertifizieren. Dies ist im Wesentlichen aus zwei Gründen nicht zweckmässig: Erstens würde das Flugzeug ohne gleichzeitigen Ersatz von weiteren Komponenten schrittweise an Einsatz-Wirksamkeit verlieren. Zweitens würde eine Verlängerung der Nutzungsdauer auf 7000 Flugstunden pro Flugzeug aus heutiger Sicht zu kaum vertretbaren Kosten (rund 800 Millionen Franken) und Risiken führen.

Werterhalt des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems (Ifass)

Mit Ifass können die Luftwaffe und die Führungsunterstützungsbasis im elektromagnetischen Raum nachrichtdienstliche Informationen mittels bodengestützter passiver Sensoren gewinnen, interpretieren und auswerten. IFASS leistet somit jederzeit einen wesentlichen Beitrag zur Luftlage sowie zur operativen und taktischen Lage. Mit diesem System kann zudem die gegnerische drahtlose Kommunikation nachhaltig beeinträchtigt werden.

Dank der Werterhaltung wird die Lebensdauer der eingesetzten Systeme erweitert und die Funktionalitäten an das sich verändernde elektromagnetische Umfeld angepasst.

Der vollumfängliche Ersatz dieser Systeme im vollen Umfang würde erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern. Die bestehenden Fähigkeiten können mit geringerem Aufwand mittels gezielter Ablösungen und Optimierungen erhalten beziehungsweise die Nutzungsdauer von Ifass verlängert werden.

Die System-Optimierungen und Anpassungen sind komplex. Die ursprünglichen Lieferanten Elta und Thales verfügen als Einzige über das erforderliche Knowhow zur Durchführung dieses Auftrages.

Ifass umfasst 

  • taktische mobile Aufklärungssysteme;
  • ein permanentes System aus Peilstandorten und Einsatzzentralen zur Luftraumüberwachung sowie zur Funkaufklärung;
  • ein Multilaterationssystem, das von Flugzeugen ausgesendete Signale empfängt, damit Flugzeuge geortet werden können;
  • ein taktisches mobiles Effektorsystem zur Beeinflussung der gegnerischen Kommunikation;
  • eine Koppelung von Aufklärungs- und Effektorsystemen, um die Kriegführung im elektromagnetischen Raum sicherzustellen;
  • Ausbildungsanlagen.

 

Die Fähigkeiten können mit Ablösungen und Optimierungen erhalten oder aufgebaut werden. Dadurch kann die Nutzungsdauer der Systeme verlängert werden. Zum einen handelt es sich um Anpassungen an einem bereits eingeführten und eingesetzten System. Zum anderen werden Teile von Ifass weiterverwendet, für die kein Ersatz notwendig ist und bei denen sich aus wirtschaftlichen Überlegungen keine Neubeschaffungen aufdrängen. Eine Prüfung von weiteren Varianten für die Beschaffung wurde daher nicht vorgenommen.

Die Nutzung des Gesamtsystems Ifass ist bis 2035 geplant. Dazu werden später zusätzliche Massnahmen notwendig sein, da sowohl handelsübliche wie auch Ifass-spezifische Komponenten mit unterschiedlicher Nutzungsdauer zum Einsatz kommen.

Ifass hat für die Armee einen grossen Nutzen. Deshalb wurde Anfang 2016 entschieden, dass ein grösserer Betrag als ursprünglich geplant in die Werterhaltung von Ifass investiert und dieser mit dem vorliegenden Rüstungsprogramm beantragt werden soll.

Informatikkomponenten für das VBS zum Rechenzentrum Campus

Die Bundesverwaltung benötigt in allen Lagen eine effektive und effiziente Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Die Einsatzbereitschaft der Armee und die Leistungserbringung der Departemente hängen direkt davon ab.

Zurzeit betreibt die Führungsunterstützungsbasis 4 Rechenzentren (nicht vergleichbar mit den geplanten hinsichtlich Standard, Leistung, Kapazität, etc.) und mehreren Dutzend dezentrale Serverräume.

Die IKT-Strategie des Bundes sieht vor, mehrere an ihre Leistungsgrenzen stossende und geografisch verteilte Rechenzentren in einem Verbund von vier Rechenzentren (Fundament, Kastro II, Campus und Primus) zu zentralisieren.

Die Baukredite für seine Rechenzentren beantragt das VBS über die Immobilienbotschaften – die Informatik-Ausrüstung der Rechenzentren wiederum über die Rüstungsprogramme. Mit der Immobilienbotschaft VBS 2013 wurde der Bau des vollgeschützten Rechenzentrums des VBS (Fundament) bewilligt. Mit dem Rüstungsprogramm 2014 dessen Ausrüstung mit Informatik-Komponenten. Es geht 2019 in Betrieb. Das vollgeschützte Rechenzentrum (Kastro II) im Umfang von rund 95 Millionen Franken für Immobilien und 60 Mio. Franken für die Informatik-Ausrüstung soll 2022 in Betrieb gehen. Das Rechenzentrum Campus wird zivil und militärisch genutzt. Der Baukredit ist mit dem Immobilienprogramm 2016 bewilligt worden. Mit dem Rüstungsprogramm 2017 wird nun die Ausrüstung mit Informatik-Komponenten beantragt. Es geht 2020 in Betrieb. Ein weiteres, ausschliesslich ziviles Rechenzentrum Primus wird nach dem Nutzungsende der bestehenden Rechenzentren geplant.

Die neuen Rechenzentren sind so konzipiert, dass sie bei steigendem Leistungsbedarf mit möglichst wenig Aufwand und Vorlaufzeit modular ausgebaut werden können.

Die Ausrüstung der Rechenzentren wird jeweils später als der Baukredit beantragt, um sicherzustellen, dass die Informatik-Infrastruktur dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Es werden marktübliche Informatik-Komponenten eingesetzt.

Es wurde eine Sanierung der bestehenden Rechenzentren, das Einmieten von Rechenzentren-Leistungen oder ein Verzicht geprüft. Die Variante Neubau wurde gewählt, weil sie gegenüber den Alternativen wirtschaftlicher, flexibler, rascher verfügbar und im Betrieb sicherer ist. Die bestehende Infrastruktur erfüllt die Anforderungen an Verfügbarkeit und Schutz nicht mehr. Eine Härung der heutigen Rechenzentren wäre kaum machbar und teurer als die Konzentration auf zwei vollgeschützte Rechenzentren.

Ja. Fitania umfasst die Projekte Rechenzentren, Führungsnetz Schweiz und Telekommunikation der Armee. Sie sind so ausgelegt, dass die langfristigen Bedürfnisse der Armee an die Übermittlung von Gesprächen und Daten (Texte, Bilder usw.) erfüllt werden können.

Unter dem Namen NEO (Network Enabled Operations) wurde in der Schweizer Armee  vor Jahren ein Konzept erstellt, in welchem  verschiedene Kommunikations- und Führungsprojekte zusammengefasst wurden. Ein eigenständiges Projekt NEO gab es nie. Die sehr ambitionierte Konzeption NEO in ihrer damaligen Form wird nicht mehr weiterverfolgt. Der Rechenzentren- Verbund war damals Teil des Konzeptes.

