Revision des Nachrichtendienstgesetzes

Das Nachrichtendienstgesetz ist ein Gesetz für den Nachrichtendienst des Bundes.
Es sagt: Was darf der Nachrichtendienst tun.
Und wer kontrolliert diese Arbeit.

Das Gesetz gilt seit dem 1. September 2017.
Seitdem ist die Bedrohungslage schlimmer geworden.
Darum soll das Gesetz überarbeitet werden.

Die Änderung kommt in mehreren Teilen.
Der erste Teil heisst Grundpaket.
Er wird im Parlament beraten.

Im Grundpaket geht es um drei Dinge.

Erstens: Der Nachrichtendienst soll schwere Gefahren früher erkennen.
Zum Beispiel Terror, gewalttätige Extremisten, Spionage und Cyberangriffe.

Zweitens: Es soll klarer geregelt werden, wie der Nachrichtendienst Daten sammelt und speichert.
Dabei soll der Datenschutz an das neue Datenschutzgesetz angepasst werden.
Und Menschen sollen einfacher nachfragen können, ob der Nachrichtendienst Daten über sie hat.

Drittens: Die Kontrolle soll stärker werden.
Eine unabhängige Stelle soll genauer hinschauen, ob der Nachrichtendienst richtig arbeitet.

Für gewisse Eingriffe braucht es strenge Regeln.
Ein Gericht muss solche Massnahmen zuerst prüfen und bewilligen.
Und die Massnahmen dürfen nur für eine begrenzte Zeit laufen.

Ein zweiter Teil heisst Zusatzpaket.
Dort geht es vor allem um Cyber-Bedrohungen.
Dieses Paket ist noch in Arbeit.
Die öffentliche Diskussion dazu ist für Mitte 2026 geplant.

Es ist noch ein dritter Teil vorgesehen.
Dabei geht es um Regeln für das Beobachten von grenzüberschreitender Kommunikation.
Ein Gericht hat dazu neue Anforderungen gemacht.