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Veröffentlicht am 27. Juni 2024

Aktionsplan Luftreinhaltung

Mit dem Aktionsplan Luftreinhaltung legt das VBS seine Ziele für die Reduktion von Luftschadstoffen für die Periode bis 2030 fest. Der Aktionsplan fokussiert auf die Eindämmung der Luftschadstoffemissionen bei Heizungsanlagen, beim Einsatz von Kältemitteln und von Eigenstromanlagen sowie beim Einsatz von Kleingeräten.

Abgase aus Heizungen

Übersicht

Heute stammen rund 90 Prozent der Luftschadstoffe aus menschlicher Tätigkeit. Heizungen, der motorisierte Verkehr und Industrieanlagen haben die Zusammensetzung der Luft nachweisbar verändert. Werden Treibstoffe in Fahrzeugen oder Brennstoffe in einer Heizung verbrannt, entstehen Luftschadstoffe wie Stickoxid (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2), flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Feinstaub (PM10). Um diese negativen Auswirkungen zu bremsen, hat der Gesetzgeber Massnahmen zur Senkung der Luftverschmutzung getroffen.

Vision und Strategie

Heute ist der Ausstoss von Luftschadstoffen noch nicht ganz zu verhindern. Deshalb soll die Belastung soweit wie möglich minimiert werden, bis die technologische Entwicklung Anwendungen ohne Luftbelastung ermöglicht. Dazu ist es von grösster Wichtigkeit, dass sich das VBS für künftige Entwicklungen offen zeigt und bei technischen Fortschritten überprüft, ob eine neue Technologie beim VBS sinnvoll Anwendung finden könnte. Die Vision:

Die Immobilien, Maschinen, Fahr- und Flugzeuge des VBS stossen keine Luftschadstoffe mehr aus.

Stossrichtungen

Die Strategie besteht aus zwei Stossrichtungen:

  • Ausstoss von Luftschadstoffen minimieren
  • Neue Technologien prüfen und einsetzen

Controlling

Das VBS überprüft regelmässig den Stand der Zielerreichung und die Umsetzung der definierten Massnahmen im Aktionsplan Luftreinhaltung VBS.

Ziele und Massnahmen

Abgeleitet aus der Vision und den Stossrichtungen der Strategie hat das VBS im Aktionsplan Luftreinhaltung 4 Ziele definiert. Die Verwaltungseinheiten des VBS tragen jeweils mit eigenen Massnahmen zur Erfüllung der Ziele bei.

Ziel: Bis 2030 ist ein Grossteil der fossilen Heizsysteme durch schadstoffärmere ersetzt

Das VBS wird bis 2030 alle relevanten1 Ölheizungen2 durch nicht fossile Wärmeerzeugungsanlagen ersetzen. Bis eine fossile Wärmeerzeugungsanlage ersetzt wird, ist deren LRV-konformer Betrieb durch das VBS sicherzustellen.

1 Als nicht relevant gelten Anlagen, welche lediglich zur Spitzenlastabdeckung, als provisorischer Ersatz sowie als Notheizungen dienen. Ausnahmen gelten zudem für Blockheizkraftwerke, spezielle Standorte sowie für Anlagen im Rahmen von Forschungsprojekten (vgl. Ziff. 3.4.2 der Umsetzungskonzepte Gebäudesanierungen, Strom- und Wärmeproduktion sowie Ladestationen vom 8. Sept. 2020).
2 Der Ersatz der Erdgasheizungen durch Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern erfolgt gemäss der Instandhaltungsplanung. Bei einer Lebensdauer von 30 Jahren werden bis 2030 rund 33 % des Gasverbrauchs durch erneuerbare Energieträger ersetzt (vgl. Ziff. 3.4.3. der Umsetzungskonzepte Gebäudesanierungen, Strom- und Wärmeproduktion sowie Ladestationen vom 8. Sept. 2020).

Massnahmen

  • Fossil betriebene Heizungsanlagen fortlaufend und vorzeitig durch schadstoffärmere ersetzen
  • Bis zum Ersatz den LRV-konformen Betrieb der Ölheizungen sicherstellen

Ziel: Schadstoffärmere Betriebsmittel sind im Einsatz

Die vom VBS verwendeten Kältemittel bei Kühl- und Tiefkühlanlagen, Kältemaschinen, Entfeuchtern, Klimaanlagen und Wärmepumpen werden nach und nach durch Anlagen ersetzt, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden können. Synthetische Kältemittel sollen nur noch dort verwendet werden, wo ein Einsatz natürlicher Kältemittel unmöglich ist. Sämtliche im VBS verwendeten Kleingeräte für die Truppe oder für die Umgebungspflege werden künftig entweder mit luftschadstoffarmem Alkylatbenzin oder elektrisch bzw. batterieelektrisch betrieben. Das VBS setzt bei der Beschaffung der Treibstoffe für seine Fahr- und Flugzeuge auf hohe Qualität nach Schweizer Norm und lässt grössere Treibstofflieferungen im Labor auf die Einhaltung der Qualitätsvorgaben überprüfen.

Massnahmen

  • Anteil an natürlichen Kältemitteln steigern und die Klima- und Kühltechnologie optimieren
  • Statt Benzin wird bei Kleingeräten Alkylatbenzin verwendet
  • Dieselfahrzeuge sind möglichst mit AdBlue auszustatten

Ziel: Bestehende, mittel- bis längerfristig im Einsatz stehende Systeme sind technologisch nachgerüstet

Das VBS strebt bei seinen Eigenstromanlagen eine laufende Reduktion der Luftschadstoffemissionen unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts an. Das VBS rüstet seine Baumaschinen mit Partikelfiltern aus und berücksichtigt beim Bauen die Vorgaben der Baurichtlinie Luft (BAFU [Hrsg.] 2016). Die Dieselfahrzeuge für die Truppe sind nach Möglichkeit ebenfalls mit Partikelfiltern auszurüsten oder nach und nach durch moderne, weniger Luftschadstoffe ausstossende Fahrzeuge zu ersetzen (vgl. hierzu die Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Bereich Bodenmobilität im Aktionsplan Energie und Klima VBS).

Massnahme

  • Stationäre Eigenstromanlagen gezielt mit Partikelfiltern ausrüsten oder nötigenfalls ersetzen

Ziel: Neu zu beschaffende Systeme sind möglichst arm an Schadstoffemissionen

Das VBS schafft grundsätzlich nur noch rein elektrisch betriebene Verwaltungsfahrzeuge an. Bezüglich weiterer Massnahmen im Bereich der Bodenmobilität (z. B. zur Beschaffung von rein elektrischen Militärfahrzeugen) wird auf den Aktionsplan Energie und Klima verwiesen. Die dort zur CO2-Senkung aufgeführten Massnahmen wirken sich auch positiv auf die Luftreinhaltung aus.

  • Portfolio an rein elektrisch betriebenen Verwaltungsfahrzeugen erweitern
  • Ausnahmen von der Beschaffung neuer, elektrisch betriebener Verwaltungsfahrzeuge nur sehr zurückhaltend gewähren
  • Bei Neuanschaffungen werden schadstoffoptimierte Fahrzeuge bestellt
  • Nach Möglichkeit werden neue Kleingeräte elektrisch bzw. batterieelektrisch beschafft

Kosten

Für die Umsetzung der Massnahmen schätzt das VBS den Sach- und Personalaufwand auf bis zu 125 Millionen Franken und rund 70 000 Stunden bis 2030. Der Aufwand ist letztlich vom Umfang der umgesetzten Massnahmen abhängig.

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