Für die Sicherheit und die Verteidigung unseres Landes braucht es zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe für die Armee und die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben. Dazu sieht der Bundesrat eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte vor. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen.
Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Dafür sind zusätzliche Mittel von rund 31 Milliarden Franken nötig. Für einen umfassenden Schutz unseres Landes braucht es sowohl bei den zivilen Bundesämtern mit sicherheitsrelevanten Aufgaben als auch bei der Armee einen Fähigkeitsaufbau bzw. -ausbau. Denn militärischer Schutz ist ohne Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, innere Sicherheit (Polizei und Grenzschutz), Sicherheitskommunikation oder resiliente Krisenbewältigungskapazitäten nur eingeschränkt wirksam.
Erhöhung der Mehrwertsteuer
Der Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, da im Bundesbudget der finanzielle Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll. Der Bundesrat hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft und kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist.
Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer braucht es eine Änderung der Bundesverfassung. Deshalb hat der Bundesrat das VBS beauftragt, ihm bis Ende März 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Die Mehrwertsteuer soll ab 2028 befristet für zehn Jahre um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Diese Einnahmen werden zugunsten der Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zweckgebunden und prioritär für die Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt. Ein Drittel dieser Einnahmen wird genutzt, um das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts mitzufinanzieren, womit der übrige Bundeshaushalt entlastet wird. Mit dieser Verwendung der Einnahmen und dem Entlastungspaket 2027 (EP27) wird die Basis für einen weiterhin ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen – vorausgesetzt, das EP27 wird möglichst umfassend umgesetzt.
Vorgesehen ist, dass die Botschaft im Herbst an das Parlament überwiesen wird. Die Volksabstimmung könnte im Sommer 2027 stattfinden und die Mehrwertsteuer-Erhöhung per 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Rüstungsfonds für rasche Beschaffungen
Der Bundesrat will die zusätzlichen Einnahmen zweckgebunden für die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz in einen Rüstungsfonds einlegen. Die gesetzliche Grundlage soll gleichzeitig mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft treten. Der Fonds speist sich aus den zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie einem Beitrag aus dem ordentlichen Armeebudget. Damit Zahlungsspitzen für prioritär notwendige Beschaffungen abgedeckt werden können, kann sich dieser Fonds mit Darlehen der Bundestresorerie im Umfang des Zweifachen der jährlichen zweckgebundenen Mehreinnahmen verschulden. Am Ende der Befristung der Mehrwertsteuer-Erhöhung müssen die Schulden vollständig zurückbezahlt sein. Der Bundesrat hat bereits bei anderen wichtigen Aufgabenbereichen auf Fonds zurückgegriffen – Beispiele sind der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) oder der Netzzuschlagsfonds.
Das VBS wird auch zu diesem Rüstungsfonds dem Bundesrat bis Ende März eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
Sicherheitslage
Die globale Sicherheitslage und das geopolitische Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. Die Welt ist volatiler und unsicherer geworden, die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung ist einer Belastungsprobe ausgesetzt. Diverse Länder im europäischen Umfeld reagieren darauf, in dem sie ihre Verteidigungsfähigkeiten rasch stärken. Auch die Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen und sieht sich bereits mit hybrider Konfliktführung konfrontiert, unter anderem durch Cyberangriffe und Desinformation. Hinzu kommt, dass die Armee aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte nicht ausreichend ausgerüstet ist, um besonders den wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte – genügend begegnen zu können. Zum Schutz von Bevölkerung und Land und um künftig kein Sicherheitsrisiko in der Verteidigungsarchitektur Europas darzustellen, entsteht daher ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln; das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 genügt dafür nicht.
FAQ
Die Mehrwertsteuer soll befristet auf 10 Jahre um 0,8 Prozent erhöht werden. Die Mehreinnahmen sollen zweckgebunden zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz verwendet werden.
Ein Drittel der Mehreinnahmen wird für die noch nicht finanzierten Ausgaben für die Sicherheit (Erhöhung der Ausgaben auf 1% des BIP bis 2032) verwendet. Damit tragen die Mehreinnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts bei. Zwei Drittel werden zur Finanzierung der Mehrbedarfe eingesetzt.
