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Pubblicato il 14 luglio 2021

Piano d’azione Rumore

Con il piano d’azione sul rumore, il DDPS definisce i propri obiettivi specifici – in linea con il piano d’azione nazionale per la riduzione dell’inquinamento acustico in Svizzera – come contributo alla prevenzione e alla riduzione del rumore fino al 2035 e oltre.

Durch das VBS verursachter Lärm

Der militärische Flugbetrieb führt insbesondere in der Umgebung der sechs Militärflugplätze (Alpnach, Dübendorf, Emmen, Locarno, Meiringen und Payerne) zu Lärmbelastungen. Das VBS verfügt gemäss Sachplan Militär über 119 Schiessplätze, auf welchen Schiessübungen mit unterschiedlichen Waffensystemen und Munitionsarten durchgeführt werden. Diese Aktivitäten führen im Umfeld der militärischen Schiessplätze zu Lärmimmissionen. Das VBS verursacht auch auf öffentlichen Strassen Lärm mit Fahrzeugen, insbesondere die Armee mit gepanzerten Fahrzeugen und Lastwagen. Der Betrieb auf Arealen des VBS, insbesondere der Verkehr auf militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen sowie Logistikarealen führt zu Lärm, welcher von der umliegenden Anwohnerschaft als störend empfunden werden kann. Das VBS verfügt über eines der grössten Immobilienportfolios der Schweiz, welches über alle Regionen des Landes verteilt ist. Entsprechend gibt es viele Bauvorhaben und Baulärm.

Als Hauptverursacherin von Lärm im VBS ist vor allem die Armee mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Sie bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Rücksichtnahme auf die Anliegen der Bevölkerung, namentlich im Bereich des Lärmschutzes. Die Armee trägt wesentlich zur Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung rund um die Uhr und in allen Lagen bei. Der militärische Betrieb muss trotz Massnahmen zur Lärmverminderung weiterhin so gestaltet sein, dass die Auftragserfüllung, insbesondere die Verteidigung des Landes und seiner Bevölkerung sowie die Wahrung der Lufthoheit gewährleistet und die darauf ausgerichteten Ausbildungsziele erreicht werden. Diese Interessen gilt es aufeinander abzustimmen.

Auch wenn der vom VBS verursachte Lärm im schweizweiten Vergleich von untergeordneter Bedeutung erscheint, besteht dennoch Handlungsbedarf. Durch die Änderung der Lebens- und Arbeitsgewohnheiten hat sich die Wahrnehmung von Lärm in der Gesellschaft verändert und die Sensibilität in der Bevölkerung hat in den letzten Jahren zugenommen.

Der Flug- und der Schiesslärm werden wegen der speziellen Akustik mit sehr lauten Einzelereignissen oftmals als besonders störend wahrgenommen und entsprechend kritisch beurteilt. Die Belastungsgrenzwerte der Lärmschutz- Verordnung vermögen das Störempfinden nur annäherungsweise abzubilden. Viele Menschen fühlen sich vom Lärm auch dann belästigt, wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. Mit diesem Umstand gilt es bei der Lärmbekämpfung ebenfalls umzugehen.

Lärmverursacher sind gesetzlich verpflichtet, alle verhältnismässigen Massnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelastung zu senken. Alle militärischen Schiessplätze, deren Betrieb zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte führt, mussten gemäss Lärmschutz-Verordnung bis am 31. Juli 2025 saniert werden. Dazu hat das VBS die notwendigen Arbeiten aufgenommen und teilweise Lärmsanierungsprojekte umgesetzt. Ziel ist es, die ausstehenden Lärmsanierungsprojekte innerhalb der nächsten fünf Jahren umzusetzen.

Im Hinblick auf die Einführung des neuen Kampfflugzeugs F-35A kommt es zu Veränderungen der Lärmbelastung auf den Militärflugplätzen, weshalb eine neue lärmrechtliche Beurteilung vorgenommen werden muss. Da bei Flugplätzen mit Kampfjetbetrieb auch nach Umsetzung sämtlicher möglicher Massnahmen die Grenzwerte überschritten werden, sind Liegenschaften mit verbleibenden Immissionsgrenzwertüberschreitungen mit Schallschutzfenstern auszustatten, wo dies noch nicht erfolgt ist. Der Lärm auf regelmässig genutzten militärischen Helikopterlandestellen muss ebenfalls ermittelt und so weit als möglich reduziert werden. Die Verfahren zur Stationierung des F-35A auf den Militärflugplätzen Emmen, Meiringen und Payerne sind im Frühling 2026 gestartet worden. Sie sollen so rasch wie möglich abgeschlossen und die Schallschutzmassnahmen vor der Einführung des F-35A umgesetzt werden.

