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MitteilungVeröffentlicht am 18. Juni 2025

Geoinformationsgesetz geht zurück an den Absender

Das Parlament weist die Änderung des Geoinformationsgesetz zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurück.

Nationales Geologisches Modell

Der Entwurf sieht vor, Inhaber geologischer Daten dazu zu verpflichten, diese zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die Erfüllung der Kantons- und Bundesaufgaben erforderlich sind. Nach dem Nationalrat will nun auch der Ständerat, dass der Bundesrat insbesondere die Verfassungsgrundlage des Entwurfs eingehend prüft und dafür sorgt, dass die neuen Bestimmungen keinen Präzedenzfall für die Verstaatlichung privater Daten darstellen. Im ersten Anlauf im Sommer 2024 war der Ständerat nicht auf die Vorlage eingetreten.

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