Für die Sicherheit und die Verteidigung unseres Landes braucht es zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe für die Armee und die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben. Dazu sieht der Bundesrat eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte vor. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen.
Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Dafür sind zusätzliche Mittel von rund 31 Milliarden Franken nötig. Für einen umfassenden Schutz unseres Landes braucht es sowohl bei den zivilen Bundesämtern mit sicherheitsrelevanten Aufgaben als auch bei der Armee einen Fähigkeitsaufbau bzw. -ausbau. Denn militärischer Schutz ist ohne Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, innere Sicherheit (Polizei und Grenzschutz), Sicherheitskommunikation oder resiliente Krisenbewältigungskapazitäten nur eingeschränkt wirksam.
Erhöhung der Mehrwertsteuer
Der Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, da im Bundesbudget der finanzielle Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll. Der Bundesrat hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft und kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist.
Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer braucht es eine Änderung der Bundesverfassung. Deshalb hat der Bundesrat das VBS beauftragt, ihm bis Ende März 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Die Mehrwertsteuer soll ab 2028 befristet für zehn Jahre um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Diese Einnahmen werden zugunsten der Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zweckgebunden und prioritär für die Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt. Ein Drittel dieser Einnahmen wird genutzt, um das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts mitzufinanzieren, womit der übrige Bundeshaushalt entlastet wird. Mit dieser Verwendung der Einnahmen und dem Entlastungspaket 2027 (EP27) wird die Basis für einen weiterhin ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen – vorausgesetzt, das EP27 wird möglichst umfassend umgesetzt.
Vorgesehen ist, dass die Botschaft im Herbst an das Parlament überwiesen wird. Die Volksabstimmung könnte im Sommer 2027 stattfinden und die Mehrwertsteuer-Erhöhung per 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Rüstungsfonds für rasche Beschaffungen
Der Bundesrat will die zusätzlichen Einnahmen zweckgebunden für die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz in einen Rüstungsfonds einlegen. Die gesetzliche Grundlage soll gleichzeitig mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft treten. Der Fonds speist sich aus den zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie einem Beitrag aus dem ordentlichen Armeebudget. Damit Zahlungsspitzen für prioritär notwendige Beschaffungen abgedeckt werden können, kann sich dieser Fonds mit Darlehen der Bundestresorerie im Umfang des Zweifachen der jährlichen zweckgebundenen Mehreinnahmen verschulden. Am Ende der Befristung der Mehrwertsteuer-Erhöhung müssen die Schulden vollständig zurückbezahlt sein. Der Bundesrat hat bereits bei anderen wichtigen Aufgabenbereichen auf Fonds zurückgegriffen – Beispiele sind der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) oder der Netzzuschlagsfonds.
Das VBS wird auch zu diesem Rüstungsfonds dem Bundesrat bis Ende März eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
Sicherheitslage
Die globale Sicherheitslage und das geopolitische Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. Die Welt ist volatiler und unsicherer geworden, die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung ist einer Belastungsprobe ausgesetzt. Diverse Länder im europäischen Umfeld reagieren darauf, in dem sie ihre Verteidigungsfähigkeiten rasch stärken. Auch die Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen und sieht sich bereits mit hybrider Konfliktführung konfrontiert, unter anderem durch Cyberangriffe und Desinformation. Hinzu kommt, dass die Armee aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte nicht ausreichend ausgerüstet ist, um besonders den wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte – genügend begegnen zu können. Zum Schutz von Bevölkerung und Land und um künftig kein Sicherheitsrisiko in der Verteidigungsarchitektur Europas darzustellen, entsteht daher ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln; das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 genügt dafür nicht.
FAQ
Die Mehrwertsteuer soll befristet auf 10 Jahre um 0,8 Prozent erhöht werden.
Der Normalsatz (aktuell 8,1%) steigt um 0,8 %, der reduzierte Satz (2,6 %) steigt um 0,3 %, der Sondersatz für Beherbergung (3,8 %) um 0,4 %.
Die Mehreinnahmen sollen zweckgebunden zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz verwendet werden.
