Abstimmungsschablonen für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit
Bern, 02.10.2025 — Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025 können Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit im Kanton Zürich erstmals ihre Stimmzettel mithilfe einer Abstimmungsschablone selbstständig ausfüllen. Die Abstimmungsschablone wurde von der Bundeskanzlei entwickelt und wird in enger Zusammenarbeit mit der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich und dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) eingeführt. Nach einer Testphase soll die Schablone schweizweit eingesetzt werden.
Menschen mit einer starken Sehbehinderung oder Blindheit können ihre Stimmzettel nicht selbstständig ausfüllen und sind dafür auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1), die derzeit im Parlament hängig ist, schlägt der Bundesrat die Einführung einer Bestimmung vor, wonach Bund und Kantone sicherstellen müssen, dass sehbehinderte und blinde Stimmberechtigte ihre Stimmzettel unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbst ausfüllen können. Zu diesem Zweck hat die Bundeskanzlei in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, darunter dem SZBLIND und dem B. Blinden- und Behindertenzentrum Bern, eine Abstimmungsschablone entwickelt. Ausserdem wurde eine Reihe von Praxistests durchgeführt.
Funktionsweise
Die Abstimmungsschablone ist eine taktile Kartonschablone, die mehrfach verwendet werden kann. Für die Schablone und die entsprechende Anleitung wurden Braille- und Druckschrift verwendet. Als Schreibhilfe dienen ausgestanzte Felder, in denen die Antworten «Ja» und «Nein» nachgefahren werden können. Mit einem QR-Code können die Nutzerinnen und Nutzer jederzeit barrierefrei auf die Informationen zu den Abstimmungsschablonen sowie auf die nächsten Abstimmungsvorlagen zugreifen. Abstimmungsschablone und Stimmzettel sind in der linken oberen Ecke einheitlich zugeschnitten, sodass die Stimmzettel korrekt in die Schablone eingelegt werden können. Während der Testphase gibt es die zugeschnittenen Stimmzettel ausschliesslich im Kanton Zürich.
Ausblick
Nach dem Pilotprojekt im Kanton Zürich werden Bedarf, Nutzungsvoraussetzungen und Vertrieb der Abstimmungsschablonen im Hinblick auf die schweizweite Nutzung der Abstimmungsschablonen analysiert. Dafür kooperiert die Bundeskanzlei mit der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, dem SZBLIND, der auch den Vertrieb übernehmen wird, und den betroffenen Kantonalverbänden.
Zunächst können die Abstimmungsschablonen nur für eidgenössische Abstimmungsvorlagen im Kanton Zürich verwendet werden. Die Erfahrungen im Kanton Zürich sollen die Grundlage für die schweizweite Einführung bilden, die im zweiten Halbjahr 2026 angegangen wird.
Auch mit der elektronischen Stimmabgabe können die Autonomie und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte gefördert werden.
Mehrere Kantone wie Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Thurgau bieten ihren Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe im Rahmen von Versuchen an, für die sie vom Bundesrat eine Grundbewilligung erhalten haben. Die Kantone Genf und Luzern planen dasselbe Angebot und verstärken damit ihr Engagement für die barrierefreie politische Partizipation.
Link zur BK-Seite mit Infos zur Abstimmungsschablone
