Parlament stützt Massnahmen für höheren Personalbestand des Zivilschutzes
National- und Ständerat haben ihre Differenzen zu den beiden Vorlagen zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) bereinigt. Unter anderem soll die Schutzdienstpflicht ausgeweitet werden.

Die Massnahmen umfassen eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige. Zudem können Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz eines Kantons mit einem Unterbestand zu leisten.
Die Beschlüsse gehen auf den ersten Teil des Berichtes zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zurück.
- 17.03.2025 / Debatte im Ständerat
- 11.03.2025 / Debatte im Nationalrat
- 18.09.2024 / Debatte im Ständerat (Fortsetzung)
- 18.09.2024 / Debatte im Ständerat
- 08.05.2024 / Medienmitteilung: Bundesrat verbessert Personalbestand des Zivilschutzes
