Zum Hauptinhalt springen

MitteilungVeröffentlicht am 17. Dezember 2025

Parlament gibt Bundesrat mehr Spielraum bei Offset-Geschäften

Das Parlament hat das Militärgesetz und Verordnungen bereinigt. Im Zentrum der Debatten standen unter anderem die Regelung der Offsetgeschäfte, die Genehmigungskompetenz bewaffneter Einsätze, die Dauer der Rekrutenschule und der Effektivbestand der Armee.

Die Botschaft des Bundesrates beinhaltet verschiedene Änderungen des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, der Armeeorganisation sowie weiterer rechtlicher Grundlagen. Mit der Vorlage will er die Rekrutenschule sowie die Wiederholungskurse flexibler und milizfreundlicher gestalten, den Schutz der Armee vor der Cyber-Bedrohung verbessern und den Austausch zwischen der Armee und ihren Angehörigen digitalisieren. Ausserdem will der Bundesrat die Grundzüge von Kompensationsgeschäften im Rahmen von Beschaffungen im Ausland im Militärgesetz verankern. Weiter enthält die Vorlage eine Übergangsbestimmung, die das Überschreiten des vorgegebenen Effektivbestandes der Armee unter bestimmten Umständen vorübergehend erlaubt.

Diskussionen über Genehmigungskompetenz bewaffnter Einsätze…

Im Zentrum der Diskussionen zum Militärgesetz standen die Gesamtdauer der Rekrutenschule (RS), die Regelung der Offsetgeschäfte, sowie die Frage, wie viele bewaffnete Angehörige der Armee (AdA) der Bundesrat in eigener Kompetenz für Einsätze im Assistenzdienst aufbieten kann.

Neu kann der Bundesrat ohne Genehmigung der Bundesversammlung gleichzeitig höchstens 36 statt wie bislang 10 bewaffnete Angehörige der Armee für länger als drei Wochen dauernde Einsätze aufbieten (Art. 70 Abs. 3). In dieser Frage ist es erst der Einigungskonferenz gelungen, die Fronten zu schliessen. Der Nationalrat wollte zuvor wie vom Bundesrat beantragt die Anzahl AdA auf höchstens 18 erhöhen. Der Ständerat schlug urspründlich eine unbegrenzte Zahl bewaffneter AdA, dann als Kompromiss höchstens 50 bewaffnete AdA vor.

Die Differenzen zur Regelung von Offsetgeschäften konnten die beiden Kammern ohne Einigungskonferenz bereinigen. Der Nationalrat unterstützte zuerst die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung von knappen Grundzügen im Militärgesetz (Art. 106). Der Ständerat wiederum wollte explizit im Gesetz festschreiben, welche Wirtschaftsbereiche für Kompensationsgeschäfte in Frage kommen. Der Kompromiss: Der Bundesrat bestimmt, welche zivilen Industriezweige neben der sicherheistrelevanten Technologie- und Industriebasis für Kompensationsgeschäfte infrage kommen.

Verabschiedet sind auch neue Bestimmungen zur Dauer der Rekrutenschule (Art. 49). National- und Ständerat sprechen sich für die vom Bundesrat beantragte weitere Flexibilisierung aus, wollen aber die Eckwerte für die Mindestdauer, die mindestens die Grundausbildung umfassen muss, präzisiert haben. Sprich: «Die Rekrutenschule dauert 18 Wochen. Der Bundesrat kann für Formationen mit einem besonderen Ausbildungsbedürfnis eine kürzere oder längere Dauer vorsehen.» Und «Die Re - krutenschule dauert aber mindestens 6 Wochen.»

...und den Effektivbestand der Armee

In seinen Beratungen über die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO) hatte der Nationalrat im Herbst beschlossen, die quantitative Vorgabe des Effektivbestandes der Armee zu streichen. Dieser ist zurzeit auf höchstens 140'000 Militärdienstpflichtige beschränkt. Gleichzeitig präzisierte die grosse Kammer in der AO, dass die Armee über einen Sollbestand von mindestens 100'000 Militärdienstpflichtigen verfügt. Die Mehrheit erachtet eine starre Vorgabe eines Effektivbestandes insbesondere angesichts der schwierigen geopolitischen Situation als nicht mehr gerechtfertigt. Vielmehr soll der Effektivbestand flexibel ausgestaltet sein, damit der Sollbestand jederzeit sichergestellt und eine Unterschreitung ausgeschlossen werden kann. Diesen Vorschlägen folgte der Ständerat am 3. Dezember 2025. Zuvor unterstützte er die vom Bundesrat vorgeschlagene Übergangsbestimmung, mit welcher der Effektivbestand von 140'000 Militärdienstpflichtigen während 5 Jahre hätte überschritten werden dürfen.

Überholte Verordnung

Die Aufhebung der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (VBVA) war in den Räten unbestritten. Die Verordnung, welche den Kommissariatsdienst und das Finanzwesen der Armee regelt, ist nicht mehr aktuell. Die noch benötigten Bestimmungen sollen in aktualisierter Form in das Militärgesetz integriert werden.

Weitere Informationen