Veröffentlicht am 25. Oktober 2023
Erhöhung des Zahlungsrahmens der Armee 2021–2024
Die eidgenössischen Räte beschlossen mit der Armeebotschaft 2020 21,1 Milliarden Franken für den Zahlungsrahmen der Armee 2021–2024. Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine beauftragte das Parlament 2022 den Bundesrat, die Armeeausgaben spätestens bis 2030 auf mindestens 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Bundesrat und Parlament haben in der Folge im Voranschlag 2023 und im Finanzplan des Bundes 2024–2026 zusätzliche Mittel für die Armee eingestellt. Diese übersteigen den 2020 vom Parlament bewilligten Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2021–2024. Der Bundesrat beantragt deshalb, den Zahlungsrahmen auf 21,7 Milliarden Franken zu erhöhen.
Der Zahlungsrahmen ist ein von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzter Höchstbetrag der Voranschlagskredite für bestimmte Ausgaben (z. B. für die Armee). Der Zahlungsrahmen stellt keine Kreditbewilligung dar.
Als Voranschlagskredit wird das Budget bezeichnet, aus dem die Ausgaben des laufenden Jahres bezahlt werden (z. B. Lohnkosten, aber auch in diesem Jahr fällig werdende Rechnungen aus Bestellungen der Vorjahre). Davon zu unterscheiden sind Verpflichtungskredite. Dies sind Ermächtigungen durch das Parlament, für einen bestimmten Zweck bis zu einer gewissen Höhe mehrjährige finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Das einfachste Beispiel dafür ist die Bestellung von Rüstungsmaterial, das über mehrere Jahre abgeliefert wird und für das entsprechend über Jahre verteilte Zahlungen fällig werden. Verpflichtungskredite beziehen sich somit auf mehrjährige Zahlungen und Voranschlagskredite beziehen sich auf Zahlungen im laufenden Jahr.Ja. Die eidgenössischen Räte beschliessen das Armeebudget mit dem jährlichen Voranschlag. Sie beschliessen zudem die Verpflichtungskredite für die Armee mit den jährlichen Rüstungsprogrammen, den Beschaffungen von Armeematerial und den Immobilienprogrammen des VBS. Die daraus entstehenden Verpflichtungen werden aus dem Armeebudget finanziert.
Die eidgenössischen Räte beschlossen mit der Armeebotschaft 2020 21,1 Milliarden Franken für den Zahlungsrahmen der Armee 2021–2024. Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 beauftragten sie den Bundesrat mit der schrittweisen Erhöhung der Armeeausgaben auf mindestens ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis 2030. Bundesrat und Parlament haben in der Folge im Voranschlag 2023 und im Finanzplan 2024–2026 zusätzliche Mittel für die Armee eingestellt. Diese übersteigen den vom Parlament bewilligten Zahlungsrahmen. Der Bundesrat beantragt deshalb, den Zahlungsrahmen zu erhöhen.
Die Sicherheitsausgaben weisen seit 1990 im Vergleich zu anderen Bundesaufgaben ein deutlich unterdurchschnittliches Wachstum auf. Das Parlament beschloss mit dem Zahlungsrahmen 2021–2024 eine Wachstumsrate von jährlich 1,4 Prozent. Damit haben sich die Wachstumsraten des Aufgabenbereichs Sicherheit erst in den letzten Jahren an die des gesamten Bundeshaushalts angeglichen.
Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln kann die Armee rascher modernisiert werden als bisher geplant. Für den Bundesrat hatten die Erneuerung der Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft nach wie vor oberste Priorität. Die Beschaffungen der F-35A und des Systems Patriot sind vom Parlament beschlossen worden. Sie werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert und binden in den kommenden Jahren einen grossen Teil der finanziellen Mittel. Der Ersatz grosser Systeme der Bodentruppen war nach bisheriger Finanzplanung erst in den 2030er-Jahren vorgesehen. Viele dieser Systeme erreichen aber bereits Ende der 2020er-Jahre ihr Nutzungsende. Der Krieg in der Ukraine hat die Bedeutung dieser Systeme aufgezeigt. Sie sind deshalb früher als bisher geplant zu ersetzen.