Munition

Mit dem jährlichen Rahmenkredit Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung deckt die Armee ihren ordentlichen Munitionsbedarf ab. Nachdem die Bereitschaft der Armee seit der Jahrtausendwende mehrfach gesenkt wurde und damit auch die Munitionsbestände abgebaut wurden, wird sie mit der Weiterentwicklung der Armee 2018 wieder erhöht. Innerhalb von 10 Tagen sollen bis 35 000 Angehörige der Armee aufgeboten, komplett mit Führungsmitteln, Fahrzeugen und weiterem Material ausgerüstet und eingesetzt werden können. Eine höhere Bereitschaft braucht höhere Vorräte. Dazu zählt auch die Munition. Die heutigen Munitionsvorräte sind zu klein. Sie wären bereits nach kurzen Einsätzen verbraucht. Die Armee könnte bei einem entsprechenden Einsatz ihren Auftrag nur über wenige Tage erfüllen. Die Beschaffung von Munition dauert mehrere Jahre. Deshalb ist die Munition lange vor einem sich abzeichnenden Einsatz zu beschaffen. Die Beschaffung kurz vor einem Einsatz käme zu spät. Der Bundesrat beantragt eine umfangreiche Munitionsbeschaffung, um den entstandenen ausserordentlichen Nachholbedarf zu decken. Damit wird sichergestellt, dass wieder genügend Munition vorrätig und die Bereitschaft der Armee gewährleistet ist.

Munition ist nach kurzer Vorbereitungszeit beschaffbar. Die Spezifikationen sind bekannt. Gemäss der letztjährigen Armeebotschaft war die ausserordentliche Munitionsbeschaffung noch nicht für dieses Jahr vorgesehen. Der ausserordentliche Nachholbedarf besteht jedoch seit längerer Zeit. Durch die Sistierung von Bodluv konnte diese Beschaffung nun aufgenommen werden.

5,6-mm-Gewehrpatronen 90 und 12,7-mm Maschinengewehr-Munition. Zudem werden die 12 cm Panzerkanonen Pfeilpatronen 98 revidiert.

Die Armee benötigt Munition für die Ausbildung und die Einsätze. Der Bedarf für die Ausbildung wird als ordentlicher Bedarf bezeichnet. Für diese Beschaffungen wird der Rahmenkredit für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) verwendet. Der ausserordentliche Nachholbedarf entstand aus den tiefen Munitionsvorräten für die Einsätze. Die Armee und Dritte (z.B. Schiessvereine ) verbrauchen jährlich rund 40 Millionen 5,6-mm-Gewehrpatrone 90. Seit 2001 konnte der jährliche Verbrauch über die AMB nicht mehr gedeckt werden. In der Folge sanken die Lagerbestände. In Ergänzung zur bereits bewilligten Beschaffung über das zusätzliche Rüstungsprogramm 2015 und zum beantragten Rahmenkredit AMB 2017 ist eine weitere Ersatz- und Nachbeschaffung erforderlich.

Die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung wurde aus finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten 20 Jahren stark reduziert. Die Armee musste somit auf ihre Reserven zurückgreifen da der mögliche Nachkauf den effektiven Verbrauch dieser Munition nicht abdecken konnte.

Eine etappenweise Beschaffung käme pro Stück wesentlich teurer zu stehen.

Die Revision stellt sicher, dass die 12 cm Panzerkanonen Pfeilpatrone 98 Leuchtspur bis zur geplanten Ausserdienststellung des Panzers 87 Leopard sicher verschossen werden kann und nicht schon vorher liquidiert werden muss. Die geschätzte Lebensdauer der 12cm-Pfeilpatronen-Munition liegt bei ca. 25 bis 30 Jahren. Jene der 12cm Pfeilpatrone 98 Leuchtspur, die noch einzige Panzer-Munition der Schweizer Armee, endet somit spätestens im Jahr 2028. Der Panzer 87 Leopard wird gemäss heutiger Planung mindestens bis 2035 eingesetzt, und nicht bis Ende der 2020er-Jahre.

Weil sie altersbedingt den Anforderungen bezüglich Sicherheit und Wirkung nicht mehr genügt.

Das Treibladungspulver ist altersbedingt auszuwechseln, damit die Funktionssicherheit dieser Einsatzmunition während der Nutzungsdauer gewährleistet bleibt.

Im Fall von Nachbeschaffungen respektive Revisionen werden keine Varianten geprüft.

Rahmenkredite für Armeematerial AM

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Investitionen: 173 Millionen Franken

Mit dem PEB 2017 können grössere Beschaffungen zur Wahrung der Lufthoheit und Luftverteidigung, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Fähigkeiten am Boden sowie bei der Telekommunikation der Armee vorbereitet werden.

Lufthoheit und Luftverteidigung: Mit dem PEB-Kredit soll die Evaluation eines neuen Kampfflugzeuges eingeleitet werden. Zudem ist vorgesehen, den Werterhalt der PC-7-Flugzeuge, den Werterhalt des Jetpiloten-Ausbildungssystems PC-21 und den Ersatz des luftgestützten Störsystems Vista 5 vorzubereiten. Letzteres muss ersetzt werden, um auch in Zukunft in einem mit elektronischen Signalen gestörten Raum evaluieren und testen zu können.

Fähigkeiten am Boden: Die Radschützenpanzer 93 erreichen Mitte der 2020er Jahre das Ende ihrer Nutzungsdauer. Sie können die Fahrzeuganforderungen nicht mehr im erforderlichen Umfang sicherstellen. Deshalb soll eine modulare Plattform für diverse Trägerfahrzeuge der mittleren Gewichtsklasse eruiert werden. 2011 und 2016 wurden bereits Kredite für die Beschaffungsvorbereitung bewilligt. Nun wird ein zusätzlicher Kredit benötigt. Beim Schützenpanzer 2000 sind bereits ab 2020 werterhaltende Massnahmen erforderlich, um ihn im Dienst behalten zu können. Weiter soll die Beschaffung eines leichten Aufklärungs- und Unterstützungsfahrzeugs und eines neuen Artillerie-Wettersondier-Systems vorbereitet werden.

Telekommunikation der Armee: Viele Kommunikations- und Informatiksysteme der Armee erreichen zwischen 2018 und 2020 ihr Nutzungsende und sind zu ersetzen. Mit dem Rüstungsprogramm 2015 wurde ein erster Beschaffungsschritt zur Erneuerung der Telekommunikation der Armee genehmigt. Nun soll die Beschaffung von Richtstrahlgeräten, Feldtelefonen, Hochfrequenz-Funk und Feldanschlusskästen sowie des integrierten militärischen Fernmeldesystems eingeleitet werden.

 

Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB)

Investitionen: 421 Millionen Franken

Neben den Rüstungsprogrammen macht der Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwands aus. So sind beispielsweise die persönliche Ausrüstung und die Bewaffnung der Armeeangehörigen bereitzustellen. Mit dem AEB-Kredit 2017 soll unter anderem die Kampfbekleidung 90 nachbeschafft werden. Zudem sind Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Armeematerial vorzunehmen. Hinzu kommt die Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft des Armeematerials (Änderungsdienst). Zum AEB gehören auch erstmalige Beschaffungen von Armeematerial von nachgeordneter finanzieller Bedeutung, wie Kleinlöschfahrzeuge, Baumaschinen, Hard- und Softwarekomponenten von eingeführten Systemen und diverses Ausbildungsmaterial, sowie Beschaffungen zur Ausstattung von klassifizierten Führungsanlagen und Systemen der elektronischen Kriegführung.

 

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB)

Investitionen: 156 Millionen Franken

In Friedenszeiten wird Munition grundsätzlich in der Ausbildung verschossen. Die verbrauchte Munition wird laufend ersetzt, Munitionsvorräte werden bewirtschaftet, revidiert oder teilweise liquidiert. Dafür wird mit dem jährlichen AMB-Kredit der ordentliche Bedarf gedeckt. Der grösste Teil des Rahmenkredits soll für die Beschaffung von Munition verwendet werden, vor allem für Munition, die mit der persönlichen Waffe verschossen wird: 5,6-mm-Gewehrpatronen 90, 5,6-mm-Gewehrpatronen Leuchtspur 90, 9-mm-Pistolenpatronen 14. Weiter sollen 12-cm-Übungspfeilpatronen 10 Leuchtspur für den Panzer 87 Leopard und Übungshandgranaten 11 nachbeschafft werden. Kleinere Teile des Rahmenkredits dienen der Revision von Munition sowie der kontinuierlichen Überwachung und Revision der gesamten Palette von Munitionstypen, insbesondere der Lenkwaffen. Zudem wird die Entsorgung und Liquidation von Munition und Armeematerial finanziert.