Um allfällige Zahlungsspitzen auffangen und um möglichst bald Zahlungen für den Mehrbedarf leisten zu können, sollen die Mehreinnahmen in einen Rüstungsfonds eingelegt werden.
Der Rüstungsfonds soll sich über Tresoreriedarlehen ab 2028 bis zu 6 Milliarden Franken im Sinne eines Vorschusses verschulden können. Die Rückzahlung der Schulden erfolgt dann aus den befristeten Mehreinnahmen und bis zum Ende der auf 10 Jahre befristeten Mehrwertsteuererhöhung. Tresoreriedarlehen unterstehen nicht der Schuldenbremse.
18 Milliarden Franken der zusätzlichen Einnahmen werden für die Armee verwendet. Sie entsprechen dem Mehrbedarf der Armee aufgrund der verschärften Bedrohungslage. Dieser Mehrbedarf berechnet sich mit den nötigen Investitionen in Systeme und Immobilien für die Sicherstellung einer wirksamen Drohnen- und Luftabwehr, deren Betrieb sowie den Preissteigerungen im Rüstungsbereich.
3 Milliarden Franken der zusätzlichen Einnahmen werden für die zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben eingesetzt
Rund 10 Milliarden Franken der zusätzlichen Einnahmen fliessen zur Entlastung des Bundeshaushaltes in die Finanzierung des Wachstumspfades der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft den anderen Möglichkeiten vorzuziehen.
Die Mehrwertsteuer reduziert zwar die Kaufkraft und schmälert somit die Leistungsanreize. Die Mehrwertsteuer ist aber volkswirtschaftlich weniger schädlich als die direkte Bundessteuer, v.a. weil sie die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts weniger beeinträchtigt. Als Konsumsteuer verzerrt sie weder die Investitionsentscheidungen der Unternehmen noch die Sparentscheidungen der Haushalte. Im Gegensatz zur direkten Bundessteuer konkurrenziert sie zudem kein kantonales Steuersubstrat.
Nebst der Erhöhung der Mehrwertsteuer wurden folgende Alternativen geprüft und verworfen:
Erhöhung der Einkommensbesteuerung der natürlichen Personen
Die Bundesverfassung (BV) begrenzt die Besteuerung der natürlichen Personen durch den Bund auf maximal 11,5 % des Einkommens (Art. 128 Abs. 1 Bst. a BV). Die heute geltenden Tarife der direkten Bundessteuer erreichen diesen Maximalsatz bei den sehr hohen Einkommen. Die BV bietet dennoch erheblichen Spielraum zur Erhöhung der Steuereinnahmen. Zu beachten ist aber, dass der Bund bei der Festsetzung der Tarife auf die Belastung durch die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden Rücksicht nehmen muss (Art. 128 Abs. 2 BV). Dies betrifft insbesondere die tiefen und mittleren Einkommen. So liegt die Steuerbelastung im Durchschnitt über alle Steuerpflichtigen gesehen bei rund 3,4 % bezogen auf das steuerbare Einkommen (Daten 2022). Es wäre daher möglich, die Steuersätze bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen, ohne den Maximalsatz von 11,5 % in der BV zu erhöhen. Eine solche Erhöhung könnte alle Einkommensklassen ausser die höchsten betreffen, die sich bereits im verfassungsmässigen Maximalsatz befinden. Bei einem solchen Vorgehen wäre es nicht ohne weiteres möglich, in den Folgejahren den für die Rüstung zweckgebundenen Anteil der Einnahmen zu identifizieren. Eine gleichmässige Erhöhung aller Steuersätze, inklusive derjenigen der höchsten Einkommen von heute 11,5 % (analog einer Erhöhung des Steuerfusses), würde hingegen eine Verfassungsänderung voraussetzen.
Umstellungskosten: Eine Erhöhung der Besteuerung von natürlichen Personen hat zur Folge, dass die Kantone in ihren Veranlagungssystemen die Tarife anpassen müssen. Gleiches gilt für Arbeitgeber, weil sich auch die Quellensteuertarife ändern. Diese Umstellungskosten fallen an, sofern im entsprechenden Jahr nicht sowieso eine Anpassung der Tarife und Abzüge zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt.
