Für die Sicherheit und die Verteidigung unseres Landes braucht es zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe für die Armee und die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben. Dazu sieht der Bundesrat eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte vor. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen.
Übersicht
Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Für einen umfassenden Schutz unseres Landes braucht es sowohl bei den zivilen Bundesämtern mit sicherheitsrelevanten Aufgaben als auch bei der Armee einen Fähigkeitsaufbau bzw. -ausbau. Denn militärischer Schutz ist ohne Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, innere Sicherheit (Polizei und Grenzschutz), Sicherheitskommunikation oder resiliente Krisenbewältigungskapazitäten nur eingeschränkt wirksam.
Erhöhung der Mehrwertsteuer
Der Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, da im Bundesbudget der finanzielle Spielraum fehlt und die Schuldenbremse eingehalten werden soll. Der Bundesrat hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft und kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist.
Die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerte bis am 30. Mai 2026. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden auf, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft nicht zu stark belastet werden dürfen, und passt die Vorlage an:
Geringere MWST-Erhöhung: Um die Belastung für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu reduzieren, soll die Mehrwertsteuer weniger stark als um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Der Normalsatz soll neu befristet um 0,5 Prozentpunkte und der Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. Auf die Erhöhung des reduzierten Satzes wird verzichtet. Die Mehreinnahmen werden vollständig für Rüstungsausgaben eingesetzt und neu auf 12 Jahre statt wie bisher 10 Jahre befristet. Diese Gelder decken einerseits den Bedarf von 18 Milliarden Franken für den Fähigkeitsausbau der Armee zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen (gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz) und Preissteigerungen im Rüstungsbereich ab. Andererseits können die allfällige Beschaffung eines zweiten Systems für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite (5 Milliarden Franken) und Mehrkosten für das System Patriot (1 Milliarde Franken) finanziert werden.
Gewinnsteuer für Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP: Nicht mehr aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden soll die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP. Dafür waren bisher 10 Milliarden Franken vorgesehen. Die verbesserten Prognosen für den Bundeshaushalt schaffen nun Handlungsspielraum, konkret werden die höheren Einnahmen aus der Gewinnsteuer teilweise zugunsten der Armee eingesetzt.
Mehrbedarf der zivilen Bundesämter innerhalb der Departemente kompensieren: Auch die 3 Milliarden Franken zur Stärkung der zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben müssen aufgrund der verbesserten Finanzlage nicht mehr über die Mehrwertsteuer-Erhöhung finanziert werden. Wie es eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden fordert, wird dieser Mehrbedarf durch Priorisierung innerhalb der Bundesfinanzen finanziert. Durch die Verbesserungen im Bundeshaushalt konnten lineare Kürzungen bei den Departementen rückgängig gemacht werden. Dadurch steigt deren finanzieller Handlungsspielraum, um zusammen mit zusätzlichen Sparmassnahmen und Priorisierungen die Mehrbedarfe intern zu kompensieren.
Rüstungsfonds für rasche Beschaffungen
Unumstritten in der Vernehmlassung war die Einrichtung eines Rüstungsfonds. Der Bundesrat hält an diesem Instrument zur effizienten und flexiblen Verwendung der Mittel fest. Der Fonds ist verschuldungsfähig, um notwendige Anzahlungen schnell leisten, Zahlungsspitzen abfedern und somit Beschaffungen beschleunigen zu können.
Finanzierung ab 2028
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ihm für die Sitzung vom 12. August die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorzulegen. Damit kann das Parlament rasch mit der Beratung beginnen. Ziel ist, dass eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung im Sommer 2027 stattfinden kann, damit die Inkraftsetzung der befristeten Mehrwertsteuer-Erhöhung am 1. Januar 2028 erfolgt. Dadurch wird der Bedrohungslage Rechnung getragen und die Sicherheit und Verteidigung gestärkt.
Sicherheitslage
Die globale Sicherheitslage und das geopolitische Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren zusehends verschlechtert. Die Welt ist volatiler und unsicherer geworden, die völkerrechtsbasierte internationale Ordnung ist einer Belastungsprobe ausgesetzt. Diverse Länder im europäischen Umfeld reagieren darauf, in dem sie ihre Verteidigungsfähigkeiten rasch stärken. Auch die Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen und sieht sich bereits mit hybrider Konfliktführung konfrontiert, unter anderem durch Cyberangriffe und Desinformation. Hinzu kommt, dass die Armee aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte nicht ausreichend ausgerüstet ist, um besonders den wahrscheinlichsten Bedrohungen – Angriffe aus der Distanz und hybride Konflikte – genügend begegnen zu können. Zum Schutz von Bevölkerung und Land und um künftig kein Sicherheitsrisiko in der Verteidigungsarchitektur Europas darzustellen, entsteht daher ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln; das vorgesehene Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 genügt dafür nicht.