Um allfällige Zahlungsspitzen auffangen und um möglichst bald Zahlungen für den Mehrbedarf leisten zu können, sollen die Mehreinnahmen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds eingelegt werden.
Der Rüstungsfonds soll sich über Tresoreriedarlehen bis zu 6 Milliarden Franken im Sinne eines Vorschusses verschulden können. Um eine geordnete Rückzahlung sicherzustellen, wird die Obergrenze der Verschuldung laufend reduziert. Die Reduktion umfasst eine Milliarde Franken pro Jahr, erstmals zum Ende des fünften Jahres (also 2032 bei Inkrafttretten ab 2028) nach Inkrafttreten der befristeten Mehrwertsteuererhöhung. Bis zum Ablauf der Mehreinnahmen muss der Fonds schuldenfrei sein. Damit werden auch die verfassungsmässigen Grundsätze zur Haushaltsführung sichergestellt bzw. die Schuldenbremse eingehalten.
Mit der Errichtung des Rüstungsfonds wird der bisher für Rüstungsausgaben verwendete Einzelkredit der Verteidigung «Rüstungsaufwand und -Investitionen» umverteilt. Die darin enthaltenen Mittel werden ab 2028 für folgende vier Zwecke eingesetzt:
Einlage in den Rüstungsfonds (Umfang durch Parlament festzulegen);
Finanzierungsbeitrag an den bisher geplanten, aber noch nicht finanzierten Wachstumspfad der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP im allgemeinen Bundeshaushalt (Umfang im Gegenwert von 1/3 der MWST-Einnahme);
Finanzierung der Betriebs- und Investitionsausgaben der Armee und die Investitionen in Immobilien;
Finanzierung der Mehrbedarfe der zivilen Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (rund 300 Millionen Franken jährlich).
Der Fähigkeitsausbau zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen benötigt Mehreinnahmen von rund 9 Milliarden Franken.
Dadurch können Beschaffungen von Systemen zur Abwehr von (Mini-)Drohnen, von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen oder zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie Investitionen in Immobilien und in Bevorratung (Munition und Ersatzteile) rascher und auch konzentrierter erfolgen.
Die Preissteigerungen im Rüstungsbereich aufgrund der erhöhten Nachfrage erfordern rund 9 Milliarden Franken an Mehreinnahmen.
Ohne Anpassung an diese neue Preisrealität könnten auch die bereits geplanten Rüstungsbeschaffungen nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden, was zu einer Schwächung der Verteidigungsfähigkeit führen würde.
Der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP bis 2032 ist noch nicht vollständig finanziert. Deshalb wird mit den Mehreinnahmen ein Beitrag im Umfang von rund 10 Milliarden Franken an den Bundeshaushalt für diesen geplanten Anstieg geleistet.
Dadurch können die wichtigsten Fähigkeitslücken wie geplant geschlossen werden – beispielsweise die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit bei Angriffen aus der Distanz und bei hybriden Konflikten oder Investitionen in die Führung, Vernetzung und Cyberabwehr der Armee.
Für die zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben braucht es Mehreinnahmen von rund 3 Milliarden Franken.
Damit werden zivile Sicherheitsinstrumente wie Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, Sicherheitskommunikation und resiliente Krisenbewältigungskapazitäten oder die Bekämpfung der Desinformation gestärkt. Diese leisten in einem hybriden Bedrohungsumfeld einen zentralen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft den anderen Möglichkeiten vorzuziehen.
Die Mehrwertsteuer reduziert zwar die Kaufkraft und schmälert somit die Leistungsanreize. Die Mehrwertsteuer ist aber volkswirtschaftlich weniger schädlich als die direkte Bundessteuer, v.a. weil sie die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts weniger beeinträchtigt. Als Konsumsteuer verzerrt sie weder die Investitionsentscheidungen der Unternehmen noch die Sparentscheidungen der Haushalte. Im Gegensatz zur direkten Bundessteuer konkurrenziert sie zudem kein kantonales Steuersubstrat.
