Ordentliches Rentenalter für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung
Bern, 30.11.2018 - Bisher traten Mitarbeitende der besonderen Personalkategorien früher als die übrigen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung in den Ruhestand. Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat beschlossen, dass auch für diese Mitarbeitenden künftig das ordentliche Rentenalter gelten soll. An der Sitzung vom 30. November 2018 hat er nun die neue Regelung in den Grundzügen festgelegt.