Panoramica

Mit Lärmsanierungen soll nebst dem Hauptziel, die Bevölkerung von Lärm zu entlasten, Rechtskonformität und Planungssicherheit für Armee, Behörden und die Bevölkerung geschaffen werden. Der Information und Sensibilisierung kommt dabei eine grosse Bedeutung zu. Einerseits ist eine gezielte Information der Bevölkerung unabdingbar, um das Verständnis für die Aufgaben der Armee und die Lärmproblematik zu stärken. Andererseits ist der Dialog mit den Behörden und den Interessengruppen wichtig, um die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen möglichst aufeinander abzustimmen und neue Perspektiven und Wege für Problemlösungen zu finden. Schliesslich gilt es, die Anliegen der Betroffenen ernst zu nehmen, zu prüfen und mit der nötigen Sensibilität zu behandeln. Auch wenn die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden, gilt in allen Lärmbereichen das Vorsorgeprinzip, d. h. schädliche oder lästige Einwirkungen sind, wenn immer möglich, unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips zu begrenzen – primär an der Quelle. Dies erfordert eine periodische Datenerhebung, Kontrolle und Beurteilung.

Visione e strategia

Das VBS ist sich seiner Verantwortung als Lärmverursacher bewusst und ist bestrebt, Lärmemissionen möglichst zu vermeiden oder zu reduzieren. Rechtliche Vorgaben sind konsequent einzuhalten, organisatorische und betriebliche Anpassungen zu prüfen und umzusetzen. Obwohl das VBS in der Lärmbekämpfung bereits viel unternommen hat, sind zum Schutz der Betroffenen weitere Anstrengungen notwendig. Die Vision:

Das VBS reduziert die Lärmbelastung soweit möglich und schafft Akzeptanz in der Bevölkerung für unvermeidbare Lärmemissionen.

Stossrichtungen

Die Strategie besteht aus vier Stossrichtungen:

  • Verlässliche Datengrundlagen schaffen
  • Lärmbelastung reduzieren
  • Technischen Fortschritt nutzen
  • Mitarbeitende und Armeeangehörige sensibilisieren, Betroffene einbeziehen

Controlling

Das VBS überprüft regelmässig den Stand der Zielerreichung und die Umsetzung der definierten Massnahmen im Aktionsplan Lärm VBS.

Obiettivi e misure

Abgeleitet aus der Vision und den Stossrichtungen der Strategie hat das VBS im Aktionsplan Lärm acht Ziele definiert. Die Verwaltungseinheiten des VBS tragen jeweils mit eigenen Massnahmen zur Erfüllung der Ziele bei. Bis 2035 will das VBS die nachfolgenden Ziele und Massnahmen umsetzen:

Ziel 1: Der militärische Flug- und Schiesslärm ist ermittelt und festgelegt

Der Lärm durch den Betrieb auf den Militärflugplätzen und den militärischen Schiessplätzen ist ermittelt und in einem öffentlich zugänglichen Lärmbelastungskataster des VBS (LBK VBS) abgebildet.

Massnahmen

  • Statistiken der Flugbewegungen führen und auswerten
  • Die Daten für die nationale Übersicht über die militärische Schiesslärmbelastung zur Verfügung stellen
  • Die Objektblätter im Sachplan Militär für die militärischen Schiess- und Flugplätze mit den zulässigen Lärmimmissionen verabschieden
  • Den Lärmbelastungskataster VBS erstellen und laufend aktualisieren

Ziel 2: Fluglärm minimieren – Alle möglichen Lärmschutzmassnahmen sind umgesetzt

Die Bevölkerung ist so gut wie möglich von Fluglärm zu entlasten, indem die Flugbewegungen auf das Notwendige beschränkt werden. Dazu sind laufend betriebliche Massnahmen wie die optimale Einbindung von Simulatoren oder die zusätzliche Verlagerung von besonders lärmintensiven Trainingsaktivitäten ins weniger besiedelte Ausland zu prüfen. Da bei Flugplätzen mit Kampfjetbetrieb auch nach Umsetzung sämtlicher möglichen Massnahmen die Grenzwerte überschritten werden, sind Liegenschaften mit verbleibenden Immissionsgrenzwertüberschreitungen mit Schallschutzfenstern auszustatten, wo dies noch nicht erfolgt ist.

Massnahmen

  • Flugsimulatoren optimal in die militärische Ausbildung einbinden
  • Militärische Ausbildungs- und Trainingsflüge zeitlich begrenzen
  • Verfahren für militärische An- und Abflüge sowie Starts und Landungen optimieren und schulen
  • Militärische Flugbewegungen gleichmässig auf Trainingsräume verteilen
  • Lärmsanierungsverfahren für Militärflugplätze durchführen, Schallschutzmassnahmen umsetzen

Ziel 3: Schiesslärm reduzieren – Die Schiessplätze sind innert fünf Jahren saniert