FAQ
Der Mehrbedarf der Armee und der Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben soll zum einen über zusätzliche Einnahmen und zum anderen über Priorisierungen im Bundeshaushalt finanziert werden.
Der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Dies wird insbesondere durch höher als erwartete Einnahmen aus der Gewinnsteuer ermöglicht.
Die Stärkung der zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben wird durch Priorisierungen bei den Departementen finanziert. Das VBS wird den Mehrbedarf bei NDB und BABS decken.
Für den Fähigkeitsaufbau der Armee zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen (gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz) und Preissteigerungen im Rüstungsbereich soll die Mehrwertsteuer befristet auf 12 Jahre um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden.
Der Normalsatz (aktuell 8,1%) steigt um 0,5 Prozentpunkte, der Sondersatz für Beherbergung (3,8%) steigt um 0,3 . Auf die Erhöhung des reduzierten Satzes wird verzichtet; so werden besonders Haushalte mit tieferen Einkommen weniger belastet.
Die Mehreinnahmen sollen zweckgebunden zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz verwendet werden.
Um allfällige Zahlungsspitzen auffangen und um möglichst bald Zahlungen für den Mehrbedarf leisten zu können, sollen die Mehreinnahmen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds eingelegt werden.
Der Rüstungsfonds soll sich über Tresoreriedarlehen bis zu 6 Mrd. Fr. im Sinne eines Vorschusses verschulden können. Um eine geordnete Rückzahlung sicherzustellen, wird die Obergrenze der Verschuldung laufend reduziert. Die Reduktion umfasst eine Milliarde Franken pro Jahr, erstmals zum Ende des siebten Jahres (also 2034 bei Inkrafttretung per per Januar 2028) nach Inkrafttreten der befristeten Mehrwertsteuererhöhung. Bis zum Ablauf der Mehreinnahmen muss der Fonds schuldenfrei sein. Damit werden auch die verfassungsmässigen Grundsätze zur Haushaltsführung sichergestellt bzw. die Schuldenbremse eingehalten.
Ein Teil dieses Bedarfs kann über den Bundeshaushalt gedeckt werden.
Es verbleibt ein finanzieller Mehrbedarf von 24 Milliarden Franken. Diese Mittel werden ausschliesslich in Rüstungsvorhaben investiert.
Davon entfallen 15 Mrd. Franken auf den raschen Fähigkeitsaufbau zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen. Beschafft werden insbesondere Systeme zur Abwehr von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen und (Mini-)Drohnen sowie weitere zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Darin eingerechnet ist ein geschätzter Bedarf für ein zweites System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite und die geschätzten Mehrkosten für Patriot.
Weitere 9 Mrd. Franken sind erforderlich, um die Preissteigerungen im Rüstungsbereich infolge der weltweit erhöhten Nachfrage auszugleichen. Ohne diese Anpassung an die neue Preisrealität könnten selbst die bereits geplanten Rüstungsbeschaffungen nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden.
Die vom Parlament beschlossene Anhebung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP (10 Mrd. Franken) wird über den Bundeshaushalt finanziert.
Auch die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben müssen gestärkt werden. Die zusätzlichen Mittel für diese Ämter – z.B. für den NDB und das BABS – werden im VBS durch eine interne Priorisierung finanziert.
Für den Fähigkeitsausbau zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen.
Dadurch können Beschaffungen von Systemen zur Abwehr von (Mini-)Drohnen, von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen oder zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie Investitionen in Immobilien und in Bevorratung (Munition und Ersatzteile) rascher und auch konzentrierter erfolgen.
Für die Preissteigerungen im Rüstungsbereich aufgrund der erhöhten Nachfrage.
Ohne Anpassung an diese neue Preisrealität könnten auch die bereits geplanten Rüstungsbeschaffungen nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden, was zu einer Schwächung der Verteidigungsfähigkeit führen würde.
Nicht betroffen von der Mehrwertsteuer-Erhöhung sind der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP und die Stärkung der zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben. Der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Dies wird insbesondere durch höher als erwartete Einnahmen aus der Gewinnsteuer ermöglicht.
Durch den Anstieg der Armeeausgaben auf 1% des BIP können wichtige Fähigkeitslücken wie geplant geschlossen werden – beispielsweise die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit bei Angriffen aus der Distanz und bei hybriden Konflikten oder Investitionen in die Führung, Vernetzung und Cyberabwehr der Armee.
