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Veröffentlicht am 31. Oktober 2023

Auskunftsrecht Personendaten

Gemäss Art. 25ff. des Datenschutzgesetzes i.V.m. Art. 63ff. des Nachrichtendienstgesetzes hat jede Person das Recht beim Nachrichtendienst des Bundes Auskunft darüber zu verlangen, ob dieser über sie Personendaten in einem seiner Informations- oder Speichersysteme bearbeitet.

Datenschutzberatung NDB

Nachrichtendienst des Bundes NDB
Papiermühlestrasse 20
CH - 3003 Bern