 

FAQ AM

Allgemein

Die jährlich notwendigen Verpflichtungskredite für die Projektierung und Erprobung, für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie für die Munition wurden bisher einzeln spezifiziert mit dem Voranschlag unterbreitet. Mit der vorliegenden Armeebotschaft 2017 werden sie erstmals als Rahmenkredite zum Armeematerial vorgelegt. Zusammen mit dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm VBS werden damit die bedeutenden Verpflichtungskredite der Armee gemeinsam beantragt. Sie beeinflussen rund 40 Prozent der finanzierungswirksamen Voranschlagskredite des Armeebudgets. Mit der Integration in die Armeebotschaft können auch die Sicherheitspolitischen Kommissionen über diese Ausgaben befinden. Zudem wird die Gesamtsicht über die anstehenden Beschaffungen verbessert. Das angepasste Vorgehen verbessert zudem die Gesamtsicht über die anstehenden Beschaffungen.

Nein. Das Parlament beschliesst über den Zahlungsrahmen die maximalen Ausgaben der Armee. Der Bundesrat beantragt mit den Verpflichtungskrediten, für welche Investitionen die finanziellen Mittel verwendet werden sollen.

Gemäss Finanzhaushaltsverordnung ist der Rahmenkredit ein Verpflichtungskredit mit delegierter Spezifikationsbefugnis. Der Bundesrat oder die Verwaltungseinheit kann im Rahmen des von der Bundesversammlung allgemein umschriebenen Zwecks bis zum bewilligten Kreditbetrag einzelne Verpflichtungskredite ausscheiden. Die vorliegende Botschaft umschreibt somit den allgemeinen Zweck der Rahmenkredite. Dabei werden auch einige wesentliche Vorhaben oder Sammelpositionen erläutert. Eine Planung der anstehenden Beschaffungen liegt vor, die detaillierte Spezifikation erfolgt jedoch später. Die Spezifikationsbefugnis soll dem VBS delegiert werden.

Mit den Rahmenkrediten zum Armeematerial soll das VBS ermächtigt werden, mehrjährige Verpflichtungen für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung einzugehen. Zudem sollen Verpflichtungen zur Beschaffung von persönlicher Ausrüstung, Fahrzeugen, Waffen, Munition, Informatikmittel etc. eingegangen werden können.

Verpflichtungskredit: Die Legislative (Bundesversammlung) bewilligt nicht Geld, sondern ermächtigt die Exekutive (Bundesrat), eine vertragliche Verpflichtung einzugehen. Sollen über das laufende Voranschlagsjahr hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden, so ist in der Regel ein Verpflichtungskredit einzuholen. Dieser setzt den Höchstbetrag fest, bis zu dem der Bundesrat für einen bestimmten Zweck finanzielle Verpflichtungen eingehen kann. Er ist zeitlich nur beschränkt, wenn der Kreditbeschluss dies vorsieht. Der Mittelbedarf aus Verpflichtungen ist als Aufwand oder Investitionsausgabe in den jeweiligen Voranschlag einzustellen.

Rahmenkredit: Das ist ein Verpflichtungskredit mit delegierter Spezifikationsbefugnis. Sprich: Der Bundesrat oder die Verwaltungseinheit können im Rahmen des von der Bundesversammlung allgemein umschriebenen Zwecks bis zum bewilligten Kreditbetrag einzelne Verpflichtungskredite ausscheiden.

Projektierungskredit: Solche muss die Verwaltungseinheit nötigenfalls verlangen, um die Tragweite und die finanziellen Auswirkungen umfangreicher Vorhaben abklären zu können.

Voranschlagskredit: Die Legislative (Bundesversammlung) bewilligt Geld: Die Verwaltungseinheit wird ermächtigt, für den angegebenen Zweck und innerhalb des bewilligten Betrags während des Voranschlagsjahres laufende Ausgaben zu tätigen und nicht finanzierungswirksamen Aufwand einzustellen (Aufwandkredit) sowie Investitionsausgaben zu tätigen (Investitionskredit).

Zahlungsrahmen: Das ist ein von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag der Voranschlagskredite für bestimmte Ausgaben. Zahlungsrahmen können insbesondere dann festgesetzt werden, wenn Zusicherungen und Zahlungen in das gleiche Jahr fallen, ein Ermessensspielraum besteht und gleichzeitig eine längerfristige Ausgabensteuerung geboten ist. Der Zahlungsrahmen stellt keine Kreditbewilligung dar.

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Die PEB-Kredite 2017 werden für den mittelfristigen Fähigkeitserhalt und -aufbau benötigt, den der Bundesrat in der Armeebotschaft 2016 detailliert dargelegt hat. Dazu gehören grössere Projekte wie das neue Kampfflugzeug, verschiedene Vorhaben zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Fähigkeiten am Boden sowie die Telekommunikation der Armee.

Dossier Schutz des Luftraumes

Die beantragten 10 Millionen Franken für die Evaluation eines neuen Kampfflugzeuges decken eine vergleichbare Evaluation ab, wie sie für den Gripen durchgeführt wurde. Eine vom Chef VBS eingesetzte Expertengruppe hat in Kombination mit Mitteln zur bodengestützten Luftverteidigung im Mai 2017 vier Optionen zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vorgeschlagen. Entscheide sind noch nicht gefallen. Je nach Richtungsentscheid des Bundesrates, der noch 2017 fallen soll, wird eine umfangreichere Evaluation notwendig werden. Damit bereits mit der Evaluation für ein neues Kampfflugzeug begonnen werden kann, wird mit dem PEB 2017 ein Verpflichtungskredit beantragt.

Vorbereitet werden sollen der Werterhalt der PC-7-Flugzeuge, der Werterhalt des Jetpiloten-Ausbildungssystems PC-21 und der Ersatz des luftgestützten Störsystems Vista 5. Dieses muss ersetzt werden, um auch in Zukunft in einem mit elektronischen Signalen gestörten Raum evaluieren und testen zu können.

Die Radschützenpanzer 93 erreichen Mitte der 2020er Jahre das Ende ihrer Nutzungsdauer. Sie können die Fahrzeuganforderungen nicht mehr im erforderlichen Umfang sicherstellen. Deshalb soll eine modulare Plattform für diverse Trägerfahrzeuge der mittleren Gewichtsklasse eruiert werden. 2011 und 2016 wurden bereits Kredite für die Beschaffungsvorbereitung bewilligt. Nun wird ein zusätzlicher Kredit benötigt. Beim Schützenpanzer 2000 sind bereits ab 2020 werterhaltende Massnahmen erforderlich, um ihn im Dienst behalten zu können. Weiter soll die Beschaffung eines leichten Aufklärungs- und Unterstützungsfahrzeugs und eines neuen Artillerie-Wettersondier-Systems vorbereitet werden.

Viele Kommunikations- und Informatiksysteme der Armee erreichen zwischen 2018 und 2020 ihr Nutzungsende und sind zu ersetzen. Mit dem Rüstungsprogramm 2015 wurde ein erster Beschaffungsschritt zur Erneuerung der Telekommunikation der Armee genehmigt. Nun soll die Beschaffung von Richtstrahlgeräten, Feldtelefonen, Hochfrequenz-Funk und Feldanschlusskästen sowie des integrierten militärischen Fernmeldesystems eingeleitet werden.

Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB)

Neben den Rüstungsprogrammen macht der Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwands aus. So sind beispielsweise die persönliche Ausrüstung und die Bewaffnung der Armeeangehörigen bereit zu stellen. Zum Rahmenkredit gehören jedoch auch Beschaffungen von Armeematerial von nachgeordneter finanzieller Bedeutung, wie Kleinlöschfahrzeuge, Baumaschinen, Hard- und Softwarekomponenten von eingeführten Systemen und diverses Ausbildungsmaterial, sowie Beschaffungen zur Ausstattung von klassifizierten Führungsanlagen und Systemen der elektronischen Kriegführung.

Vorgesehen sind, insbesondere die Kampfbekleidung 90 nach zu beschaffen. Ferner soll ein neuer Kälteschutzhandschuh beschafft werden.

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB)

In Friedenszeiten wird Munition grundsätzlich in der Ausbildung verschossen. Die verbrauchte Munition wird laufend ersetzt, Munitionsvorräte bewirtschaftet, revidiert oder teilweise liquidiert. Dafür wird mit dem jährlichen AMB-Kredit der ordentliche Bedarf gedeckt.

Der grösste Teil des Rahmenkredits soll für die Beschaffung von Munition verwendet werden, vor allem für Munition, die mit der persönlichen Waffe verschossen wird: 5,6-mm-Gewehrpatronen 90, 5,6-mm-Gewehrpatronen Leuchtspur 90, 9-mm-Pistolenpatronen 14. Weiter sollen 12-cm-Übungspfeilpatronen 10 Leuchtspur für den Panzer 87 Leopard und Übungshandgranaten 11 nachbeschafft werden. Kleinere Teile des Rahmenkredits dienen der Revision von Munition sowie der kontinuierlichen Überwachung der gesamten Palette von Munitionstypen, insbesondere der Lenkwaffen. Zudem wird die Entsorgung und Liquidation von Munition und Armeematerial finanziert.

Veraltetes Armeematerial oder veraltete Munition werden entsorgt oder liquidiert, wenn die Anforderungen an Schutz, Sicherheit und Wirkung nicht mehr gegeben sind. Die Entsorgung (Shreddern, Reststoffrückgewinnung usw.) oder der Verkauf von überzähligem, noch marktfähigem Material wird durch die Industrie durchgeführt. Dabei werden die einschlägigen rechtlichen Grundlagen berücksichtigt.

Mit dem Rüstungsprogramm wird der ausserordentliche Bedarf an Munition beantragt. Nachdem die Bereitschaft der Armee seit der Jahrtausendwende gesenkt wurde und damit auch die Munitionsbestände abgebaut wurden, wird sie mit der Weiterentwicklung der Armee ab 2018 wieder erhöht. Innerhalb von 10 Tagen sollen bis 35 000 Angehörige der Armee aufgeboten, komplett mit Führungsmitteln, Fahrzeugen und weiterem Material ausgerüstet und eingesetzt werden können. Eine höhere Bereitschaft braucht höhere Vorräte. Dazu zählt auch die Munition. Die heutigen Munitionsvorräte sind zu klein. Sie wären bereits nach kurzen Einsätzen verbraucht. Die Armee könnte bei einem entsprechenden Einsatz ihren Auftrag nur über wenige Tage erfüllen. Die Beschaffung von Munition dauert mehrere Jahre. Deshalb ist die Munition lange vor einem sich abzeichnenden Einsatz zu beschaffen. Die Beschaffung kurz vor einem Einsatz käme zu spät. Der Bundesrat beantragt eine umfangreiche Munitionsbeschaffung, um den entstandenen ausserordentlichen Nachholbedarf zu decken. Damit wird sichergestellt, dass wieder genügend Munition vorrätig und die Bereitschaft der Armee gewährleistet ist.

Immobilienprogramm IP

Emmen, Neubau des Zentrums Luftfahrtsysteme

Investitionen: 57 Millionen Franken
Umsetzung: 2018-2020
Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre

Der Bereich Flugerprobung der armasuisse ist für die Evaluation, Beschaffung und Zulassung staatlich immatrikulierter Luftfahrzeuge verantwortlich. Er befindet sich auf dem Militärflugplatz Emmen, der mit allen gängigen Luftfahrzeugen angeflogen werden kann. Die Flugerprobung erfolgt in Zusammenarbeit mit der bundeseigenen Rüstungs- und Technologiefirma RUAG, die auf dem Flugplatz ihren Hauptstandort für die industrieseitige Instandhaltung der Flugzeuge hat. Die armasuisse ist zurzeit bei der RUAG eingemietet. Dies ändert sich mit der seitens der RUAG geplanten Arealverdichtung. Die bestehenden Mietverträge werden aufgelöst. Nördlich der Piste des Militärflugplatzes konnte ein geeignetes Baufeld für die Flugerprobung, den Drohnenbetrieb und den Luftpolizeidienst gefunden werden.

Das geplante Zentrum Luftfahrtsysteme Emmen bündelt das Fachwissen des VBS im Bereich Aviatik. Es umfasst fünf Flugzeugboxen und eine Einstellhalle. Die  Mehrfachnutzung der Boxen verbessert die betriebliche Flexibilität und optimiert die Auslastung der Infrastruktur. Die so genutzten Synergien reduzieren den Baulandverbrauch sowie die Bau- und Betriebskosten in Emmen. Mit dem Neubau werden zudem weniger Tankfahrzeuge die Piste überqueren, was den Arbeitsaufwand und das Unfallrisiko reduziert. Die neuen Flugzeugboxen verfügen ausserdem über eine Havarieanlage, welche die Umweltgefährdung bei der Betankung stark reduziert.

 

Emmen, Zusammenlegung der Wärmeversorgung von Waffen- und Flugplatz

Investitionen: 18 Millionen Franken
Umsetzung: 2018-2019
Nutzungsdauer: mindestens 20 Jahre

Die Heizungen auf dem Waffenplatz und dem Militärflugplatz in Emmen sind am Ende ihrer Betriebsdauer angelangt. Eine umfassende Instandsetzung ist nicht mehr wirtschaftlich, da die Anlagen technisch veraltet und Ersatzteile zum Teil nicht mehr erhältlich sind. Ein Ersatz der Wärmeerzeugung ist deshalb an beiden Standorten erforderlich. Auf dem Waffenplatz soll eine Heizzentrale mit dem Energieträger Holz entstehen, die auch den Militärflugplatz über eine Fernwärmeleitung versorgt. Mit der zentralen Anlage und der Fernwärmeleitung kann die benötigte Energie wirtschaftlicher und ökologischer erzeugt werden. Synergien mit zivilen Nutzern werden geprüft. Die Standortwahl der Heizzentrale erfolgt aus ökologischen und wirtschaftlichen Überlegungen. Der Leitungsverlust wird minimiert, da der Waffenplatz ganzjährig mit Wärme zu versorgen ist und nur ein kleiner Teil zum Militärflugplatz transportiert werden muss.

An die Fernwärmeleitung soll auch der auf dem Militärflugplatz geplante Neubau des Zentrums Luftfahrtsysteme Emmen angeschlossen werden.

 

Payerne, Bau des Brandausbildungszentrums Phenix

Investitionen: 31 Millionen Franken
Umsetzung: 2018–2020
Nutzungsdauer: mindestens 30 Jahre

Die Brandbekämpfung bei Luftfahrzeugen muss unter möglichst realen militärischen Bedingungen trainiert werden. Dabei steht auch der Umgang mit Munition und Bewaffnung im Fokus. Die Brandübungsplätze auf den Flugplätzen in Meiringen und Dübendorf verfügen nicht mehr über eine zeitgemässe Ausbildungsstruktur und können aus Umweltschutzgründen nur mit Ausnahmebewilligungen betrieben werden. Bei den Einsatzübungen wird Petrol verbrannt und es muss echtes Löschmittel aus Pulver oder Schaum verwendet werden. Wohn- und Gewerbebauten in der Umgebung werden durch Rauch- und Geruchsemissionen stark beeinträchtigt.