Die Stärkung der zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben wird durch Priorisierungen bei den Departementen finanziert. Das VBS wird den Mehrbedarf bei NDB und BABS decken.
Damit werden zivile Sicherheitsinstrumente wie Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, Sicherheitskommunikation und resiliente Krisenbewältigungskapazitäten oder die Bekämpfung der Desinformation gestärkt. Diese leisten in einem hybriden Bedrohungsumfeld einen zentralen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft den anderen Möglichkeiten vorzuziehen.
Die Mehrwertsteuer reduziert zwar die Kaufkraft und schmälert somit die Leistungsanreize. Die Mehrwertsteuer ist aber volkswirtschaftlich weniger schädlich als die direkte Bundessteuer, v.a. weil sie die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts weniger beeinträchtigt. Als Konsumsteuer verzerrt sie weder die Investitionsentscheidungen der Unternehmen noch die Sparentscheidungen der Haushalte. Im Gegensatz zur direkten Bundessteuer konkurrenziert sie zudem kein kantonales Steuersubstrat.
Die Mehrwertsteuer weist zwar keine Progression auf, ist aber deshalb per se keine unsoziale Steuer. Denn ein Grossteil der Ausgaben von einkommensschwachen Haushalten entfällt auf Waren und Dienstleistungen, auf denen tiefe oder keine Mehrwertsteuer-Sätze erhoben werden Der reduzierte Satz (zum Beispiel für Lebensmittel und Medikamente) wird nicht erhöht. So werden besonders Haushalte mit tieferem Einkommen weniger belastet.
Nebst der Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde die Erhöhung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen (Einkommenssteuer), die Erhöhung der direkten Bundessteuer für juristische Personen (Gewinnsteuer), die Erhöhung der Finanztransaktionssteuer, die Erhöhung der Vermögenssteuer und höhere Lohnbeiträge geprüft.
Der Bundesrat hat sich bei der Entscheidung über die Einnahmequelle zur Finanzierung des Mehrbedarfs insbesondere an folgenden Kriterien orientiert:
Die Einnahmequelle muss ausreichend ergiebig, verlässlich und hinreichend präzise schätzbar sein; Die Massnahme muss rasch umsetzbar sein; Die Einnahmequelle muss eine klar bestimmbare und transparente Zweckbindung der Einnahmen ermöglichen; Da der Finanzierungsbedarf vorübergehend ist, muss sich die Einnahmequelle für eine befristete Finanzierung eignen; Die Massnahme muss sich ohne Weiteres wieder aufheben lassen.
Diese Einnahmequellen wären nicht ausreichend rasch umsetzbar, würden sich nicht für eine vorübergehende Finanzierung (Befristung) eignen und die zu erwartenden Mehreinnahmen liessen sich teilweise nur mit erheblicher Unsicherheit abschätzen. Gerade bei der Einführung neuer Steuern wäre zudem mit längeren Fristen bis zum Inkrafttreten zu rechnen.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Möglichkeiten zur Erzielung zusätzlicher Bundeseinnahmen politisch diskutiert, etwa eine Bundesvermögenssteuer, eine Bundeserbschaftssteuer oder zusätzliche Finanztransaktionssteuern. Auch die Aufhebung oder Begrenzung verschiedener Steuervergünstigungen, wie die höhere steuerliche Belastung von Kapitalleistungen aus Vorsorge, die weitgehende Aufhebung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer sowie die Einführung einer Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene sowie zusätzlichen Einnahmen bei der Mineralölsteuer und der Schwerverkehrsabgabe standen im Raum.
Der Bundesrat hat 2025 die Eignerstrategie der Swisscom überprüft. Er kam zum Schluss, dass sich die Mehrheitsbeteiligung insbesondere aus sicherheitspolitischen Gründen rechtfertigt. Die Swisscom betreibt eine kritische Infrastruktur (Festnetz, Mobilfunknetz und Internet). Ein Teilverkauf der Swisscom-Aktien zur Finanzierung von Armeeausgaben ist abzulehnen, zumal die resultierenden Einnahmen (bei einem Rückzug auf eine Sperrminorität einmalig gut 5 Milliarden Franken) den Finanzierungsbedarf bei weitem nicht zu decken vermögen. Durch den Verkauf der Aktien ginge zudem ein Dividendenpotenzial von rund 200 Millionen pro Jahr verloren, das dem Bund bei der Finanzierung seiner Aufgaben fehlen würde.