Nebst der Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde die Erhöhung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen (Einkommenssteuer), die Erhöhung der direkten Bundessteuer für juristische Personen (Gewinnsteuer), die Erhöhung der Finanztransaktionssteuer, die Erhöhung der Vermögenssteuer und höhere Lohnbeiträge geprüft.
Der Bundesrat hat sich bei der Entscheidung über die Einnahmequelle zur Finanzierung des Mehrbedarfs insbesondere an folgenden Kriterien orientiert:
Die Einnahmequelle muss ausreichend ergiebig, verlässlich und hinreichend präzise schätzbar sein; Die Massnahme muss rasch umsetzbar sein; Die Einnahmequelle muss eine klar bestimmbare und transparente Zweckbindung der Einnahmen ermöglichen; Da der Finanzierungsbedarf vorübergehend ist, muss sich die Einnahmequelle für eine befristete Finanzierung eignen; Die Massnahme muss sich ohne Weiteres wieder aufheben lassen.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Möglichkeiten zur Erzielung zusätzlicher Bundeseinnahmen politisch diskutiert, etwa eine Bundesvermögenssteuer, eine Bundeserbschaftssteuer oder zusätzliche Finanztransaktionssteuern. Auch die Aufhebung oder Begrenzung verschiedener Steuervergünstigungen, wie die höhere steuerliche Belastung von Kapitalleistungen aus Vorsorge, die weitgehende Aufhebung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer sowie die Einführung einer Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene sowie zusätzlichen Einnahmen bei der Mineralölsteuer und der Schwerverkehrsabgabe standen im Raum.
Diese Einnahmequellen wären nicht ausreichend rasch umsetzbar, würden sich nicht für eine vorübergehende Finanzierung (Befristung) eignen und die zu erwartenden Mehreinnahmen liessen sich teilweise nur mit erheblicher Unsicherheit abschätzen. Gerade bei der Einführung neuer Steuern wäre zudem mit längeren Fristen bis zum Inkrafttreten zu rechnen.
Der Bundesrat hat 2025 die Eignerstrategie der Swisscom überprüft. Er kam zum Schluss, dass sich die Mehrheitsbeteiligung insbesondere aus sicherheitspolitischen Gründen rechtfertigt. Die Swisscom betreibt eine kritische Infrastruktur (Festnetz, Mobilfunknetz und Internet). Ein Teilverkauf der Swisscom-Aktien zur Finanzierung von Armeeausgaben ist abzulehnen, zumal die resultierenden Einnahmen (bei einem Rückzug auf eine Sperrminorität einmalig gut 5 Mrd. Fr.) den Finanzierungsbedarf bei weitem nicht zu decken vermögen. Durch den Verkauf der Aktien ginge zudem ein Dividendenpotenzial von rund 200 Millionen pro Jahr verloren, das dem Bund bei der Finanzierung seiner Aufgaben fehlen würde.
Der Grundbetrag der Gewinnausschüttungen der SNB wird ordentlich zugunsten des allgemeinen Bundeshaushalts vereinnahmt. Allfällige Zusatzausschüttungen der SNB werden für den Abbau der Corona-Schulden als ausserordentliche Einnahmen verbucht. Die Verwendung dieser Mittel zugunsten der Armee würde somit den Abbau der Corona-Schulden gefährden und/oder die strukturellen Defizite im Bundeshaushalt vergrössern.
Die Sicherheitslage in Europa hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Um die Schweiz und ihre Bevölkerung auch in Zukunft schützen zu können, muss die Armee ihre Verteidigungsfähigkeit stärken.
Seit 1990 gab es Sparbeschlüsse zum Budget der Armee. Die Armee hat über Jahrzehnte an der Substanz gezehrt und aus den vorhandenen Mitteln das Möglichste herausgeholt.
1990 wurde 1,33% des BIP in die Armee investiert, 2024 waren es 0,66% des BIP.
Die bisher geplanten Armeeausgaben (Voranschlag 2026 mit IAFP 2027–2029 verbunden mit dem Ziel, 2032 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts für die Armee auszugeben) reichen nicht – und sind ab 2029 nicht finanziert.
