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Sponsoringaktivitäten des VBS

Mit der Leitlinie über das Sponsoring im VBS vom 1. Januar 2021 hat das VBS Grundsätze erlassen, die für alle Sponsoringaktivitäten im gesamten Departement gelten. Die Leitlinie gewährleistet ein gemeinsames Verständnis und eine hohe Sensibilität im Umgang mit Sponsoring. Sie hält fest, dass sämtliche Zuwendungen und Vergütungen von Sponsoren zugunsten einer Verwaltungseinheit des VBS ausgewiesen werden. Gemäss diesem Transparenzprinzip publiziert das VBS einmal jährlich die Liste seiner passiven Sponsoringaktivitäten. Sie werden anhand folgender Richtwerte ausgewiesen:

  • Einzelleistungen, die über 5'000 Franken betragen, werden unter Nennung des Verwendungszwecks und des Sponsors publiziert.

  • Leistungen unterhalb dieser Schwelle werden in einer zusammengefassten Form unter Angabe der Verwaltungseinheit veröffentlicht, die das Sponsoring in Anspruch genommen hat.

Liste der Aktivitäten 2021

Die Publikation der Sponsoring-Liste erfolgt erstmals für die Aktivitäten des Jahres 2021.

Im 2021 weist lediglich das Bundesamt für Sport passive Sponsoringaktivitäten gemäss untenstehender Tabelle aus. Sponsoringleistungen unterhalb einer Schwelle von 5'000 Franken wurden im VBS keine angenommen.

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Tabak anstatt Schokolade für unsere Rekruten? Interpellation Gugger Niklaus-Samuel (Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.)
Sponsoring der Armee Interpellation Weichelt Manuela (Grüne Fraktion)
Sponsoring der Armee durch Rüstungsfirmen Fragestunde. Frage Weichelt Manuela (Grüne Fraktion)
Für eine ausgewogene finanzielle Unterstützung, die die Teilnahme an Sportgrossanlässen ermöglicht Postulat Baume-Schneider Elisabeth (Sozialdemokratische Fraktion)