Das geplante Brandausbildungszentrum Phenix erfüllt alle Umweltschutzauflagen sowie die internationalen und zivilen Standards bezüglich der Brandbekämpfung bei Luftfahrzeugen und der Gebäudetechnik. Als Brennstoff soll künftig Flüssiggas verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Rauchentwicklung. Die Brandausbildung kann ohne Zumischung von umweltbelastenden Löschmitteln erfolgen. Das Lösch- und Oberflächenwasser wird in ein Auffangbecken geleitet und für die Wiederverwendung in den Flugfeldlöschfahrzeugen aufbereitet. Aus Kostengründen wird die Ausbildung in Payerne konzentriert. Die zwei noch bestehenden Standorte in Meiringen und Dübendorf werden geschlossen.

 

Payerne, Sanierung der Flugbetriebsflächen, 2. Etappe

Investitionen: 31 Millionen Franken
Umsetzung: 2018–2022
Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre

Das Stationierungskonzept der Armee sieht die Stärkung und die langfristige Weiternutzung des Militärflugplatzes Payerne vor. Über 300 Millionen Franken sollen in den nächsten fünf bis zehn Jahren investiert werden. Teile der Flugbetriebsflächen stammen aus den 1950er-Jahren. Versprödung, Setzungen und Ausbrüche von Belagsteilen auf den Rollwegen bedeuten eine erhebliche Unfallgefahr und können grosse Schäden an den Triebwerken der Flugzeuge verursachen. Die Flugbetriebsflächen müssen saniert werden. Mit der Immobilienbotschaft VBS 2012 wurde eine erste Etappe für die Sanierung der Flugbetriebsflächen im Umfang von 14,5 Millionen Franken bewilligt. Mit dem vorliegenden Immobilienprogramm wird die zweite Etappe beantragt. Im Immobilienprogramm 2023 ist eine dritte Etappe geplant. Teil der zweiten Etappe ist auch die Anpassung des Militärflugplatzes an die Vorgaben der International Civil Aviation Organization, damit eine zivile Nutzung des Militärflugplatzes möglich bleibt. Zudem soll der Rollweg Süd im Zuge der Instandhaltung verlängert und mit Rollwegbeleuchtungen ausgestattet werden. Verschiedene weitere Taxiways sollen ebenfalls mit Rollwegbeleuchtungen aufgerüstet werden.

Der Flugplatz Payerne wird ganzjährig betrieben, weshalb alle Massnahmen unter laufendem Betrieb während kurzen Zeitfenstern mit Pistensperre vorgenommen werden müssen.

 

Härtung der Netzknoten für das Führungsnetz Schweiz, 3. Etappe

Investitionen: 27 Millionen Franken
Umsetzung: 2018–2020
Nutzungsdauer: mindestens 15 Jahre

Die Armee benötigt für die Erfüllung ihrer Aufträge krisenresistente Telekommunikationsnetze, die in allen Lagen verfügbar sind. Zur Sicherstellung der Führungsfähigkeit gilt dies ebenso für weitere Bundesstellen und für die Kantone. Mit dem Programm Fitania (Führungsinfrastruktur, Informationstechnologie und Anbindung Netzinfrastruktur der Armee) wird die erforderliche Infrastruktur aufgebaut und wo nötig erneuert. Das Programm umfasst unter anderem den Bau von Breitbandnetzen, die Härtung von Netzknoten, die Realisierung von Rechenzentren und die Beschaffung der notwendigen Komponenten.

Mit dem Führungsnetz Schweiz, einem der Projekte des Programms Fitania, entsteht für die Armee eine krisenresistente Netzinfrastruktur, die zu Teilen auch von anderen Partnern des Sicherheitsverbunds Schweiz genutzt werden könnte. Für den Aufbau des Führungsnetzes wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bauvorhaben und Projekte realisiert. Mit dem Teilprojekt Härtung sollen die Telekommunikationsknoten und die dazugehörigen Anlagen des Führungsnetzes Schweiz geschützt werden. Dafür belaufen sich die Gesamtinvestitionen inklusive Instandhaltungsmassnahmen auf rund 110 Millionen Franken. Die Realisierung erfolgt in Etappen. Mit dem Immobilienprogramm 2017 wird die letzte Etappe ausgelöst.

 

Anbindung von Logistikstandorten an das Führungsnetz Schweiz, 1. Etappe

Investitionen: 25 Millionen Franken
Umsetzung: 2018–2020
Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre

Die Logistikbasis der Armee (LBA) erbringt sämtliche Logistik- und Sanitätsleistungen für die Armee. Ihre Standorte müssen bezüglich EDV-Erschliessung den Stand eines modernen zivilen Logistikbetriebs aufweisen. Alle Materialbewegungen und die gesamte Leistungserbringung müssen mit Datenendgeräten direkt im SAP-System erfasst werden können. Mit der Anbindung an das Führungsnetz Schweiz werden die Kommunikation geschützt und die Leistungserbringung und Führungsfähigkeit auch in Krisenfällen sichergestellt.

Mit dem Rahmenkredit der Immobilienbotschaft 2014 wurden bereits die fünf Armeelogistikcenter und das Zentrallager der LBA an das Führungsnetz Schweiz angebunden. Nun sollen 44 weitere Standorte der LBA angeschlossen werden. Dies betrifft das Hauptquartier, die Logistikbrigade, die Aussenstellen, unterirdische Logistikanlagen, Medizinische Zentren der Regionen und das Militärspital. Vorgesehen ist, in einer weiteren Etappe die Vorortlager, die Betankungsanlagen sowie kantonale und eidgenössische Retablierungsstellen an das Führungsnetz anzuschliessen.

 

Luftwaffenstützpunkt, Härtung des Netzknotens und Sanierung der Haustechnik

Investitionen: 19 Millionen Franken
Umsetzung:2018-2020
Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre

Mit dem Projekt Führungsnetz Schweiz wurden die Standorte der Netzknoten bestimmt. Ein solcher ist auch auf einem Luftwaffenstützpunkt vorgesehen. Dieser Standort ist klassifiziert. Vorgesehen ist¸ den Netzknoten und die technischen Systeme des Luftwaffenstützpunkts zusammen in einem Anbau unterzubringen. Gleichzeitig soll in der bestehenden Führungsanlage mit einer Truppenunterkunft die veraltete Haustechnik ersetzt werden. Die gesamte Anlage soll mit einheitlicher Haustechnik ausgestattet und an die neuen Anforderungen angepasst werden. Dies garantiert die Kompatibilität der Anlagen und reduziert die Kosten für die Erstellung und im späteren Betrieb. Zudem können die Betriebssicherheit und die Effizienz verbessert sowie die Führungsfähigkeit langfristig gesichert werden.

 

Raum Wallis, Sanierung und Härtung der Telekommunikationsanlage

Investitionen: 16 Millionen Franken
Umsetzung: 2018–2019
Nutzungsdauer: mindestens 25 Jahre

Eine Telekommunikationsanlage im Wallis umfasst einen klassifizierten Netzknoten des Führungsnetzes Schweiz und eine Übermittlungsanlage. Der Netzknoten und die Übermittlungsanlage sind sowohl für die Luftwaffe wie auch für den Sicherheitsverbund Schweiz von grosser Bedeutung. Die Infrastruktur wird vom Berufspersonal betrieben. Sie steht für Ausbildung und Einsätze der Truppe zur Verfügung. Die Telekommunikationsanlage ist jedoch veraltet und sanierungsbedürftig. Sie muss an geltende Vorschriften angepasst werden. Technische Anlagen sind zur Gewährleistung der Personensicherheit, von Brandschutzvorschriften und Umweltschutznormen zu erneuern. Die Anlage soll zudem gehärtet und für den im Rüstungsprogramm 2018 geplanten Ersatz des Flugfunkbodensystems vorbereitet werden. Die Realisierung soll in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen.