Um die Schweiz vor Angriffen aus der Distanz und hybriden Konflikten zu schützen, hat die Armee ihre Rüstungsplanung innerhalb des ordentlichen Budgets erneut priorisiert. Dadurch können dringendere Lücken in der Abwehr von wahrscheinlichen Bedrohungen schneller geschlossen werden. Vorgezogen und bereits in die Armeebotschaften 2026 und 2027 aufgenommen werden beispielsweise neue Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung kleiner Reichweite und zur Abwehr von Mini-Drohnen oder zusätzliche Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite. Ebenfalls Priorität haben Investitionen in die Informatik, in den Cyberschutz oder in die elektromagnetische Aufklärung und Abwehr. Mit dieser Priorisierung ist es im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel möglich, den Schutz vor den wahrscheinlichsten Bedrohungen bis in die 2030er Jahre zu verbessern. Dieser Schutz ist aber noch nicht umfassend.
Ausserdem steigen die Kosten. Rüstungsgüter werden laufend teurer und die Betriebskosten der Systeme steigen.
Herausforderungen bestehen darin, dass die im aktuellen Budget und Finanzplan enthaltenen finanziellen Mittel nicht mehr den Realitäten des Rüstungsmarkts entsprechen. Unter anderem werden Rüstungsgüter laufend teurer, dies bis zu 40 Prozent (Teuerung, gesteigerte Nachfrage). Hinzu kommt, dass in der Regel eine Anzahlung von mindestens einem Drittel des Kaufpreises zu leisten ist. Ohne Anpassung der Finanzmittel an die neue Preisrealität würde sich der Fähigkeitsaufbau reduzieren. Dies wirkt sich negativ auf den Schutz von Bevölkerung und Land vor Bedrohungen aus. Konkret könnten beispielsweise weniger kritische Infrastrukturen sowie Ballungszentren geschützt werden.
Die Bundesämter brauchen Mehrmittel, um die Bedrohungen Ende der 2020er Jahre und darüber hinaus wirksam zu antizipieren und um Land und Leute schützen zu können. Militärischer Schutz genügt nicht. Es braucht auch zivile Sicherheitsinstrumente. Diese leisten auch in einem hybriden Bedrohungsumfeld einen zentralen Beitrag zur Sicherheit.
Der Nachrichtendienst des Bundes braucht zusätzliche Mittel, um die Lücken bei der Abwehr von Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit zu schliessen. Er braucht bis 2031 115 zusätzliche Stellen respektive zusätzliche Mittel von 10 bis 20 Millionen Franken pro Jahr.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz muss sich auf die Abwehr hybrider Bedrohungen und einen bewaffneten Konflikt ausrichten. Dazu sollen u.a. die Schutzbauten gestärkt, die Alarmierung modernisiert und die Sicherheitskommunikation aufgebaut werden. Das BABS braucht zusätzliche Mittel von 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr und 70 zusätzliche Stellen.
Das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik muss mit der zunehmenden Bedrohung durch Desinformation, der Koordination verschiedener IT-Lösungen zur sicheren Kommunikation und der Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes grossen Herausforderungen begegnen. Es braucht zusätzliche Mittel von 3 Millionen Franken pro Jahr inklusive 7 zusätzliche Stellen.
Das Bundesamt für Polizei muss besser gegen Terrorismus, gewalttätigen Extremismus und die organisierte Kriminalität vorgehen können. Es braucht bis 2035 100 bis 200 zusätzliche Stellen.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit benötigt für verstärkte Grenzkontrollen 100 neue Stellen respektive zusätzliche 10 bis 15 Millionen Franken pro Jahr.
Damit das Bundesamt für Cybersicherheit seinen Auftrag erfüllen kann, hat das Parlament in der Wintersession 2025 bereits das Budget aufgestockt: 2026 um 10 Millionen Franken und den Finanzplan um jährlich 15 Millionen Franken. Damit können u.a. 30 neue Stellen geschaffen werden.