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Plangenehmigungsverfahren

Das VBS braucht für viele militärische Bauten eine besondere Bewilligung.
Diese Bewilligung heisst Plangenehmigung.
Sie gilt zum Beispiel für neue Bauten.
Oder wenn eine Anlage umgebaut wird.
Oder wenn sie neu genutzt wird.

Das Generalsekretariat VBS führt dieses Verfahren.
Dabei reden auch andere mit.
Zum Beispiel Kantone.
Gemeinden.
Betroffene Personen.
Und Fachstellen vom Bund.

Am Schluss gibt es einen Entscheid.
Dieser Entscheid heisst Plangenehmigung.
Dann braucht es keine zusätzliche Baubewilligung von der Gemeinde oder vom Kanton.

Es gibt verschiedene Verfahren.

Beim ordentlichen Verfahren werden die Pläne während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
In dieser Zeit können Betroffene sagen:
Ich bin nicht einverstanden.
Oder: Ich habe einen Vorschlag.

Beim vereinfachten Verfahren gibt es keine öffentliche Auflage.
Das ist möglich, wenn nur wenige Personen betroffen sind.
Oder wenn das Projekt kaum Auswirkungen hat.

Manche Projekte brauchen keine formelle Plangenehmigung.
Das gilt für geheime Anlagen.
Dann werden nur die direkt betroffenen Stellen einbezogen.
Und man kann sich nicht dagegen wehren.

Sehr kleine Vorhaben brauchen gar keine Plangenehmigung.
Zum Beispiel kleine Arbeiten am Unterhalt.
Oder kleine Bauten für kurze Zeit.

Gegen eine Plangenehmigung kann man Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht machen.