Projekt Räumung ehemaliges Munitionslager Mitholz

Übersicht
Im Zweiten Weltkrieg wurde in Mitholz (Gemeinde Kandergrund, Kanton Bern) ein unterirdisches Munitionslager der Schweizer Armee gebaut. Im Dezember 1947 kam es zu mehreren Explosionen. Gemäss Schätzung der Fachleute befinden sich in den eingestürzten Anlageteilen und im Schuttkegel heute noch bis zu 3'500 Bruttotonnen Munitionsrückstände mit einigen hundert Tonnen Sprengstoff. Im Zusammenhang mit der Projektierung eines neuen Rechenzentrums wurde 2018 im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erneut eine Risikobeurteilung durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Risiken gemäss der Störfallverordnung (StFV) sowie den Weisungen über das Sicherheitskonzept für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen (WSUME) im nicht akzeptablen Bereich liegen.
Das Ziel ist es, die Munition umfassend zu räumen. Nur mit der Räumung können die Risiken in den akzeptablen Bereich gemäss StFV und WSUME gesenkt und endgültig beseitigt werden. Jedoch müssen die Bewohnerinnen und Bewohner im Sicherheitsperimeter vor Beginn der Räumungsarbeiten wegziehen und für die Verkehrsträger Strasse und Bahn Schutzmassnahmen ergriffen werden. Nach der Räumung kann Mitholz wieder besiedelt werden, und die Anlage könnte wieder genutzt werden.
Der Bundesrat verabschiedete im November 2022 die Botschaft zu einem Verpflichtungskredit für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz zuhanden des Parlaments. National- und Ständerat stimmten dem Bundesbeschluss im Mai und September 2023 zu. Mit diesem Beschluss begann die Umsetzungsphase des Projekts.
Als Rückfallposition zur Räumung wird für den Fall eines notwendigen Abbruchs der Räumung die Option Überdeckung geplant. Sie kommt dann zum Zug, wenn die Räumung technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht umgesetzt oder nicht weiterverfolgt werden kann. Oder wenn sich im Verlauf des Projekts herausstellt, dass die schädlichen Auswirkungen der Räumung grösser sind als deren Nutzen (z.B. wenn schwere Umweltschäden zu befürchten wären). Es handelt sich um eine vorsorgliche Planung, um Risiken zu reduzieren und die Reaktionszeiten bei einem allfälligen Abbruch der Räumung zu verkürzen.
Projektdauer
Hinweise zur Dauer
Hauptphasen:
- 2023–2026: Vorausmassnahmen
- 2027–2036: Schutzmassnahmen (Bevölkerung, Bahn und Strasse) und Vorbereitung der Räumung
- 2037–2043: Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände
- 2044–2047: Instandsetzung des Geländes und Wiederbesiedlung von Mitholz
Der Projektauftrag berücksichtigt keine Verzögerungen durch Einsprachen und Vergabebeschwerden.
Projektbeurteilung
Gesamtbeurteilung des Projekts per 30. Juni 2026: Knapp
Hinweise zur Beurteilung
Die Flächenräumung von Munitionsrückständen in den Auswurfbereichen des Explosionsereignisses wurde nach dem Winterunterbruch wieder aufgenommen. Bis Ende Juni 2026 konnten rund 69’000 Quadratmeter Weideflächen geräumt werden. Ein neu geschaffener Zugang zum Sackstollen, dem hinteren Teil des verschütteten Bahnstollens, wurde gesichert. Analog zum Bahnstollen wird der Sackstollen für Sondiergrabungen durch das Kommando KAMIR sowie die anschliessende temporäre Verfüllung vorbereitet. Zudem wurden die Arbeiten zur Erprobung der Verfahren im Materialbewirtschaftungsprozess aufgenommen. Diese umfassen den schrittweisen Aufbau der Infrastruktur für eine Testanlage und einen Sprengbunker. Der Steuerungsausschuss hat am 9. Februar 2026 die Meilensteinplanung für die Hauptphasen freigebeben. Die neuen Meilensteine bilden die aktualisierte Bezugsbasis für das Plangenehmigungsverfahren Schutzmassnahmen Bahn. Das Verfahren wird im Dezember 2026 gestartet. Die erste Etappe umfasst die Massnahmen zum Schutz der Lötschberg-Bergstrecke, so dass diese rechtzeitig für den Umleitungsverkehr während des Vollausbaus des Lötschberg-Basistunnels geschützt ist. Das folgende Verfahren für die Schutzmassnahmen Strasse und Vorbereitung und Durchführung der Räumung wird im Anschluss (voraussichtlich Anfang 2029) gestartet. Mit einer Staffelung dieser beiden Verfahren von rund zwei Jahren können die Bauabläufe für die Schutzbauten Bahn und Strasse besser entflochten werden. Trotz dieser und weiterer Optimierungen wird davon ausgegangen, dass sich der Projekt-Endtermin um rund zwei Jahre von 2045 auf 2047 verschiebt.
Investitionen
Hinweise zu den Investitionen
Die bis Ende 2024 ausgewiesene Differenz zwischen bewilligtem Verpflichtungskredit (Ursprüngliche Planung) und aktueller Planung setzt sich aus Reserven für Projektrisiken (760 Mio. Fr.) und einem Zuschlag für Kostenunsicherheit (308 Mio. Fr.) zusammen. Ab Mitte 2025 ist unter «Aktueller Planung» nur noch der bewilligte Verpflichtungskredit ausgewiesen. Der Verpflichtungskredit umfasst grösstenteils Sachausgaben, welche über eine Rückstellung finanziert werden.
Im ersten Quartal des Jahres wird für die Investitionen eine Schätzung publiziert. Die genauen Zahlen liegen erst ab dem 2. Quartal vor und werden zum Zeitpunkt der Publikation des Jahresberichts angepasst.
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