Militärische Schiessplätze müssen aufgrund der abgelaufenen Sanierungsfrist prioritär saniert werden. Das VBS treibt die Lärmsanierung voran, um diese innerhalb von fünf Jahren abzuschliessen. Im Rahmen der Lärmsanierung sind alle möglichen lärmreduzierenden Massnahmen zur Entlastung der Bevölkerung zu prüfen und, wo möglich und verhältnismässig, umzusetzen. Schiesslärm soll durch organisatorische, betriebliche, bauliche oder technische Massnahmen reduziert werden, in erster Linie an der Quelle und in zweiter Priorität entlang des Ausbreitungspfads. Es sind sowohl gängige, konventionelle Lärmschutzmassnahmen als auch neue und innovative Lösungsansätze zu prüfen. Zudem sind grundsätzlich vorsorgliche Massnahmen zu treffen, wo dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die militärische Ausbildung darf dabei nicht eingeschränkt werden.

Massnahmen

  • Lärmsanierungsprojekte für militärische Schiessplätze erarbeiten und umsetzen
  • Unterlagen zur Festlegung der zulässigen Lärmimmissionen für militärische Schiessplätze erarbeiten
  • Lärmsanierungsverfahren für militärische Schiessplätze durchführen
  • Zivile Mitbenutzung bei militärischen Schiessplätzen überprüfen und wo nötig reduzieren

Ziel 4: Industrie- und Gewerbelärm reduzieren – Anlagen sind so zu bauen und zu betreiben, dass sie so wenig Lärm wie möglich verursachen

Der Betrieb der Anlagen des VBS wird für Industrie- und Gewerbelärm nach den Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung ermittelt und beurteilt. Die Anlagen sind so zu bauen und zu betreiben, dass sie im Betrieb so wenig Lärm wie möglich verursachen.

Massnahme

  • Konzept zum Umgang mit Betriebslärm erarbeiten

Ziel 5: Baulärm begrenzen – Lärmarme Bauverfahren werden insbesondere bei empfindlicher Umgebung angewendet

Bauen verursacht Lärm. Insbesondere in der Nähe von Siedlungsgebieten und in empfindlicher Umgebung (u. a. Schutz- und Erholungsgebiete) sind lärmarme Bauverfahren gegenüber lärmintensiveren zu bevorzugen.

Massnahme

  • Die Baulärmrichtlinie des BAFU konsequent anwenden

Ziel 6: Lärmauswirkungen sind in der Beschaffung berücksichtigt

Die Lärmauswirkungen sind im Rahmen des Beschaffungsprozesses zu berücksichtigen. Bei der Beschaffung von Waffensystemen, lärmerzeugenden Geräten und Fahrzeugen sind Lärmauswirkungen als Kriterium zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit sind lärmärmere Systeme zu bevorzugen.

Massnahme

  • Bei Neubeschaffungen Lärm als Kriterium einbeziehen und nach Möglichkeit lärmärmere Systeme bevorzugen

Ziel 7: Technologische Möglichkeiten zur Lärmverminderung werden genutzt

Lärmverursachende Tätigkeiten haben nach Möglichkeit dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen. Es ist laufend zu überprüfen, ob neue technologische Ansätze zur Lärmreduktion bestehen und diese im VBS umgesetzt werden können.

Massnahmen

  • Einführung neuer Technologien und Simulationselemente prüfen
  • Technologische Möglichkeiten zur Lärmverminderung nutzen

Ziel 8: Lärmverursacher für Möglichkeiten der Lärmverminderung und die Kommunikation sensibilisieren

Die Lärmverursacher sind für die Lärmemissionen, die Möglichkeiten zu ihrer Reduktion und zum Umgang mit Lärmbetroffenen zu sensibilisieren. Um Verständnis für die Lärmproblematik und für unvermeidbaren Lärm in der Öffentlichkeit zu schaffen, sind Lärmbetroffene und Behörden über die Gründe, Vorkehrungen und Entwicklung der Lärmsituation zu informieren und bei Bedarf zum Dialog einzuladen. Anliegen aus der Bevölkerung sind ernst zu nehmen, zu prüfen und mit der erforderlichen Sensibilität zu behandeln.

Massnahmen

  • Grossveranstaltungen der Gruppe Verteidigung frühzeitig kommunizieren
  • Regelmässig über den Flug- und Schiessbetrieb über geeignete Kanäle informieren
  • Bei Beschwerden Betroffene einbeziehen und im Dialog respektvoll mit ihren Anliegen umgehen (Beschwerdemanagement)
  • Akzeptanz und Verständnis in der Bevölkerung schaffen für den Auftrag der Armee, die Lärmproblematik und den unvermeidbaren Lärm
  • Bauherrschaft zum Baulärm sensibilisieren

Costi

Für die Umsetzung der Massnahmen schätzt das VBS den Sach- und Personalaufwand auf rund 85 Mio. Franken und 360 000 Stunden bis 2035. Der Aufwand ist letztlich vom Umfang der umzusetzenden Massnahmen abhängig.

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