Zudem beschlossen die eidgenössischen Räte mit der Armeebotschaft 2022 zusätzliche Verpflichtungskredite von insgesamt 300 Millionen Franken. Damit kann die Armee den Eigenschutz im Cyber- und elektromagnetischen Raum erhöhen, eine zweite Tranche des Mörsers 16 beschaffen und die Beschaffung von Führungsfahrzeugen vorbereiten.
Mit der Weiterentwicklung der Armee hat die Armee vorgesehen, von ihrem jährlichen Budget von rund 5 Milliarden Franken 60 Prozent für den Betriebsaufwand und 40 Prozent für Investitionen einzusetzen. Bei der Beantragung des Zahlungsrahmens 2021–2024 hat der Bundesrat das Ziel formuliert, den Betriebsaufwand real zu stabilisieren. Die mit den zusätzlichen Mitteln angestrebte raschere Modernisierung der Armee und die Schliessung von Fähigkeitslücken werden jedoch zu einem realen Wachstum des Betriebsaufwands führen.Der zusätzliche Finanzbedarf beträgt 600 Millionen Franken. Davon entfallen 379 Millionen Franken auf den höheren Betriebsaufwand und die Investitionen. Bei den Investitionen entstanden zudem durch die Verzögerungen bei Beschaffungen und Bauten zweckgebundene Reserven. Diese werden voraussichtlich bis 2024 im Umfang von 318 Millionen Franken aufgelöst. Die technische Reserve wird um 97 Millionen Franken reduziert.
Geprüft wurde, dem Parlament die Erhöhung des Zahlungsrahmens der Armee für die Jahre 2021–2024 erst mit dem Voranschlag 2024 vorzuschlagen. Diese Alternative wurde verworfen, weil der Zahlungsrahmen mit der Armeebotschaft 2020 beschlossen wurde und entsprechend auch die Erhöhung über eine Armeebotschaft zu beantragen ist. Zudem liegt mit der Armeebotschaft 2023 ein Beschluss voraussichtlich im Herbst 2023 vor. Damit beschliesst das Parlament, wie üblich, den Zahlungsrahmen vor der Beratung des Voranschlags.
Der Zahlungsrahmen kann unabhängig vom Voranschlag beschlossen werden, da er nach Artikel 20 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 einem von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzten Höchstbetrag der Voranschlagskredite entspricht.
Der Bundesrat unterstützt eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben ab 2023. Er wird die Erhöhung auf 1 Prozent des BIP im Lichte der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes laufend beurteilen. So hat der Bundesrat im Hinblick auf die Bereinigung der Finanzplanjahre eine Anpassung in den kommenden Jahren beschlossenDie Armee muss regelmässig in die Modernisierung der Ausrüstung und in die Immobilien investieren. Nur so kann sie Fähigkeiten weiterentwickeln und ihre Aufgaben erfüllen. In den 1990er-Jahren wurde jeweils mehr als 40 Prozent des Armeebudgets für Investitionen verwendet. Der Investitionsanteil sank laufend und erreichte 2014 noch 26 Prozent. Mit der Weiterentwicklung der Armee hat die Armee von einem jährlichen Finanzbedarf von rund 5 Milliarden Franken 60 Prozent für den Betriebsaufwand und 40 Prozent für Investitionen vorgesehen. Mit der Erhöhung des Armeebudgets wird ein Investitionsanteil von mehr als 40 Prozent angestrebt. Dieses Verhältnis ermöglicht eine langfristige Weiterentwicklung der Armee und gleichzeitig die Sicherstellung des Betriebes.
Der Betriebsaufwand der Armee ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mehraufwände entstehen insbesondere im Bereich der Informatik durch neue Anwendungen und Services. Auch der Neuaufbau und die Weiterentwicklung des Cyberbereichs und Massnahmen für die Informatik-Sicherheit tragen dazu bei. Zudem verursachen die älter werdenden militärischen Systeme Mehraufwände für das Ersatzmaterial und die Instandhaltung. Ein weiterer Faktor ist der Anstieg der Rohstoffpreise. Die gestiegenen Energiekosten führen zu höheren Aufwänden im Betrieb. Darüber hinaus nimmt der Betriebsaufwand durch die steigenden Investitionen zu. Schliesslich benötigt die Armee auch für den Unterhalt der Immobilien mehr Mittel.
Damit die Armee über genügend finanzielle Mittel für die Weiterentwicklung verfügt, muss sie den Betriebsaufwand in den kommenden Jahren stabilisieren.
