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Finanzierung der Armee

Für die Sicherheit und die Verteidigung unseres Landes braucht es zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe für die Armee und die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben. Dazu sieht der Bundesrat eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte vor. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen.

Übersicht

Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Für einen umfassenden Schutz unseres Landes braucht es sowohl bei den zivilen Bundesämtern mit sicherheitsrelevanten Aufgaben als auch bei der Armee einen Fähigkeitsaufbau bzw. -ausbau. Denn militärischer Schutz ist ohne Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, innere Sicherheit (Polizei und Grenzschutz), Sicherheitskommunikation oder resiliente Krisenbewältigungskapazitäten nur eingeschränkt wirksam.

Erhöhung der Mehrwertsteuer

Der Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, da im Bundesbudget der finanzielle Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll. Der Bundesrat hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft und kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist.

Die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerte bis am 30. Mai 2026. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden auf, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft nicht zu stark belastet werden dürfen, und passt die Vorlage an:

  • Geringere MWST-Erhöhung: Um die Belastung für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu reduzieren, soll die Mehrwertsteuer weniger stark als um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Der Normalsatz soll neu befristet um 0,5 Prozentpunkte und der Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. Auf die Erhöhung des reduzierten Satzes wird verzichtet. Die Mehreinnahmen werden vollständig für Rüstungsausgaben eingesetzt und neu auf 12 Jahre statt wie bisher 10 Jahre befristet. Diese Gelder decken einerseits den Bedarf von 18 Milliarden Franken für den Fähigkeitsausbau der Armee zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen (gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz) und Preissteigerungen im Rüstungsbereich ab. Andererseits können die allfällige Beschaffung eines zweiten Systems für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite (5 Milliarden Franken) und Mehrkosten für das System Patriot (1 Milliarde Franken) finanziert werden.
  • Gewinnsteuer für Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP: Nicht mehr aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden soll die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP. Dafür waren bisher 10 Milliarden Franken vorgesehen. Die verbesserten Prognosen für den Bundeshaushalt schaffen nun Handlungsspielraum, konkret werden die höheren Einnahmen aus der Gewinnsteuer teilweise zugunsten der Armee eingesetzt.
  • Mehrbedarf der zivilen Bundesämter innerhalb der Departemente kompensieren: Auch die 3 Milliarden Franken zur Stärkung der zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben müssen aufgrund der verbesserten Finanzlage nicht mehr über die Mehrwertsteuer-Erhöhung finanziert werden. Wie es eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden fordert, wird dieser Mehrbedarf durch Priorisierung innerhalb der Bundesfinanzen finanziert. Durch die Verbesserungen im Bundeshaushalt konnten lineare Kürzungen bei den Departementen rückgängig gemacht werden. Dadurch steigt deren finanzieller Handlungsspielraum, um zusammen mit zusätzlichen Sparmassnahmen und Priorisierungen die Mehrbedarfe intern zu kompensieren.

Rüstungsfonds für rasche Beschaffungen

Unumstritten in der Vernehmlassung war die Einrichtung eines Rüstungsfonds. Der Bundesrat hält an diesem Instrument zur effizienten und flexiblen Verwendung der Mittel fest. Der Fonds ist verschuldungsfähig, um notwendige Anzahlungen schnell leisten, Zahlungsspitzen abfedern und somit Beschaffungen beschleunigen zu können.

Finanzierung ab 2028

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ihm für die Sitzung vom 12. August die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorzulegen. Damit kann das Parlament rasch mit der Beratung beginnen. Ziel ist, dass eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung im Sommer 2027 stattfinden kann, damit die Inkraftsetzung der befristeten Mehrwertsteuer-Erhöhung am 1. Januar 2028 erfolgt. Dadurch wird der Bedrohungslage Rechnung getragen und die Sicherheit und Verteidigung gestärkt.

Sicherheitslage

Die globale Sicherheitslage und das geopolitische Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. Die Welt ist volatiler und unsicherer geworden, die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung ist einer Belastungsprobe ausgesetzt. Diverse Länder im europäischen Umfeld reagieren darauf, in dem sie ihre Verteidigungsfähigkeiten rasch stärken. Auch die Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen und sieht sich bereits mit hybrider Konfliktführung konfrontiert, unter anderem durch Cyberangriffe und Desinformation. Hinzu kommt, dass die Armee aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte nicht ausreichend ausgerüstet ist, um besonders den wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte – genügend begegnen zu können. Zum Schutz von Bevölkerung und Land und um künftig kein Sicherheitsrisiko in der Verteidigungsarchitektur Europas darzustellen, entsteht daher ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln; das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 genügt dafür nicht.

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