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Veröffentlicht am 20. August 2026

Projekt ADS 15 – Aufklärungsdrohnensystem

Aufklärungsdrohne auf dem Militärflugplatz Emmen

Übersicht

ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es soll das bis Ende 2019 in der Armee eingesetzte Aufklärungsdrohnensystem 95 ersetzen, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die vorgesehene Nutzungsdauer von ADS 15 beträgt 20 Jahre. das System dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Mit dem Drohnensystem sind Einsätze am Tag im kontrollierten Luftraum ohne Begleitflugzeug und  Einsätze in der Nacht unbegleitet im gesamten Luftraum möglich.

ADS 15 deckt ein breites militärisches und ziviles Einsatzspektrum ab:

  • In Phasen erhöhter Spannungen oder hybrider Konfliktformen werden die Drohnen Aufklärung über Truppen, Standorte oder truppenleere Räume leisten und so Armeeeinsätze unterstützen.
  • Im Alltag können die Drohnen für Ausbildungszwecke, zur Überwachung von Armeestandorten und zur Unterstützung ziviler Behörden in Katastrophenfällen eingesetzt werden. Zudem steht das System auf Antrag des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) oder des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zur Verfügung.
  • Die Drohnen liefern hochauflösende Echtzeitbilder bei Tag und Nacht (EO/IR).

ADS 15 zeichnet sich unter anderem aus durch:

  • die hohe Verweildauer im Einsatzraum;
  • die Integrationsfähigkeit in den zivil/militärisch genutzten Luftraum;
  • das Ausbaupotential;
  • die geringen Lärm- und Schadstoffemissionen;
  • den geringen Personalaufwand.

Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Sie sind aber gegenüber Drohnen wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig (Kosten pro Betriebsstunde, Verweildauer über dem Einsatzgebiet). Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet.

Projektdauer

Hinweise zur Dauer

Die Verlängerung der Projektdauer resultiert aus einer Kumulation verschiedener Faktoren. Das Projekt ADS 15 beinhaltete mit dem Detect and Avoid System einen hohen Innovationsanteil, was eine grundsätzliche Anfälligkeit für Verzögerungen mit sich bringt. Weiter wurden gewisse grundlegende Anforderungen durch die Hauptlieferantin nicht zufriedenstellend umgesetzt und zusätzliche Anforderungen kamen im Projektverlauf aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (Zulassungsverfahren) hinzu. Schliesslich wurde die Hauptlieferantin durch die Covid-19-Pandemie wie auch die Lage im Nahen Osten über längere Zeit stark in ihrer Leistungskapazität eingeschränkt.

Die Verträge mit den Lieferanten sowie der Projektauftrag und das militärische Pflichtenheft konnten an die aktuellen Situationen angepasst werden. In diesem Zusammenhang wurde präzisiert, dass der Liefertermin für die Lieferantin per Ende 2026 gilt, die Einführung bei der Luftwaffe bis Ende 2027 dauern wird. Daher wird das Projektende formell auf den Ende 2027 gesetzt.

Projektbeurteilung

Gesamtbeurteilung des Projekts per 30. Juni 2026: Knapp

Hinweise zur Beurteilung

Auf drei ursprünglich geplante Funktionen des ADS 15 – automatisches Ausweichsystem, Enteisungssystem und GPS-unabhängiges Start- und Landesystem – wird verzichtet. Der Verzicht auf diese Funktionen führt zu operationellen Einschränkungen, zentrale Fähigkeiten wie die Aufklärung mit langer Verweildauer in der Luft bleiben aber sichergestellt (siehe Medienmitteilung vom 4.9.2025).

Im Vergleich zur letzten Berichtsperiode entwickelte sich das Projekt wie folgt:

  • Die Luftwaffe kann mit 2 Drohnen (Version Drop 3.1) die Operationalisierung und die Ausbildung vorantreiben. Die dritte Drohne in der Schweiz wird für weitere Tests seitens armasuisse genutzt.
  • Wichtige Meilensteine in der Operationalisierung:
    - Erste Flüge in Zusammenarbeit mit dem BAZG entlang der Schweizer Grenze;
    - indirekte Unterstützung des G7-Gipfels zu Gunsten der Armee;
    - Durchführung mehrerer Nachtflüge.
    - Das Feedback der Beteiligten ist positiv.
  • Es wurden mehrere Flugplätze für ADS 15 erprobt und eröffnet. Damit können die Drohnen zukünftig in Emmen, Payerne, Dübendorf und Lugano starten und landen.
  • Per Ende März 26 konnte die Konfiguration (Version Drop 3.1) gegenüber der Lieferantin abgenommen werden. Aktuell wird an der finalen Konfiguration (Version Drop 3.2) gearbeitet.
  • 50% des Berufspersonals ist ausgebildet.
  • Die Ressourcenengpässe konnten punktuell entschärft werden, die Zusammenarbeit ar / LW wurde optimiert.
  • Der Krieg im Nahen Osten beeinträchtigt die Arbeiten in Israel weiterhin, insbesondere seitens der Luftfahrtbehörden.

Investitionen

Hinweise zu den Investitionen

Der währungsbedingte Zusatzkredit wurde mit dem Nachtragskredit II/2021 bewilligt.

Immobilienmassnahmen sind im Immobilienprogramm enthalten.

Weitere Informationen

Kommunikation Verteidigung

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Gruppe Verteidigung
Bundeshaus Ost
CH - 3003 Bern