Projekt Ehemaliges Munitionslager Mitholz

Übersicht
Im Zweiten Weltkrieg wurde in Mitholz (Gemeinde Kandergrund, Kanton Bern) ein unterirdisches Munitionslager der Schweizer Armee gebaut. Im Dezember 1947 kam es zu mehreren Explosionen. Gemäss Schätzung der Fachleute befinden sich in den eingestürzten Anlageteilen und im Schuttkegel heute noch bis zu 3'500 Bruttotonnen Munition mit einigen hundert Tonnen Sprengstoff. Im Zusammenhang mit der Projektierung eines neuen Rechenzentrums wurde 2018 im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erneut eine Risikobeurteilung durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Risiken gemäss der Störfallverordnung (StFV) sowie den Weisungen über das Sicherheitskonzept für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen (WSUME) im nicht akzeptablen Bereich liegen.
Das Ziel ist es, die Munition umfassend zu räumen. Nur mit der Räumung können die Risiken in den akzeptablen Bereich gemäss StFV und WSUME gesenkt und endgültig beseitigt werden. Jedoch müssen die Bewohnerinnen und Bewohner im Sicherheitsperimeter vor Beginn der Räumungsarbeiten wegziehen und für die Verkehrsträger Strasse und Bahn Schutzmassnahmen ergriffen werden. Nach der Räumung kann Mitholz wieder besiedelt werden, und die Anlage könnte wieder genutzt werden.
Der Bundesrat verabschiedete im November 2022 die Botschaft zu einem Verpflichtungskredit für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz zuhanden des Parlaments. National- und Ständerat stimmten dem Bundesbeschluss im Mai und September 2023 zu. Mit diesem Beschluss begann die Umsetzungsphase des Projekts.
Als Rückfallposition zur Räumung wird für den Fall eines notwendigen Abbruchs der Räumung die Option Überdeckung geplant. Sie kommt dann zum Zug, wenn die Räumung technisch oder aus Sicherheitsgründen nicht umgesetzt oder nicht weiterverfolgt werden kann. Oder wenn sich im Verlauf des Projekts herausstellt, dass die schädlichen Auswirkungen der Räumung grösser sind als deren Nutzen (z.B. wenn schwere Umweltschäden zu befürchten wären). Es handelt sich um eine vorsorgliche Planung, um Risiken zu reduzieren und die Reaktionszeiten bei einem allfälligen Abbruch der Räumung zu verkürzen.
Projektdauer
Hinweise zur Dauer
Hauptphasen:
- 2023–2026 Vorausmassnahmen
- 2027–2032 Schutzmassnahmen (Bevölkerung, Strasse und Bahn) und Vorbereitung der Räumung
- 2033–2040 Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände
- 2041–2045 Instandsetzung des Geländes und Wiederbesiedlung von Mitholz.
Der Projektauftrag berücksichtigt keine Verzögerungen durch Einsprachen und Vergabebeschwerden.
Projektbeurteilung
Gesamtbeurteilung des Projekts per 31. Dezember 2025: knapp
Hinweise zur Beurteilung
Die Flächenräumung wurde in den Auswurfbereichen gestartet. Rund 150’000 Quadratmeter Weideflächen wurden bis Ende 2025 geräumt. Für Sondiergrabungen durch das Kommando der Kampfmittelbeseitiger (KAMIR) und die anschliessende Verfüllung wurde der Zustieg in den Sackstollen vorbereitet. Der Steuerungsausschuss hat am 29. August 2025 der etappierten Durchführung der Plangenehmigungsverfahren zugestimmt. Damit kann der rechtzeitige Schutz der Bergstrecke für den Umleitungsverkehr zum Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels sichergestellt werden. Das Verfahren soll voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2026 gestartet werden. Aufgrund offener haftungs- und versicherungsrechtlicher Fragen kann die rechtzeitige Planung der Materialbewirtschaftungsprozesse nach wie vor gefährdet sein. Die Termin- und Meilensteinplanung muss für die gestaffelte Eingabe des Plangenehmigungsverfahrens überarbeitet werden.
Investitionen
Hinweise zu den Investitionen
Die bis Ende 2024 ausgewiesene Differenz zwischen bewilligtem Verpflichtungskredit (Ursprüngliche Planung) und aktueller Planung setzt sich aus Reserven für Projektrisiken (760 Mio. Fr.) und einem Zuschlag für Kostenunsicherheit (308 Mio. Fr.) zusammen. Ab Mitte 2025 ist unter «Aktueller Planung» nur noch der bewilligte Verpflichtungskredit ausgewiesen. Der Verpflichtungskredit umfasst grösstenteils Sachausgaben, welche über eine Rückstellung finanziert werden.
Im ersten Quartal des Jahres wird für die Investitionen eine Schätzung publiziert. Die genauen Zahlen liegen erst ab dem 2. Quartal vor und werden zum Zeitpunkt der Publikation des Jahresberichts angepasst.
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Kommunikation VBS
Generalsekretariat
Bundeshaus Ost
CH - 3003 Bern
