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Veröffentlicht am 4. September 2025

Projekt ADS 15 – Aufklärungsdrohnensystem

Aufklärungsdrohne auf dem Militärflugplatz Emmen

Übersicht

ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es soll das bis Ende 2019 in der Armee eingesetzte Aufklärungsdrohnensystem 95 ersetzen, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer von ADS 15 beträgt 20 Jahre. das System dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem sind Einsätze am Tag im kontrollierten Luftraum ohne Begleitflugzeug und  Einsätze in der Nacht unbegleitet im gesamten Luftraum möglich.

ADS 15 deckt ein breites militärisches und ziviles Einsatzspektrum ab:

  • In Phasen erhöhter Spannungen oder hybrider Konfliktformen werden die Drohnen Aufklärung über Truppen, Standorte oder truppenleere Räume leisten und so Armeeeinsätze unterstützen.
  • Im Alltag können die Drohnen für Ausbildungszwecke, zur Überwachung von Armeestandorten und zur Unterstützung ziviler Behörden in Katastrophenfällen eingesetzt werden. Zudem steht das System auf Antrag des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) oder des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zur Verfügung.
  • Die Drohnen liefern hochauflösende Echtzeitbilder bei Tag und Nacht (EO/IR).

ADS 15 zeichnet sich unter anderem aus durch:

  • die hohe Verweildauer im Einsatzraum;
  • die Integrationsfähigkeit in den zivil/militärisch genutzten Luftraum;
  • das Ausbaupotential;
  • die geringen Lärm- und Schadstoffemissionen;
  • den geringen Personalaufwand.

Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Sie sind aber gegenüber Drohnen wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig (Kosten pro Betriebsstunde, Verweildauer über dem Einsatzgebiet). Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet.

Projektdauer

Hinweise zur Dauer

Die Verlängerung der Projektdauer resultiert aus einer Kumulation verschiedener Faktoren. Das Projekt ADS 15 beinhaltete mit dem Detect and Avoid System einen hohen Innovationsanteil, was eine grundsätzliche Anfälligkeit für Verzögerungen mit sich bringt. Weiter wurden gewisse grundlegende Anforderungen durch die Hauptlieferantin nicht zufriedenstellend umgesetzt und zusätzliche Anforderungen kamen im Projektverlauf aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (Zulassungsverfahren) hinzu. Schliesslich wurde die Hauptlieferantin durch die Covid-19-Pandemie wie auch die Lage im Nahen Osten über längere Zeit stark in ihrer Leistungskapazität eingeschränkt. Das Projektende wurde deshalb auf 2026 gesetzt.

Projektbeurteilung

Hinweise zur Beurteilung

Die termingerechte Umsetzung der Projektmeilensteine ist substanziell von der Hauptlieferantin abhängig. Die Verlässlichkeit war beim wichtigen Zwischenmeilenstein per 30. September 2024 wiederholt nicht gegeben. Daraus resultiert nach aktueller Schätzung eine weitere Zeitverzögerung von ca. 15 Monaten für die teilweise Umsetzung dieses Meilensteins. Gewisse Funktionalitäten verzögern sich auf unbestimmte Zeit. Ein Grund für die Verzögerung ist ein Vorfall im Januar 2025 mit einer baugleichen Drohne in Indien, dessen Ursache inzwischen geklärt werden konnte. Es ist geplant, dass die Luftwaffe den Flugbetrieb ab Ende August 2025 wieder aufnehmen kann.

Bis Ende 2026 soll das Beschaffungsprojekt abgeschlossen werden. Dies ist aufgrund der weiteren Verzögerungen nur noch mit dem Verzicht auf technische Funktionalitäten möglich. Dies betrifft u.a. das Enteisungssystem, das redundante Landesystem (GPS-unabhängige Starts und Landungen) und das System Detect And Avoid (DAA). Der Verzicht auf diese Funktionen führt zu operationellen Einschränkungen, zentrale Fähigkeiten wie die Aufklärung mit langer Verweildauer in der Luft bleiben aber sichergestellt (siehe Medienmitteilung vom 4.9.2025):

  • Verzicht auf automatisches Ausweichsystem: Ohne «Detect and Avoid»-System benötigt die ADS 15 tagsüber im unkontrollierten Luftraum ein Begleitungflugzeug.
  • Verzicht auf Enteisungssystem: Ohne diese Funktionalität sind bei Eisbildung keine Flüge möglich.
  • Verzicht auf GPS-unabhängiges Start- und Landesystem: Ohne diese Funktionalität werden keine Flüge möglich sein, wenn wegen Bodennebels die Sicht stark eingeschränkt ist.
  • Verkürzte Verweildauer über sehr dicht besiedelten Gebieten.

Trotz Verzicht auf diese Funktionen gefährden mittlerweile die bestehenden Mängel und Risiken den termingerechten Abschluss.

Aufgrund der sich aktuell verändernden europäischen Zulassungsbedingungen hat die Schweizer Militärluftfahrtbehörde MAA eine neue Einschätzung zur möglichen Zertifizierung von DAA abgegeben. Sie stuft den bisherigen technischen Alleingang bei der Umsetzung als nicht mehr nachhaltig und mit erheblichen Haftungsrisiken ein. Die MAA empfiehlt, das Projekt auf «Suspend» zu stellen, alternative Lösungen zu prüfen und sich internationalen Initiativen anzuschliessen. Die armasuisse-Projektleitung teilt die Einschätzung der MAA. armasuisse führt deshalb intensive Gespräche mit der Herstellerin und prüft alternative Wege.

Investitionen

Hinweise zu den Investitionen

Der währungsbedingte Zusatzkredit wurde mit dem Nachtragskredit II/2021 bewilligt.

Immobilienmassnahmen sind im Immobilienprogramm enthalten.

Weitere Informationen

Kommunikation Verteidigung

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Gruppe Verteidigung
Bundeshaus Ost
CH - 3003 Bern