Volkswirtschaftliche Auswirkungen: Eine Erhöhung der Steuerbelastung auf Einkommen wirkt sich negativ auf die Leistungsanreize und die steuerliche Standortattraktivität der Schweiz aus. Gerade für einkommensstarke Personen büsst die Schweiz durch Steuererhöhungen an Attraktivität als Niederlassungsstandort ein.
Erhöhung der Gewinnbesteuerung der juristischen Personen
Die Mehreinnahmen könnten auch durch die Erhöhung der direkten Bundessteuer für juristische Personen (Gewinnsteuer; aktueller Steuersatz 8.5 %; reduzierter Satz von 4,25 % für Vereine und Stiftungen) generiert werden. Die Steuererhöhung wäre mit einer Verfassungsänderung und der Anpassung der Bundesgesetzgebung verbunden.
Eine Erhöhung der Gewinnsteuer würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. Eine solche Erhöhung würde teilweise durch tiefere Einnahmen bei der OECD-Ergänzungssteuer kompensiert, was mehrheitlich zu Lasten der Kantone ginge.
Finanztransaktionssteuer
Eine Finanztransaktionssteuer würde Finanzgeschäfte wie Aktien- und Wertpapierhandel besteuern. Dabei würde jede Transaktion verteuert, unabhängig von Gewinn oder Verlust, und würde somit auch den langfristigen Vermögensaufbau belasten. Ein weiterer Nachteil wäre, dass Finanzinstitute auf steuerfreie Instrumente wie Derivate umsteigen könnten. Bezüglich Umsetzbarkeit wäre zentral, dass es eine breite internationale oder mindestens EU-weite Koordination gäbe, um Steuerflucht zu verhindern.
Der Bundesrat hat die Motion 24.3106 Wettstein «Finanztransaktionssteuer zur Finanzierung der Sozialversicherungen» abgelehnt, weil die Schweiz im Rahmen des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (SR 641.10) mit der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und der Umsatzabgabe auf dem Wertschriftenhandel bereits zwei Formen einer Finanztransaktionssteuer anwendet.
In seinem Bericht vom 9. Oktober 2024 zum Postulat 21.3440 Rieder kommt der Bundesrat zum Schluss, dass sich Finanztransaktionssteuern standortschädlich auswirken und deshalb davon abgesehen werden sollte. Die Schweiz besteuere bereits heute Finanztransaktionen stärker als europäische Vergleichsländer. Zudem wäre das zusätzliche Einnahmenpotenzial beschränkt.
Erhöhung der Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist kantonal geregelt. Eine Erhöhung würde eine Vielzahl an Rechtsänderungen und Volksabstimmungen nach sich ziehen. Die Einführung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene würde eine Verfassungs-grundlage mit Volks- und Ständemehr sowie eine neue Gesetzgebung bedingen.
Hinzu kommt, dass höhere kantonale Vermögenssteuern zum Wegzug vermögender Personen und zu weniger Neuansiedlungen führen könnten, was insgesamt die Steuereinnahmen schmälern würde. Damit einher geht eine mögliche Verzerrung der interkantonalen Steuerwettbewerbs. Ausserdem stammen Vermögen oft aus bereits versteuerten Einkommen, womit ein- und dasselbe Substrat zweimal besteuert wird.
Höhere Lohnbeiträge
Lohnabzüge für Bundessteuern wären ein Systembruch und müssten verfassungsrechtlich abgestützt sein. Lohnabzüge sind traditionell mit Sozialversicherungen (AHV/IV/ALV) verknüpft. Abzüge zur Erhöhung der Bundesfinanzen könnten politisch schwer vermittelbar sein. Höhere Lohnabzüge würden einen direkten Kaufkraftverlust für Arbeitnehmende bedeuten und wären besonders spürbar für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen.
Die Sicherheitslage in Europa hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Um die Schweiz und ihre Bevölkerung auch in Zukunft schützen zu können, muss die Armee ihre Verteidigungsfähigkeit stärken.
Seit 1990 gab es Sparbeschlüsse zum Budget der Armee. Die Armee hat über Jahrzehnte an der Substanz gezehrt und aus den vorhandenen Mitteln das Möglichste herausgeholt.
1990 wurde 1,33% des BIP in die Armee investiert, 2024 waren es 0,66% des BIP.