 

Anmiete von Immobilien in Epeisses und Aire-la-Ville (GE)

Verpflichtungskredit für 30 Jahre: 27 Millionen Franken
Miete: ab 2020 bis 2050

Der Ausbildungsbedarf der Armee in der Region Genf konzentriert sich auf den Übungsplatz Epeisses für die Rettungskräfte. Er verfügt über einzigartige Ausbildungseinrichtungen, mit denen sich Katastrophen grossen Ausmasses für den Einsatz von bis zu drei Kompanien simulieren lassen. Der Standort der Kaserne Les Vernets in der Stadtmitte von Genf ist für die Nutzung als Truppenunterkunft nicht optimal. Die Transporte mit schweren Motorfahrzeugen verursachen hohe Kosten, signifikante Verluste an Ausbildungszeit sowie eine starke Lärmbelästigung in der Stadt. Eine weitere Nutzung dieses Gebäudes über 2020 hinaus ist ohne umfangreiche Sanierung nicht möglich. Das Kasernenareal ist hingegen ideal im Gebiet Praille-Acacias-Vernets gelegen, das zum Mittelpunkt der urbanen Entwicklung der Stadt Genf werden soll. Zwar läuft der Waffenplatzvertrag zwischen Bund und Kanton noch bis 2040, der Kanton hat jedoch das Recht, das Kasernenareal für eigene Bedürfnisse zu verwenden, sofern er den Immobilienbedarf der Armee auf seine Kosten abdeckt. Dies erfüllt der Kanton, indem er an den drei militärisch genutzten Standorten Epeisses (Avully), Aire-la-Ville und Mategnin (Meyrin) Ersatz bereitgestellt. Während die Benutzung des Unterkunftsgebäudes in Mategnin nach effektiver Belegung gemäss Verwaltungsreglement der Armee entschädigt wird, ist in Epeisses und in Aire-la-Ville eine Mietlösung für 30 Jahre vorgesehen.

Mit den Bauten an den drei Standorten soll vorrangig der Bedarf der Armee gedeckt werden. Vorgesehen ist aber auch eine Mitbenutzung durch den Kanton und durch zivile Partner zur optimalen Auslastung der Anlage. Mit der gegenseitigen Vermietung der Infrastrukturen in Epeisses fallen gegenseitig Mietkosten in ungefähr gleicher Höhe an. Das Geschäft ist deshalb für Bund und Kanton kostenneutral.

 

Rahmenkredit

Investitionen: 210 Millionen Franken
Umsetzung: 2018-2022

Der Rahmenkredit umfasst die nicht einzeln spezifizierten Vorhaben, die Investitionsausgaben von weniger als 10 Millionen Franken verursachen. Er soll für die nachfolgenden Zwecke verwendet werden:

Studien und Projektierungen – 40 Millionen Franken: Damit wird die Planung der künftigen Immobilienprogramme sichergestellt. Mit der Planung werden die notwendigen Spezifikationen und Berechnungen erstellt. Sie umfasst alle Planerleistungen von der Machbarkeitsstudie bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Zudem dient sie der Bemessung der Verpflichtungskredite.

Ausbauten und Liegenschaftskäufe – 60 Millionen Franken: Dieser Teil des Rahmenkredites soll für kleinere Ausbauten sowie für Liegenschaftskäufe verwendet werden. Sie werden im Zuge veränderter Nutzung, neuer Dimensionierung oder Bedürfnisse aus Rüstungsmaterialbeschaffungen notwendig.

Werterhaltungsmassnahmen – 95 Millionen Franken: Mit diesem Teil des Rahmenkredites werden Immobilien modernisiert, gesetzliche Massnahmen vollzogen (z.B. Lärmschutzmassnahmen) oder energietechnische Sanierungen vorgenommen (z.B. Einbau von Photovoltaikanlagen). Werterhaltungsmassnahmen oder Sanierungen, die mehr als 10 Millionen Franken Investitionsausgaben zur Folge haben, werden als einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite beantragt.

Weitere Zwecke – 15 Millionen Franken: Dieser Teil des Rahmenkredites soll für Einrichtungen und Ausbauten von Mietobjekten, für Investitionsbeiträge an gemeinsam genutzter Infrastruktur Dritter (z.B. Strassen- und Seilbahnen), für teuerungsbedingte Mehrausgaben bei den Bauprojekten der Immobilienbotschaften VBS bis 2013 und bei Vorhaben aus dem Rahmenkredit des vorliegenden Immobilienprogramms oder für nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS verwendet werden.

FAQ IP

Emmen, Neubau des Zentrums Luftfahrtsysteme

Emmen ist ein Hauptstandort der Luftwaffe und mit dem Stationierungskonzept der Armee für die langfristige Weiternutzung vorgesehen. Der Standort ist für den Bereich Flugerprobung der armasuisse ideal, das Knowhow vor Ort konzentriert. Die Flugerprobung erfolgt in Zusammenarbeit mit der bundeseigenen Rüstungs- und Technologiefirma RUAG, die sich ebenfalls auf dem Areal befindet. Zudem wird mit dem Neubau Fachwissen des VBS im Bereich Aviatik gebündelt.

Ja. Für die Weiterentwicklung des Militärflugplatzes wurde ein Entwicklungsplan mit verschiedenen Nutzungszonen erarbeitet. Dieser stellt sicher, dass geeignete Baufelder für zukünftige Bedürfnisse reserviert bleiben und dass die Infrastruktur wirtschaftlich weiterentwickelt werden kann. Die beantragte Variante stellt sicher, dass geeignete Baufelder für zukünftige Bedürfnisse reserviert bleiben. Die Infrastruktur kann mit dem geplanten Neubau optimal genutzt werden.

Es wurde eine neue Mietlösung auf dem RUAG-Areal südlich des Piste geprüft. Dazu wäre ein Neubau seitens der RUAG notwendig. Mit einer Mietlösung südlich der Piste wären keine Synergieeffekte mit der Luftwaffe und der Truppe möglich. Ebenso wären separate bauliche Lösungen für die Bedürfnisse der Luftwaffe und der armasuisse teurer. Sie würden zusätzliche Investitionsausgaben von mindestens 8 Millionen Franken verursachen. Über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren ist ein Neubau zur Deckung des Bedarfs letztlich wirtschaftlicher als eine Mietlösung.

Mit der Kündigung der Mietobjekte entfallen jährliche Mietzahlungen an die RUAG von 0,6 Millionen Franken.

Emmen, Zusammenlegung der Wärmeversorgung von Waffen- und Flugplatz

Mit der zentralen Anlage mit dem Energieträger Holz und der Fernwärmeleitung kann die benötigte Energie wirtschaftlicher und ökologischer erzeugt werden als mit den heutigen dezentralen Anlagen. Kosten im Betrieb und bei der Wartung werden reduziert, da nur eine Anlage betrieben werden muss. Durch ihre Grösse ist eine einzelne Anlage auch energieeffizienter zu betreiben als zwei dezentrale Anlagen.

Ja. Eine umfassende Instandsetzung ist nicht mehr wirtschaftlich, da die Anlagen technisch veraltet und Ersatzteile zum Teil nicht mehr erhältlich sind.

Payerne, Bau des Brandausbildungszentrums Phenix

Die bestehenden Brandübungsplätze auf den Flugplätzen in Meiringen und Dübendorf sind veraltet und können aus Umweltschutzgründen nur mit Ausnahmebewilligungen betrieben werden. Die ehemaligen Brandübungsplätze in Payerne und Buochs wurden bereits geschlossen.

