Nationalrat will flexiblen Effektivbestand der Armee
Der Nationalrat hat das Militärgesetz und Verordnungen beraten. In den Diskussionen standen unter anderem die Dauer der Rekrutenschule und der Effektivbestand der Armee im Vordergrund.
Die Botschaft des Bundesrates beinhaltet verschiedene Änderungen des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, der Armeeorganisation sowie weiterer rechtlicher Grundlagen. Mit der Vorlage will er die Rekrutenschule sowie die Wiederholungskurse flexibler und milizfreundlicher gestalten, den Schutz der Armee vor der Cyber-Bedrohung verbessern und den Austausch zwischen der Armee und ihren Angehörigen digitalisieren. Ausserdem will der Bundesrat die Grundzüge von Kompensationsgeschäften im Rahmen von Beschaffungen im Ausland im Militärgesetz verankern. Weiter enthält die Vorlage eine Übergangsbestimmung, die das Überschreiten des vorgegebenen Effektivbestandes der Armee unter bestimmten Umständen vorübergehend erlaubt.
Diskussionen um Effektivbestand der Armee…
In seinen Beratungen über die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO) beschloss der Nationalrat, die quantitative Vorgabe des Effektivbestandes der Armee zu streichen. Dieser ist zurzeit auf höchstens 140'000 Militärdienstpflichtige beschränkt. Gleichzeitig will die grosse Kammer in der AO präzisieren, dass die Armee über einen Sollbestand von mindestens 100'000 Militärdienstpflichtigen verfügt. Die Mehrheit erachtet eine starre Vorgabe eines Effektivbestandes insbesondere angesichts der schwierigen geopolitischen Situation als nicht mehr gerechtfertigt. Vielmehr soll der Effektivbestand flexibel ausgestaltet sein, damit der Sollbestand jederzeit sichergestellt und eine Unterschreitung ausgeschlossen werden kann. Entsprechend wird die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat angenommene Übergangsbestimmung abgelehnt, mit welcher der Effektivbestand von 140'000 Militärdienstpflichtigen während 5 Jahre hätte überschritten werden dürfen. Eine Minderheit spricht sich gegen die Präzisierung eines Mindestsollbestandes aus, da ein Sollbestand eine gewisse Flexibilität zulassen soll, auch nach unten. Eine weitere Minderheit kritisiert, dass seit Anfang 2023 eine rechtliche Grundlage für die Überschreitung des zulässigen Effektivbestands fehlt und somit gegen das Legalitätsprinzip verstossen werde. Sie sieht keine Notwendigkeit für so hohe Effektivbestände und lehnt auch die Übergangsbestimmung ab.
Die Vorlage geht zurück in den Ständerat.
...und die Dauer der Rekrutenschule
Im Zentrum der Diskussionen zum Militärgesetz standen die Gesamtdauer der Rekrutenschule (RS), bis wann diese spätestens zu absolvieren ist, sowie die Frage, wie viele bewaffnete Angehörige der Armee (AdA) der Bundesrat in eigener Kompetenz für Einsätze im Assistenzdienst aufbieten kann und die Regelung der Offsetgeschäfte.
Der Nationalrat spricht sich für eine Flexibilisierung der RS-Dauer aus, will aber die Eckwerte für die Mindestdauer, die mindestens die Grundausbildung umfassen muss, präzisiert haben. Abgelehnt hat die grosse Kammer einen Antrag seiner sicherheitspolitischen Kommission, wonach die RS neu bis spätestens zum 30. Altersjahr absolviert werden muss (Art. 49), um die Umgehung der Wehrpflicht zu erschweren. Die Mehrheit erachtet es jedoch nicht als zweckmässig, 30-Jährige eine RS absolvieren zu lassen und verweist auf die abnehmende Tauglichkeit.
Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat dem Bundesrat nicht die Kompetenz geben, eine unbegrenzte Zahl bewaffneter AdA für länger als drei Wochen dauernde Einsätze im Assistenzdienst ohne Genehmigung der Bundesversammlung aufbieten zu können. Eine solche unbeschränkte Kompetenzdelegation ist nach Ansicht der Mehrheit staatspolitisch problematisch, käme einem Blankocheck an die Regierung gleich und entspreche auch nicht dem Anliegen des Bundesrates selbst. Der Nationalrat will, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, die Anzahl dieser AdA von 10 auf höchstens 18 zu erhöhen (Art. 70 Abs. 3).
Auch bezüglich der Regelung von Offsetgeschäften unterstützt der Nationalrat die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung von knappen Grundzügen im Militärgesetz. Entsprechend lehnt er den Beschluss des Ständerates ab, explizit im Gesetz festzuschreiben, welche Wirtschaftsbereiche für Kompensationsgeschäfte in Frage kommen. Abgelehnt wurde auch ein Antrag, der im Gesetz verankern wollte, dass die Materialbeschaffung in enger Absprache und Koordination mit europäischen Partnern erfolgen soll. Ebenso ein Antrag, auf das Instrument der Kompensationsgeschäfte zu verzichten.
Das Vorlage geht zurück in den Ständerat.
Überholte Verordnung
Die Aufhebung der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (VBVA) ist im Nationalrat unbestritten. Die Verordnung, welche den Kommissariatsdienst und das Finanzwesen der Armee regelt, ist nicht mehr aktuell. Die noch benötigten Bestimmungen sollen in aktualisierter Form in das Militärgesetz integriert werden.

