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Veröffentlicht am 14. Juli 2021

Aktionsplan Nichtionisierende Strahlung

Mit dem Aktionsplan Nichtionisierende Strahlung legt das VBS seine Ziele für die bestmögliche Verhinderung der Belastung von Menschen durch nichtionisierende Strahlung für die Periode bis 2035 fest. Der Aktionsplan fokussiert auf die Eliminierung nicht mehr notwendiger nichtionisierender Strahlenquellen sowie die vorsorgliche Reduktion der Strahlenbelastung.

Richtstrahlsystem R-905

Nichtionisierende Strahlung

Nichtionisierende Strahlung (NIS) – umgangssprachlich auch als « Elektrosmog » bezeichnet – umfasst sämtliche Formen von Strahlung, die nicht genügend Energie aufweisen, um Atome oder Moleküle zu verändern. Hier liegt der Unterschied zur ionisierenden, radioaktiven Strahlung.

In den letzten Jahren haben die Anzahl und die Vielfalt der Quellen elektromagnetischer Felder sehr stark zugenommen. Die elektromagnetischen Strahlen stammen von stationären Anlagen (Radio- und Fernsehsender, Stromleitungen, Mobilfunksender, medizinische und industrielle Einrichtungen, …) oder mobilen Geräten (Radios, Mobiltelefone, schnurlose Telefone, Computer, Mikrowellenherde, …). Die Strahlung kann eine unerwünschte Begleiterscheinung sein (Stromleitungen, Haushaltgeräte) oder erwünscht wie im Falle der Übertragung von Daten über elektromagnetische Wellen in der Luft. Bei Sendeanlagen und Mobiltelefonen dient die Strahlung dagegen als eigentliches Transportmittel für die Informationsübertragung und ist daher technisch gesehen unvermeidlich.

Die Umweltschutzgesetzgebung bezweckt, NIS auf ein Mass zu begrenzen, das für Menschen weder schädlich noch lästig ist. NIS wird mit einem zweistufigen Konzept begrenzt: Im Rahmen der Vorsorge sind Emissionen unabhängig von der vorbestehenden Umweltbelastung so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Emissionsbegrenzungen sind zu verschärfen, wenn die Strahlenbelastung insgesamt schädlich oder lästig zu werden droht.

Übersicht

Damit die Armee die Schweiz und ihre Bevölkerung schützen kann, muss sie Informationen ohne Verzug sicher übermitteln können. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) ist auf funktionierende Führungs-, Kommunikations- und Radaranlagen angewiesen, um insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen reagieren zu können. Die Führungs-, Kommunikations- und Radaranlagen des VBS emittieren NIS. Da über grosse Distanzen kommuniziert werden muss, sind starke Sendeanlagen erforderlich. Die militärischen Radaranlagen müssen ebenfalls auf grosse Distanzen Flugobjekte orten können, was nur mit hohen Sendeleistungen möglich ist. Auch Laser sind im Einsatz, welche je nach Laserklasse ein grosses Gefahrenpotenzial aufweisen.

Vision und Strategie

Für einen optimalen Schutz der Mitarbeitenden und Armeeangehörigen sowie der betroffenen Bevölkerung vor vermeidbaren Strahlenexpositionen sollen die potenziell schädlichen Strahlenquellen systematisch erfasst, soweit möglich eliminiert oder vorsorglich begrenzt werden. Die Vision:

Das VBS verhindert bestmöglich die Belastung von Menschen durch nichtionisierende Strahlung.

Stossrichtungen

Die Strategie besteht aus vier Stossrichtungen:

  • Strahlenquellen systematisch erfassen
  • Strahlenquellen eliminieren und begrenzen
  • Strahlenquellen vorsorglich reduzieren
  • Sensibilisieren und aufklären

Controlling

Das VBS überprüft regelmässig den Stand der Zielerreichung und die Umsetzung der definierten Massnahmen im Aktionsplan Nichtionisierende Strahlung VBS.

Ziele und Massnahmen

Abgeleitet aus der Vision und den Stossrichtungen der Strategie hat das VBS im Aktionsplan Nichtionisiernde Strahlung vier Ziele definiert. Die Verwaltungseinheiten des VBS tragen jeweils mit eigenen Massnahmen zur Erfüllung der Ziele bei. Bis 2035 will das VBS die nachfolgenden Ziele und Massnahmen umsetzen:

Ziel 1: Dokumentation der Strahlenquellen und Systeme

Sämtliche im VBS vorhandenen Strahlenquellen und Systeme sind zentral zu dokumentieren.

Massnahme

  • Sämtliche Strahlenquellen des VBS zentral dokumentieren

Ziel 2: Beschaffung von Systemen mit möglichst geringen Emissionen

Bei Neubeschaffungen sind Systeme mit möglichst geringen NIS-Emissionen zu wählen.

Massnahmen

  • Nach Möglichkeit Systeme mit möglichst geringen Emissionen beschaffen
  • Nicht mehr notwendige Strahlenquellen eliminieren

Ziel 3: Reduktion der Strahlenbelastung

Die Emissionen sind so weit zu begrenzen, als dies die Funktionalität nicht einschränkt sowie wirtschaftlich tragbar ist. Und: Die Emissionen sind vorsorglich zu optimieren/begrenzen, damit bei sämtlichen Anlagen im massgebenden Betriebszustand an Orten mit empfindlicher Nutzung der Anlagegrenzwert grundsätzlich eingehalten werden kann.

Massnahme

  • Anlagen und Systeme mit möglichst geringen Emissionen betreiben

Ziel 4: Wirksamer Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Die Mitarbeitenden des VBS und die Armeeangehörigen können im Arbeitsalltag nichtionisierender Strahlung aus verschiedensten Quellen ausgesetzt sein. Betroffene müssen über einen ihrer spezifischen Situation angemessenen Informationsstand verfügen, um ihre persönliche Belastung zu reduzieren.

Massnahme

  • Mitarbeitende und Armeeangehörige sensibilisieren und schulen

Kosten

Für die Umsetzung der Massnahmen schätzt das VBS den Sach- und Personalaufwand auf bis zu 0.1 Mio. Franken und rund 7200 Stunden bis 2035. Der Aufwand ist letztlich vom Umfang der umgesetzten Massnahmen abhängig.

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