Schadenfall melden
Das Schadenzentrum VBS ist zuständig für Land-, Sach-, Tier- und zivile Personenschadenfälle, welche durch den militärischen Betrieb oder durch Bundesfahrzeuge (Schweizer Armee und Bundesverwaltung) verursacht wurden sowie subsidiär für dienstliche Fahrten mit einem Privatfahrzeug. Jedes Unfallereignis ist individuell und erfordert situativ angepasste Massnahmen. Hier finden Sie einige allgemein gültige Informationen und Verhaltensweisen.
Verhalten an der Unfallstelle
- Unfallstelle sichern
- Erste Hilfe bei Verletzungen
- Bei Verletzung oder Tötung von Personen oder Tieren und Schäden über CHF 5'000.00 die Polizei alarmieren (Militärpolizei oder zivile Polizei)
- Bei Schäden über CHF 50'000.00 zusätzlich militärischer Untersuchungsrichter alarmieren
- Namen und Adressen von Augenzeugen notieren
- Vorgesetzte informieren
- Geschädigte informieren (sofern nicht anwesend)
- Keine Schuldanerkennungen unterzeichnen – die Frage der Haftung wird vom Schadenszentrum VBS beurteilt
Bei Fragen oder in dringenden Fällen Schadenzentrum VBS kontaktieren. Schadenformular vollständig ausfüllen und an Schadenzentrum VBS senden.
Schaden im Kompetenzbereich der Truppe
- Die Kommandanten sind befugt, Schadenersatzforderungen für Land- und Sachschäden unter Einbeziehung von Sachverständigen aus der Truppe bis zum Betrag von CHF 200.00 pro Einzelschaden gütlich zu regeln und aus der Dienstkasse zu bezahlen.
- Bei mehreren Einzelschäden beträgt der Maximalbetrag pro Dienst CHF 600.00. Ein Doppel der durch die Truppe bezahlten Entschädigung an Dritte ist an das Schadenzentrum VBS einzureichen.
Schaden ohne Motorfahrzeug
- Sicherung des Unfallstelle und Einleitung von Sofortmassnahmen (Erste Hilfe, Feuerwehr, Ölwehr, Ambulanz usw.)
- Geschädigte informieren (sofern nicht anwesend)
- Aufbieten der Polizei bei grösseren Schäden nach Rücksprache mit Schadenzentrum VBS
- Keine Schuldanerkennungen unterzeichnen – die Frage der Haftung wird vom Schadenszentrum VBS beurteilt
Schaden mit Motorfahrzeug
- Sicherung der Unfallstelle und Einleitung von Sofortmassnahmen (Erste Hilfe, Feuerwehr, Ölwehr, Ambulanz usw.)
- Benachrichtigung der Polizei bei Schäden über CHF 5'000.00, unklarem Sachverhalt, Drittbeteiligung und verletzten oder getöteten Personen
- Keine Schuldanerkennungen unterzeichnen – die Frage der Haftung wird vom Schadenszentrum VBS beurteilt
- Schadenmeldung innert 5 Tagen an das Schadenzentrum VBS (Formular)
Schaden an Personen oder Tiere
Wurden zivile Drittpersonen oder Tiere verletzt oder getötet, so ist das Schadenzentrum nach den ersten Sofortmassnahmen telefonisch zu informieren. Zusätzlich ist eine schriftliche Schadenmeldung an das Schadenzentrum VBS einzureichen (Formular). Wurden Militärpersonen verletzt, so ist die Militärversicherung zu kontaktieren.
Persönliches Material von Angehörigen der Armee
Grundsätzlich haftet der Angehöriger der Armee für sein Eigentum persönlich. Der Bund kann eine Entschädigung ausrichten, wenn der Schaden durch einen dienstlichen Unfall oder unmittelbar durch die Ausführung eines Befehls entstanden ist. Bei Selbstverschulden kann die Entschädigung herabgesetzt werden.
Ein Gesuch um Entschädigung an das Schadenzentrum VBS ist mit dem Formular «Schadenanzeige für Verlust und Beschädigung von persönlichem Eigentum des AdA» zu stellen.
In diesem Gesuch ist eine Bestätigung durch den Truppen- oder Schulkommandanten unerlässlich, welche den Schadenvorgang bestätigt und belegt, dass das persönliche Eigentum zur dienstlichen Verwendung befohlen wurde.
Weitere Informationen
Schadenzentrum VBS
Generalsekretariat
Maulbeerstrasse 9
CH - 3003 Bern