Aktuell wird bei den Einsatzübungen Petrol verbrannt und es muss echtes Löschmittel aus Pulver oder Schaum verwendet werden. Die Entsorgung des verschmutzten Löschwassers ist problematisch. Wohn- und Gewerbebauten in der Umgebung werden durch Rauch- und Geruchsemmissionen stark beeinträchtigt. Künftig wird als Brennstoff Flüssiggas verwendet. Dadurch reduziert sich die Rauchentwicklung. Die Brandausbildung kann ohne Zumischung von umweltbelastenden Löschmitteln erfolgen. Das Lösch- und Oberflächenwasser wird in ein Auffangbecken geleitet und für die Wiederverwendung in den Flugfeldlöschfahrzeugen aufbereitet.

Der Flugplatz Payerne ist Haupteinsatzstandort der Luftwaffe und mit dem Stationierungskonzept der Armee für die langfristige Weiternutzung vorgesehen. Das ansässige Flugplatzkommando gewährleistet die Ausbildung, den Einsatz und den Unterhalt von Kampfflugzeugen und Lufttransportmitteln. Es ist das Betriebskompetenzzentrum für die F/A-18 sowie die Hauptbasis zur Sicherstellung des Luftpolizeidienstes rund um die Uhr.

Geprüft wurde die Aufrüstung der bestehenden Übungsplätze Meiringen und Dübendorf. Diese Variante ist jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Bau-, Betriebs- und Nutzerkosten wären ungleich höher.

Weiter wurde eine Zusammenlegung der Brandübungsplätze des Heeres und der Luftwaffe ins Auge gefasst. Die Ausbildungsbedürfnisse sind jedoch zu verschieden, als dass relevante Synergien in der Ausbildung oder der Infrastruktur erzielbar wären. Der kombinierte Brandübungsplatz mit Übungsflächen, technischen Installationen, Theorieräumen und Einstellhallen wäre ausserdem aufgrund seiner Dimension in keiner der bestehenden Anlagen unterzubringen. Es müsste ein komplett neuer Brandübungsplatz an einem neuen Standort aufgebaut werden.

Untersucht wurde auch eine verstärkte Ausbildung im Ausland. Bestehende Ausbildungsanlagen in den Niederlanden sind wie bisher maximal zwei bis drei Wochen im Jahr verfügbar. Der erforderliche Ausbildungs- und Trainingsbedarf kann damit nicht abgedeckt werden. Die Qualität der Ausbildung im Ausland wäre geringer, da aus logistischen Gründen nur bedingt mit eigener Ausrüstung trainiert werden kann. Andernfalls wäre für die Ausbildung im Ausland zusätzliches Ausbildungsmaterial zu beschaffen, weil beispielsweise der Transport der Flugfeldlöschfahrzeuge auf der Strasse über diese Distanzen nicht wirtschaftlich ist.

Ja. Der Betreibsaufwand reduziert sich um 0,3 auf jährlich 1,4 Millionen Franken.

Payerne, Sanierung der Flugbetriebsflächen, 2. Etappe

Teile der Flugbetriebsflächen in Payerne stammen aus den 1950er-Jahren. Versprödung, Setzungen und Ausbrüche von Belagsteilen auf den Rollwegen bedeuten eine erhebliche Unfallgefahr und können grosse Schäden an den Triebwerken der Flugzeuge verursachen. Bei den Flugbetriebsflächen werden periodisch Zustandsanalysen durchgeführt. Notwendige Unterhalts- und Instandsetzungsmassnahmen sowie allenfalls ungenügende Tragfähigkeit werden damit frühzeitig erkannt. Mit der frühzeitigen Beseitigung der Schwachstellen kann die Nutzungsdauer der Beläge verlängert werden. Um den Flugbetrieb und die Flugsicherheit in Payerne weiterhin zu gewährleisten, müssen die Flugbetriebsflächen und weitere Teile der zugehörigen Infrastruktur saniert und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Geprüft und verworfen wurde eine spätere Sanierung der Flugbetriebsflächen. Mit der rechtzeitigen Beseitigung von Schwachstellen in den Flugbetriebsflächen werden Wartungs- und Betriebskosten vermieden, welche die Instandsetzungskosten in der Summe um ein Mehrfaches übersteigen würden.

Der Flugplatz Payerne wird ganzjährig betrieben, weshalb sämtliche Massnahmen unter laufendem Betrieb während kurzen Zeitfenstern mit Pistensperre vorgenommen werden müssen.

Ja. Der Rollweg Süd soll im Zuge der Instandhaltung verlängert und mit Rollwegbeleuchtungen ausgestattet werden. Verschiedene weitere Taxiways sollen ebenfalls mit Rollwegbeleuchtungen aufgerüstet werden.

Um weiterhin auch die zivile Mitnutzung des Militärflugplatzes zuzulassen.

Härtung der Netzknoten für das Führungsnetz Schweiz, 3. Etappe

Es geht darum, die Telekommunikationsknoten mit baulichen Massnahmen gegen jegliche Gefährdungen von aussen (Einbruch, Sabotage, Erschütterungen, Druckwellen, Überschwemmungen usw.) zu schützen. Zur Sicherstellung der geforderten Verfügbarkeit und Betriebssicherheit ist die Stromversorgung mehrfach zu installieren. Mit der redundanten Stromversorgung und Lüftungsanlage wird die technische Verfügbarkeit der Anlagen sichergestellt. Mit diversen baulichen Sicherheitsmassnahmen werden unkontrollierte Eintritte und damit Sabotage an Hard- und Software erschwert. Brandschutzmassnahmen gewährleisten die Sicherheit von Personen und Einrichtungen.

Als Vorausmassnahme wurden über den Rahmenkredit der Immobilienbotschaft VBS 2012 erste Härtungsmassnahmen umgesetzt. Die 1. Etappe der Härtung der Netzknoten mit Investitionen von 24,7 Millionen Franken wurde mit der Immobilienbotschaft VBS 2013 bewilligt, die 2. Etappe im Umfang von 52,8 Millionen Franken mit der Immobilienbotschaft VBS 2015. Die dritte und letzte Etappe im Umfang von rund 27 Millionen Franken in der vorliegenden Armeebotschaft umfasst sieben Standorte mit dazugehörigen Anlagen. Die restlichen Anlagen werden als separate Einzelprojekte gehärtet und ebenfalls mit dem Immobilienprogramm VBS 2017 beantragt. Die Gesamtinvestitionen zur Härtung der Netzknoten inklusive den Instandhaltungsmassnahmen belaufen sich auf rund 110 Millionen Franken (Planungsstand August 2016).

Die Armee benötigt krisenresistente Telekommunikationsnetze, die in allen Lagen verfügbar sind. Zur Sicherstellung der Führungsfähigkeit gilt dies ebenso für weitere Bundesstellen und für die Kantone. Das Führungsnetz Schweiz hat die Übertragung von Daten auch dann noch zu gewährleisten, wenn zivile Übertragungsnetze nicht mehr funktionieren.

Die Anforderungen an ein krisenresistentes Führungsnetz sind sehr hoch und werden von keinem zivilen Anbieter erfüllt. Eine vollständige Auslagerung des Führungsnetzes wurde bereits in früheren Jahren geprüft und verworfen.

Aktuell prüft der Bundesrat, wie das Führungsnetz Schweiz auch von anderen Partnern des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) genutzt werden könnte.

Anbindung von Logistikstandorten an das Führungsnetz Schweiz, 1. Etappe

Die Einsatzfähigkeit der Armee ist massgeblich von der Logistik abhängig. Die Logistikbasis der Armee erbringt die notwendigen Logistik- und Sanitätsleistungen für die Armee. Mit der Anbindung an das Führungsnetz Schweiz wird die Kommunikation geschützt und die Leistungserbringung und Führungsfähigkeit auch in Krisenfällen sichergestellt.

