Für eine umfassende Sicherheit: Bundesrat verabschiedet die Sicherheitspolitische Strategie 2026
Bern, 18.09.2026 — Der Krieg Russlands gegen die Ukraine, hybride Bedrohungen sowie kritische Abhängigkeiten stellen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor Herausforderungen. Mit der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 richtet der Bundesrat die Schweiz auf dieses Umfeld aus. Die strategischen Stossrichtungen für die kommenden Jahre sind die Stärkung der Resilienz, die Verbesserung von Abwehr und Schutz sowie die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit. Der Bundesrat hat am 18. September 2026 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Sicherheitspolitische Strategie gutgeheissen. Die Umsetzung der 10 Ziele und 46 Massnahmen ist bereits angelaufen.
Die internationale Sicherheitslage ist von zunehmender Instabilität und Volatilität geprägt. Die Konkurrenz zwischen Grossmächten hat sich verschärft. Bewaffnete Konflikte prägen das Umfeld zunehmend. Die internationale Ordnung wird zunehmend geschwächt. Ein Ende des Kriegs Russlands gegen die Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Gleichzeitig nehmen hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe oder Beeinflussungsaktivitäten zu. Der hohe Vernetzungsgrad verstärkt die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen. Weiter gilt es der inneren Sicherheit Sorge zu tragen und Risiken durch Naturgefahren und Pandemien abzuwehren.
Umfassender Ansatz und Priorisierung
Die Strategie verfolgt den Ansatz der umfassenden Sicherheit, um der Breite der Bedrohungen und Gefahren Rechnung zu tragen. Sie berücksichtigt also zivile und militärische Mittel. Der Bundesrat legt drei strategische Stossrichtungen fest:
- Stärkung der Resilienz: Verwundbarkeiten und kritische Abhängigkeiten sollen reduziert und die Widerstandsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft erhöht werden;
- Verbesserung von Abwehr und Schutz, sodass Bevölkerung, Institutionen und kritische Infrastrukturen besser vor Bedrohungen und Gefahren geschützt und Angriffe wirksamer abgewehrt werden;
- Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit, damit die Schweiz einem bewaffneten Angriff wirksam begegnen kann und die dafür notwendigen Fähigkeiten sowie die Zusammenarbeit mit Partnerstaaten rechtzeitig vorbereitet werden.
Diese Stossrichtungen werden in zehn Zielen und 46 Massnahmen konkretisiert. Die Strategie priorisiert die Massnahmen zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen. Dabei geht es um die Bekämpfung hybrider Bedrohungen, die Abwehr von Angriffen aus der Distanz und – im Bereich der inneren Sicherheit – die Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Um die Ziele der Strategie zu erreichen, braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden sowie weiteren Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Strategie beschreibt die Beiträge der verschiedenen Akteure und schafft einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für die Umsetzung.
Vernehmlassung bestätigt strategische Ausrichtung
Die Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie fand von Dezember 2025 bis Ende März 2026 statt. Sie stiess auf breites Interesse. Die Kantone, Parteien, Verbände und weiteren Organisationen haben die Strategie in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen. Breite Zustimmung fanden insbesondere die Analyse der sicherheitspolitischen Lage, der Ansatz der umfassenden Sicherheit und die Wahl der strategischen Stossrichtungen, Ziele und Massnahmen. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wird die Umsetzung der Massnahmen nun konkreter und verbindlicher angegangen.
Umsetzung beginnt unmittelbar
Angesichts der aktuellen Bedrohungslage hatte der Bundesrat die zuständigen Departemente bereits mit dem Beginn der Vernehmlassung beauftragt, die vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen und dafür ein Monitoring vorzusehen. Das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) im VBS koordiniert die Umsetzungsarbeiten. Zu diesem Zweck wurde ein Steuerungsausschuss eingesetzt, in dem die betroffenen Stellen des Bundes sowie die relevanten kantonalen Konferenzen vertreten sind. Bis Ende 2028 wird dem Bundesrat ein Bericht zum Stand der Umsetzung unterbreitet.
