Aktionsplan Boden und Altlasten
Mit dem Aktionsplan Boden und Altlasten legt das VBS seine Ziele für den Boden bis 2032 fest. Das VBS steht in der Pflicht, den zukünftigen Generationen funktionelle Böden zu hinterlassen und alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit so wenig Boden wie möglich verbraucht oder beeinträchtigt wird.

Übersicht
Das VBS führt für sämtliche Standorte, die durch die Armee belastet wurden, einen Kataster der belasteten Standorte (KbS VBS). Der KbS VBS ist die Grundlage für die systematische und rechtskonforme Altlastenbearbeitung. Das VBS untersucht die belasteten Standorte nach der Altlasten-Verordnung, beurteilt die Untersuchungsergebnisse und saniert falls notwendig die belasteten Flächen. Der KbS VBS ist öffentlich einsehbar und wird laufend aktualisiert. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Altlastenbearbeitung in der Schweiz auf den weit verbreiteten Belastungen durch PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen). Diese stabilen synthetischen Industriechemikalien werden in der Umwelt nicht abgebaut und sind in vielen Anwendungen und Produkten vorhanden, die auch für die Altlastenbearbeitung des VBS relevant sind. Besonders hohe Belastungsrisiken ergeben sich nach aktuellem Kenntnisstand vor allem aus dem Einsatz von Löschschaum auf Brandübungsplätzen und bei Brandereignissen sowie bei der Wartung von Feuerlöschern. Damit ist sichergestellt, dass bei Bauvorhaben und beim Verkauf militärischer Immobilien die Altlastenproblematik systematisch berücksichtigt wird. Dadurch lassen sich die Risiken für die Umwelt, die Bauherrschaft und für Erwerbende von Liegenschaften des VBS minimieren.
Vision und Strategie
Die Vision:
Das VBS pflegt einen nachhaltigen Umgang mit Boden und hinterlässt zukünftigen Generationen funktionelle Böden.
Stossrichtungen
Die Strategie besteht aus vier Stossrichtungen:
- Vorsorge – Schutzmassnahmen umsetzen
- Überwachen – vorhandene Belastungen kennen
- Aufarbeiten – Belastungen beseitigen
- Sensibilisieren und informieren
Controlling
Das VBS überprüft regelmässig den Stand der Zielerreichung und die Umsetzung der definierten Massnahmen im Aktionsplan Boden und Altlasten VBS.
Ziele und Massnahmen
Abgeleitet aus der Vision und den Stossrichtungen der Strategie hat das VBS im Aktionsplan Boden und Altlasten 9 Ziele definiert. Die Verwaltungseinheiten des VBS tragen jeweils mit eigenen Massnahmen zur Erfüllung der Ziele bei.
Bis 2032 will das VBS die nachfolgenden Ziele und Massnahmen umsetzen:
Ziel: Weniger Boden verbrauchen
In Analogie zur Bodenstrategie Schweiz strebt das VBS ab 2050 ein Netto-Null-Bodenverbrauch an. Neue Bedürfnisse werden auf den Flächenverbrauch hin überprüft. Bei der Umsetzung wird die flächenschonendste Variante realisiert. Wo durch Bauten neue Flächen beansprucht werden, sollen diese an anderer Stelle durch Rückbau bzw. Aufwertung der Bodenfunktion kompensiert werden.
Massnahmen
- Bodenverbrauch bilanzieren
- Flächenverbrauch bei Bauvorhaben minimieren und durch Rückbauten kompensieren
- Fruchtfolgeflächen schonen oder gleichwertig kompensieren
Ziel: Bodenbelastung minimieren
Um die Funktionsfähigkeit und die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten, müssen Bodenbelastungen und die damit verbundenen Bodenverluste minimiert werden.
- Schiessplätze regelmässig von Munitionsrückständen räumen
- Militärische Vorgaben wie Weisungen, Reglemente, Befehle werden auf Bodenschutzaspekte überprüft und wenn nötig ergänzt
- Munitionseintrag bei militärischen Schiessen durch technische Systeme verringern
- Übungsmunition in der Ausbildung anstelle von Kampfmunition verwenden
- Böden beim Bauen und bei Grossveranstaltungen durch Bodenschutzvorgaben schützen
- Bodenbelastung durch angepasste Nutzung vermeiden
- Verfügte Bodenschutzauflagen kontrollieren
Ziel: Der Kataster der belasteten Standorte des VBS (KbS VBS) ist vollständig und aktuell
Die Aktualisierung des KbS VBS erfolgt jeweils nach der Beurteilung altlastenrechtlicher Untersuchungsergebnisse, so dass er jederzeit auf dem aktuellsten Stand ist. Die Katasterdaten werden ebenfalls im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) und auf map.geo.admin.ch publiziert.
