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Finanzierung der Armee

Für die Sicherheit und die Verteidigung unseres Landes braucht es zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe für die Armee und die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben. Dazu sieht der Bundesrat eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte vor. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen.

Wärmebildgerät mittlerer Sichtweite beim Beobachtungseinsatz

Übersicht

Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Dafür sind zusätzliche Mittel von rund 31 Milliarden Franken nötig. Für einen umfassenden Schutz unseres Landes braucht es sowohl bei den zivilen Bundesämtern mit sicherheitsrelevanten Aufgaben als auch bei der Armee einen Fähigkeitsaufbau bzw. -ausbau. Denn militärischer Schutz ist ohne Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, innere Sicherheit (Polizei und Grenzschutz), Sicherheitskommunikation oder resiliente Krisenbewältigungskapazitäten nur eingeschränkt wirksam.

Erhöhung der Mehrwertsteuer

Der Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, da im Bundesbudget der finanzielle Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll. Der Bundesrat hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft und kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist.

Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer braucht es eine Änderung der Bundesverfassung. Deshalb hat der Bundesrat das VBS beauftragt, ihm bis Ende März 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Die Mehrwertsteuer soll ab 2028 befristet für zehn Jahre um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Diese Einnahmen werden zugunsten der Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zweckgebunden und prioritär für die Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt. Ein Drittel dieser Einnahmen wird genutzt, um das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts mitzufinanzieren, womit der übrige Bundeshaushalt entlastet wird. Mit dieser Verwendung der Einnahmen und dem Entlastungspaket 2027 (EP27) wird die Basis für einen weiterhin ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen – vorausgesetzt, das EP27 wird möglichst umfassend umgesetzt.

Vorgesehen ist, dass die Botschaft im Herbst an das Parlament überwiesen wird. Die Volksabstimmung könnte im Sommer 2027 stattfinden und die Mehrwertsteuer-Erhöhung per 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Rüstungsfonds für rasche Beschaffungen

Der Bundesrat will die zusätzlichen Einnahmen zweckgebunden für die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz in einen Rüstungsfonds einlegen. Die gesetzliche Grundlage soll gleichzeitig mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft treten. Der Fonds speist sich aus den zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie einem Beitrag aus dem ordentlichen Armeebudget. Damit Zahlungsspitzen für prioritär notwendige Beschaffungen abgedeckt werden können, kann sich dieser Fonds mit Darlehen der Bundestresorerie im Umfang des Zweifachen der jährlichen zweckgebundenen Mehreinnahmen verschulden. Am Ende der Befristung der Mehrwertsteuer-Erhöhung müssen die Schulden vollständig zurückbezahlt sein. Der Bundesrat hat bereits bei anderen wichtigen Aufgabenbereichen auf Fonds zurückgegriffen – Beispiele sind der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) oder der Netzzuschlagsfonds.

Das VBS wird auch zu diesem Rüstungsfonds dem Bundesrat bis Ende März eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

Sicherheitslage

Die globale Sicherheitslage und das geopolitische Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. Die Welt ist volatiler und unsicherer geworden, die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung ist einer Belastungsprobe ausgesetzt. Diverse Länder im europäischen Umfeld reagieren darauf, in dem sie ihre Verteidigungsfähigkeiten rasch stärken. Auch die Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen und sieht sich bereits mit hybrider Konfliktführung konfrontiert, unter anderem durch Cyberangriffe und Desinformation. Hinzu kommt, dass die Armee aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte nicht ausreichend ausgerüstet ist, um besonders den wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte – genügend begegnen zu können. Zum Schutz von Bevölkerung und Land und um künftig kein Sicherheitsrisiko in der Verteidigungsarchitektur Europas darzustellen, entsteht daher ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln; das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 genügt dafür nicht.

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