Die bisher geplanten Armeeausgaben (Voranschlag 2026 mit IAFP 2027–2029 verbunden mit dem Ziel, 2032 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts für die Armee auszugeben) reichen nicht – und sind ab 2029 nicht finanziert.
Um die Schweiz vor Angriffen aus der Distanz und hybriden Konflikten zu schützen, hat die Armee ihre Rüstungsplanung innerhalb des ordentlichen Budgets erneut priorisiert. Dadurch können dringendere Lücken in der Abwehr von wahrscheinlichen Bedrohungen schneller geschlossen werden. Vorgezogen und bereits in die Armeebotschaften 2026 und 2027 aufgenommen werden beispielsweise neue Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung kleiner Reichweite und zur Abwehr von Mini-Drohnen oder zusätzliche Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite. Ebenfalls Priorität haben Investitionen in die Informatik, in den Cyberschutz oder in die elektromagnetische Aufklärung und Abwehr. Mit dieser Priorisierung ist es im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel möglich, den Schutz vor den wahrscheinlichsten Bedrohungen bis in die 2030er Jahre zu verbessern. Dieser Schutz ist aber noch nicht umfassend.
Ausserdem steigen die Kosten. Rüstungsgüter werden laufend teurer und die Betriebskosten der Systeme steigen.
Herausforderungen bestehen darin, dass die im aktuellen Budget und Finanzplan enthaltenen finanziellen Mittel nicht mehr den Realitäten des Rüstungsmarkts entsprechen. Unter anderem werden Rüstungsgüter laufend teurer, dies bis zu 40 Prozent (Teuerung, gesteigerte Nachfrage). Hinzu kommt, dass in der Regel eine Anzahlung von mindestens einem Drittel des Kaufpreises zu leisten ist. Ohne Anpassung der Finanzmittel an die neue Preisrealität würde sich der Fähigkeitsaufbau reduzieren. Dies wirkt sich negativ auf den Schutz von Bevölkerung und Land vor Bedrohungen aus. Konkret könnten beispielsweise weniger kritische Infrastrukturen sowie Ballungszentren geschützt werden.
Die Bundesämter brauchen Mehrmittel, um die Bedrohungen Ende der 2020er Jahre und darüber hinaus wirksam zu antizipieren und um Land und Leute schützen zu können. Militärischer Schutz ist ohne zivile Sicherheitsinstrumente nur eingeschränkt wirksam. Diese leisten auch in einem hybriden Bedrohungsumfeld einen zentralen Beitrag zur Sicherheit.
Der Nachrichtendienst des Bundes braucht zusätzliche Mittel, um die Lücken bei der Abwehr von Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit zu schliessen. Er braucht bis 2031 115 zusätzliche Stellen respektive zusätzliche Mittel von 10 bis 20 Millionen Franken pro Jahr.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz muss sich auf die Abwehr hybrider Bedrohungen und einen bewaffneten Konflikt ausrichten. Dazu sollen u.a. die Schutzbauten gestärkt, die Alarmierung modernisiert und die Sicherheitskommunikation aufgebaut werden. Das BABS braucht zusätzliche Mittel von 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr und 70 zusätzliche Stellen.
Das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik muss mit der zunehmenden Bedrohung durch Desinformation, der Koordination verschiedener IT-Lösungen zur sicheren Kommunikation und der Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes grossen Herausforderungen begegnen. Es braucht zusätzliche Mittel von 3 Millionen Franken pro Jahr inklusive 7 zusätzliche Stellen.
Das Bundesamt für Polizei muss besser gegen Terrorismus, gewalttätigen Extremismus und die organisierte Kriminalität vorgehen können. Es braucht bis 2035 100 bis 200 zusätzliche Stellen.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit benötigt für verstärkte Grenzkontrollen 100 neue Stellen respektive zusätzliche 10 bis 15 Millionen Franken pro Jahr.
Damit das Bundesamt für Cybersicherheit seinen Auftrag erfüllen kann, hat das Parlament in der Wintersession 2026 bereits das Budget aufgestockt: 2026 um 10 Millionen Franken und den Finanzplan um jährlich 15 Millionen Franken. Damit können u.a. 30 neue Stellen geschaffen werden.