Massnahme
- Den KbS VBS aktuell und vollständig führen
Ziel: Zielgebiete in Seen sind anhand der BAFU-Vollzugshilfe «Belastete Standorte und Oberflächengewässer » überprüft
Die altlastenrechtlichen Beurteilungen der Zielgebiete in Seen werden nach der Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) «Belastete Standorte und Oberflächengewässer » von 2020 überprüft und die bisherigen Beurteilungen bei Bedarf angepasst.
Massnahmen
- Zielgebiete in Seen mit der BAFU-Vollzugshilfe von 2020 altlastenrechtlich beurteilen
- Altlastenrechtliche Beurteilung der Standorte mit versenkter Munition überprüfen
- Monitoring für die Seemunitionsstandorte mit den Anrainerkantonen weiterführen
Ziel: Belastete Standorte werden gemäss Untersuchungsplan bearbeitet
Das VBS legt in einem Untersuchungsplan die Fristen für die Untersuchung von belasteten Standorten fest. Ziel ist es, dass sämtliche untersuchungsbedürftigen Standorte spätestens bis 2032 über eine altlastenrechtliche Voruntersuchung verfügen. Er kann aufgrund verschiedener Faktoren, wie z. B. Verkäufe und Bauvorhaben oder bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse wie die Einführung von neuen Stoffklassen (z. B. PFAS), im Verlauf der Umsetzung Anpassungen erfahren.
Massnahme
- Die altlastenrechtlichen Untersuchungen (auch hinsichtlich PFAS) gemäss Untersuchungsplan fristgerecht durchführen
Ziel: Die Altlasten werden planmässig saniert
Sanierungsbedürftige Standorte werden innerhalb der jeweils festgelegten Sanierungsfrist saniert.
Massnahmen
- Auf der Grundlage der Ergebnisse der Altlastenuntersuchungen die Fristen für die Sanierung der belasteten Standorte festlegen
- Sanierungen fristgerecht durchführen
- Technische Lösungen für die sichere und umweltverträgliche Bergung von Munitionsrückständen in Gewässern in Kooperation mit externen Partnern evaluieren
Ziel: Das ehemalige Munitionslager Mitholz ist unter allen erforderlichen Schutzvorkehrungen geräumt
Das ehemalige Munitionslager Mitholz ist gemäss Bundesratsbeschluss vom 4. Dezember 2020 unter allen erforderlichen Schutzvorkehrungen von Munitionsrückständen zu räumen. Hierzu projektiert das VBS die Räumung. Das Parlament hat 2023 den Verpflichtungskredit für die Räumung der Munitionsrückstände bewilligt.
Massnahme
- Das ehemalige Munitionslager in Mitholz gemäss Projektplan räumen
Ziel: Mitarbeitende und Armeeangehörige verfügen über Bodenwissen
Die Mitarbeitenden des VBS und die Angehörigen der Armee (AdA) sind für den ressourcenschonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden zu sensibilisieren. Sie müssen die negativen Einflüsse ihrer Tätigkeit und Massnahmen zu deren Minimierung kennen.
Massnahme
- Betroffene Mitarbeitende und Armeeangehörige gezielt zum Umgang mit dem Schutzgut Boden sensibilisieren und schulen
Ziel: Die Öffentlichkeit ist über den Stand der Altlastenbearbeitung des VBS informiert
Der interessierten Öffentlichkeit wird regelmässig Bericht über den Stand der Altlastenbearbeitung im VBS erstattet. Dies umfasst insbesondere Angaben über die Anzahl der belasteten Standorte und das Risiko für Mensch und Umwelt sowie einen Zeitplan inkl. Stand für die weiteren Abklärungen und Sanierungen.
Massnahmen
- Regelmässig öffentlich Bericht über den Stand der Altlastenbearbeitung des VBS erstatten
- Regelmässig Informationsinhalte und erfolgreiche Projekte zum Bodenschutz bereitstellen und vermitteln
Kosten
Für die Umsetzung der Massnahmen schätzt das VBS den Sach- und Personalaufwand bis 2032 auf 50 bis 100 Millionen Franken und rund 36'500 Stunden (ohne Aufwände für das Projekt Mitholz und in Abhängigkeit zum Umfang der nötigen Sanierungen). Der Aufwand ist letztlich vom Umfang der umgesetzten Massnahmen abhängig.
