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MitteilungVeröffentlicht am 17. März 2025

Parlament stützt Massnahmen für höheren Personalbestand des Zivilschutzes

National- und Ständerat haben ihre Differenzen zu den beiden Vorlagen zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) bereinigt. Unter anderem soll die Schutzdienstpflicht ausgeweitet werden.

Zivilschutz Pionier

Die Massnahmen umfassen eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige. Zudem können Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz eines Kantons mit einem Unterbestand zu leisten.

Die Beschlüsse gehen auf den ersten Teil des Berichtes zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zurück.

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