Es wurden keine weiteren Varianten geprüft. Mit einer Anbindung an das Führungsnetz Schweiz bleibt die Verfügbarkeit der Logistiksysteme auch dann gewährleistet, wenn zivile Übertragungsnetze nicht mehr funktionieren. Im Projektverlauf wurde die Planung jedoch optimiert.  Auf die Anbindung von sieben Standorten an das Führungsnetz wird verzichtet, was die Investitionen um fünf Millionen Franken reduziert.

Vorgesehen ist, die Vorortlager, die Betankungsanlagen sowie kantonale und eidgenössische Retablierungsstellen an das Führungsnetz anzuschliessen.

Luftwaffenstützpunkt, Härtung des Netzknotens und Sanierung der Haustechnik

Die Netzknoten des Führungsnetzes Schweiz sind klassifiziert.

Der Weiterbetrieb der bestehenden, dezentral verteilten technischen Systeme ist aus wirtschaftlicher und betrieblicher Sicht nicht sinnvoll. Das vorhandene System ist aufwändig im Betrieb und genügt den Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Eine Sanierung wurde deshalb nicht weiterverfolgt. Der Ersatz der veralteten Haustechnik inklusive der Notstromversorgung wird unabhängig von den anderen Bedürfnissen erforderlich.

Raum Wallis, Sanierung und Härtung der Telekommunikationsanlage

Die Netzknoten des Führungsnetzes Schweiz sind klassifiziert.

Eine Härtung des gesamten Gebäudes ist wegen seines Alters nicht möglich. Auch nach einer Härtung wäre der Schock- und Druckschutz nicht zu gewährleisten. Alternativ wurde geprüft, einen Teil der Anlage abzubrechen und an dessen Stelle einen Neubau zu erstellen. Bezüglich des Schock- und Druckschutzes wäre dies die optimale Lösung. Die Kosten eines Neubaus wären jedoch rund 20 Prozent höher.

Anmiete von Immobilien in Epeisses und Aire-la-Ville (GE)

Der Ausbildungsbedarf der Armee in der Region Genf konzentriert sich auf den Übungsplatz Epeisses für die Rettungskräfte. Er verfügt über einzigartige Ausbildungseinrichtungen, mit denen sich Katastrophen grossen Ausmasses (Erdbeben, Brände etc.) für den Einsatz von bis zu drei Kompanien simulieren lassen. Der Standort der Kaserne Les Vernets in der Stadtmitte von Genf ist für die Nutzung als Truppenunterkunft nicht optimal. Die dadurch notwendigen Transporte mit schweren Motorfahrzeugen verursachen hohe Kosten, signifikante Verluste an Ausbildungszeit sowie eine starke Lärmbelästigung in der Stadt. Und: Eine weitere Nutzung dieses Gebäudes über 2020 hinaus ist ohne umfangreiche Sanierung nicht möglich.

Das Kasernenareal ist hingegen ideal im Gebiet Praille-Acacias-Vernets gelegen, das zum Mittelpunkt der urbanen Entwicklung der Stadt Genf werden soll.

Der Waffenplatzvertrag für die Kaserne Les Vernets zwischen Bund und Kanton läuft noch bis 2040. Der Kanton hat jedoch das Recht, das Kasernenareal für eigene Bedürfnisse zu verwenden, sofern er den Immobilienbedarf der Armee auf seine Kosten abdeckt. Dies erfüllt er mit den Umbauten und der Modernisierungen der drei militärisch genutzten Standorte Epeisses (Avully), Aire-la-Ville und Mategnin (Meyrin).

Während die Benutzung des Unterkunftsgebäudes in Mategnin (Meyrin) nach effektiver Belegung gemäss Verwaltungsreglement der Armee entschädigt wird, ist bei den Standorten Epeisses und Aire-la-Ville eine Mietlösung für 30 Jahre vorgesehen. Sie wird sich über einen Zeitraum von 30 Jahren auf eine Gesamtsumme von 24,3 Millionen Franken belaufen. Sollte sich das Verhältnis zwischen ziviler und militärischer Nutzung in der Zukunft ändern, könnte sich die Jahresmiete erhöhen, weshalb als Verpflichtungskredit der Betrag von 27 Millionen Franken beantragt wird.

Die Genfer Bevölkerung unterstützt die Pläne klar. Am 28. Februar 2016 hat sie die Verlegung der Kaserne mit 68,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit kann der Kanton Genf auf dem Kasernenareal 1500 Wohnungen bauen. Der Bau der neuen Kaserne in Mategnin (Meyrin) macht knapp 21 Millionen der Kosten von insgesamt 73,6 Millionen Franken aus. Ein weiteres Referendum gegen die Kreditbewilligung für Aire-la-Ville und Epeisses ist möglich.

Der Waffenplatzvertrag wird durch eine neue Rahmenvereinbarung und standortspezifische Vereinbarungen abgelöst, die im November 2016 vom Vorsteher des VBS und dem Staatsrat von Genf unterzeichnet worden sind. Diese Vereinbarungen treten mit der Bewilligung des beantragten Verpflichtungskredits in Kraft.

Eine Alternative zur Anmiete wurde nicht geprüft. Die Anmiete der Immobilien auf kantonalen Waffenplätzen ist üblich. Zudem ist gemäss dem Waffenplatzvertrag klar, dass der Kanton die Gebäude zu finanzieren hat. Mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit zur Anmiete der Gebäude in Aire-la-Ville und Epeisses können die Bedürfnisse der Armee langfristig abgedeckt werden.

Rahmenkredit

Die wichtigsten Vorhaben sind: 

  • Waffenplatz Payerne, Zentralisieren der Truppenküchen (6 Mio. Franken)
  • ABC-Zentrum Spiez, Neubau der Halle für Einsatz-Spezialfahrzeuge und Material (8,5 Mio. Franken)
  • Full-Reuenthal, Ausbildungsgelände für Baumaschinenführer (6 Mio. Franken)
  • Waffenplatz Wil bei Stans, Neubau einer Einstellhalle (7,7 Mio. Franken)

 

Die wichtigsten Vorhaben sind: 

  • Waffenplatz Bure, Gesamtsanierung der Mehrzweckhalle (5,2 Mio. Franken)
  • Waffenplatz Payerne, Gesamtsanierung der Mehrzweckhalle (5,4 Mio. Franken)
  • Führungsanlage, Erneuerung der Haustechnik (7 Mio. Franken)
  • Führungsanlage, Sanierung des Zugangsschachts und der Haustechnik (4,4 Mio. Franken)
  • Entflechtung und Ersatz von Opus (5 Mio. Franken)
  • Militärflugplatz Locarno, Ersatzneubau der Heizzentrale (5 Mio. Franken)
  • Waffenplatz Walenstadt, Investitionsbeitrag zur Mehrzweckhalle (4 Mio. Franken)
  • Waffenplatz Kloten, Erhalt der Gebrauchstauglichkeit (9 Mio. Franken)

 

Der Rahmenkredit wird für die folgenden weiteren Zwecke verwendet:

  • Mieterausbau sowie fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten (2 Mio. Franken)
  • Investitionsbeiträge an die Sanierung von gemeinsam mit Dritten genutzter Infrastruktur wie Strassen und Seilbahnen (4 Mio. Franken)
  • teuerungsbedingte Mehrausgaben bei den Bauprojekten der Immobilienbotschaften VBS bis 2013 und bei Vorhaben aus dem Rahmenkredit für das vorliegende Immobilienprogramm (4 Mio. Franken); nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS (5 Mio. Franken)

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