Der Grundbetrag der Gewinnausschüttungen der SNB wird ordentlich zugunsten des allgemeinen Bundeshaushalts vereinnahmt. Allfällige Zusatzausschüttungen der SNB werden für den Abbau der Corona-Schulden als ausserordentliche Einnahmen verbucht. Die Verwendung dieser Mittel zugunsten der Armee würde somit den Abbau der Corona-Schulden gefährden und/oder die strukturellen Defizite im Bundeshaushalt vergrössern.
Die Sicherheitslage in Europa hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Um die Schweiz und ihre Bevölkerung auch in Zukunft schützen zu können, muss die Armee ihre Verteidigungsfähigkeit stärken.
Seit 1990 gab es Sparbeschlüsse zum Budget der Armee. Die Armee hat über Jahrzehnte an der Substanz gezehrt und aus den vorhandenen Mitteln das Möglichste herausgeholt.
1990 wurde 1,33% des BIP in die Armee investiert, 2024 waren es 0,66% des BIP.
Die bisher geplanten Armeeausgaben (Voranschlag 2026 mit IAFP 2027–2029 verbunden mit dem Ziel, 2032 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts für die Armee auszugeben) reichen nicht.
Um die Schweiz vor Angriffen aus der Distanz und hybriden Konflikten zu schützen, hat die Armee ihre Rüstungsplanung innerhalb des ordentlichen Budgets erneut priorisiert. Dadurch können dringendere Lücken in der Abwehr von wahrscheinlichen Bedrohungen schneller geschlossen werden. Vorgezogen und bereits in die Armeebotschaften 2026 und 2027 aufgenommen werden beispielsweise neue Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung kleiner Reichweite und zur Abwehr von Mini-Drohnen oder zusätzliche Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite. Ebenfalls Priorität haben Investitionen in die Informatik, in den Cyberschutz oder in die elektromagnetische Aufklärung und Abwehr. Mit dieser Priorisierung ist es im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel möglich, den Schutz vor den wahrscheinlichsten Bedrohungen bis in die 2030er Jahre zu verbessern. Dieser Schutz ist aber noch nicht umfassend.
Ausserdem steigen die Kosten. Rüstungsgüter werden laufend teurer und die Betriebskosten der Systeme steigen.
Herausforderungen bestehen darin, dass die im aktuellen Budget und Finanzplan enthaltenen finanziellen Mittel nicht mehr den Realitäten des Rüstungsmarkts entsprechen. Unter anderem werden Rüstungsgüter laufend teurer, dies bis zu 40 Prozent (Teuerung, gesteigerte Nachfrage). Hinzu kommt, dass in der Regel eine Anzahlung von mindestens einem Drittel des Kaufpreises zu leisten ist. Ohne Anpassung der Finanzmittel an die neue Preisrealität würde sich der Fähigkeitsaufbau reduzieren. Dies wirkt sich negativ auf den Schutz von Bevölkerung und Land vor Bedrohungen aus. Konkret könnten beispielsweise weniger kritische Infrastrukturen sowie Ballungszentren geschützt werden.
Die Finanzierung der Mehrmittel für Bundesämter mit Sicherheitsausgaben im VBS (NDB und BABS) erfolgt durch VBS-interne Kompensationen und ist nicht von der MWST-Erhöhung betroffen. Die Bundesämter brauchen Mehrmittel, um die Bedrohungen Ende der 2020er Jahre und darüber hinaus wirksam zu antizipieren und um die Schweiz davor schützen zu können. Militärischer Schutz genügt nicht. Es braucht auch zivile Sicherheitsinstrumente. Diese leisten auch in einem hybriden Bedrohungsumfeld einen zentralen Beitrag zur Sicherheit.
Der Nachrichtendienst des Bundes braucht zusätzliche Mittel, um die Lücken bei der Abwehr von Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit zu schliessen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz muss sich auf die Abwehr hybrider Bedrohungen und einen bewaffneten Konflikt ausrichten. Dazu sollen u.a. die Schutzbauten gestärkt, die Alarmierung modernisiert und die Sicherheitskommunikation aufgebaut werden.
Das EJPD wird für den Mehrbedarf beim Bundesamt für Polizei (fedpol) gemäss den Parlamentsbeschlüssen zu gegebener Zeit Antrag stellen. Das EFD, für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wird den zusätzlichen Bedarf – soweit er nicht intern kompensiert werden kann – über den Entwicklungsrahmen 2029 – 2030 beantragen.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer könnte frühestens im Juni 2027 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.