RUAG
Die RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) und die RUAG International Holding AG (RUAG International) sind zwei unabhängig operierende Konzerne. Die RUAG MRO erbringt sicherheitsrelevante Leistungen für das VBS. Dabei handelt es sich in erster Linie um Wartung, Reparatur und Überholung sowie um die Instandhaltung einsatzrelevanter Systeme wie der Kampfjets. Die RUAG International ist mit Beyond Gravity in der Raumfahrt tätig.

Übersicht
Bundesnahe Betriebe erfüllen Aufgaben, welche im öffentlichen Interesse sind. Dazu zählt die Sicherstellung der Ausrüstung der Armee. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist Alleinaktionärin der RUAG MRO. Die strategische Steuerung des Konzerns erfolgt durch den Bund als Eigner, wobei die Federführung beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) liegt.
Vernehmlassung zur Rechtsform
Der Bundesrat will die RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts überführen. Die neue Rechtsform trägt den veränderten sicherheitspolitischen Bedürfnissen besser Rechnung als die heutige privatrechtliche AG. Zudem verfügt der Bund so über wirksamere und präziser umschriebene Steuerungsinstrumente. Damit schafft der Bundesrat Rechtssicherheit und berücksichtigt im Parlament geäusserte Kritikpunkte.
Am 26. November 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft eröffnet. Sie dauert bis am 23. März 2026.
FAQ
Überprüfung der Rechtsform
Die Vorlage setzt den Rahmen für ein Rüstungsunternehmen, das als Konzern organisiert ist und vom Bund als Alleinaktionär beherrscht wird. Im Zentrum der Unternehmenstätigkeit steht der Beitrag zur Sicherstellung der Ausrüstung der Armee. Daneben sind auch Tätigkeiten zugunsten Dritter möglich. Das Gesetz regelt das Drittgeschäft präziser als bisher, setzt dabei Grenzen und verlangt Synergieeffekte zugunsten der Armee. Die neue Rechtsform der spezialgesetzlichen AG ermöglicht es, vom privatrechtlichen Aktienrecht abzuweichen und Lösungen zu wählen, die der gelebten Praxis und den sicherheitspolitischen Anliegen besser Rechnung tragen.
Die Steuerung erfolgt weiterhin über die strategischen Ziele des Bundesrates, die für das Unternehmen und die von ihm kontrollierten Gesellschaften zwingend sind. Für die Umsetzung ist der Verwaltungsrat zuständig. Das Gesetz präzisiert die Berichterstattungs‑ und die Informationspflichten sowie den Kommunikationsprozess zwischen der Unternehmensleitung und dem Eigner. Der Bundesrat soll künftig dem Verwaltungsrat gegenüber weisungsbefugt sein, sofern dies zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen nötig ist.
Neu schafft das Gesetz Möglichkeiten, um dienstpflichtige Mitarbeitende in entsprechende militärische Verbände umzuteilen und somit ihren Einsatz in besonderen oder ausserordentlichen Lagen sicherzustellen. Für nicht-dienstpflichtige Schlüsselpersonen im Rüstungsunternehmen kann analog den Mitarbeitenden der Militärverwaltung der militärische Einsatz angeordnet werden. Damit erbringen sie für einen Einsatz der Armee unentbehrliche Leistungen.
Der Bundesrat hatte das VBS auch beauftragt, eine Integration ins VBS zu prüfen. Da die RUAG MRO heute gut 80 Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten zugunsten der Armee erwirtschaftet, mag es auf den ersten Blick naheliegen, das Unternehmen in das VBS und somit in die zentrale Bundesverwaltung zu integrieren. Mit einer Integration würde jedoch die Flexibilität insbesondere im personellen Bereich sinken. Das öffentlich-rechtliche Personalstatut der Bundesverwaltung stünde bei sich verändernder Auftragslage zeitgerechten Personalmassnahmen im Wege. Dasselbe gilt für den Bereich der Infrastruktur und der Immobilien. Eine ausgegliederte Einheit kann sich rascher auf neue Bedürfnisse einstellen und die Schwergewichte in ihrer Tätigkeit verlagern. Die Ausgliederung ermöglicht Flexibilität und Reaktionsfähigkeit namentlich durch flache Hierarchien, kurze Entscheidungswege und vereinfachte Beschaffungsverfahren.
Ebenfalls geprüft und verworfen wurde die Überführung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Im Vergleich zur spezialgesetzlichen AG fehlt bei der Anstalt die Anlehnung an eine existierende und bewährte Rechtsform. Taucht im Verlaufe der Zeit ein Rechtsproblem auf, für welches das Spezialgesetz keine Lösung vorsieht, kann nicht wie bei der AG auf das subsidiär anwendbare Privatrecht zurückgegriffen werden. Zudem wird eine AG in der öffentlichen Wahrnehmung eher als unternehmerisch und dynamisch wahrgenommen als eine Anstalt. Geht es also um eine Einheit, von der Innovation und Effizienz erwartet wird, drängt sich die Rechtsform der AG auf.
Schliesslich fällt noch ein weiterer Vorteil zugunsten der AG ins Gewicht: Sollte später eine Beteiligung Dritter am Rüstungsunternehmen angestrebt und das Gesetz entsprechend angepasst werden, wären bei der AG die strukturellen Voraussetzungen vorhanden und müssten nicht erst geschaffen werden. Insgesamt überwiegen die Vorteile der spezialgesetzlichen AG gegenüber der Anstalt und der Integration in die Bundesverwaltung.
Eine durch die damalige Chefin VBS beantragte Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) hat den Verdacht von Unstimmigkeiten bei Geschäften der RUAG MRO mit Leopard-1-Panzern bestätigt. In der Folge entschied sich das VBS zu prüfen, ob die bestehende Rechtsform der RUAG MRO noch sachgerecht ist. Dazu liess es bei Martin Dumermuth, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Justiz, ein Gutachten erstellen.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die privatrechtliche AG als Rechtsform der RUAG MRO den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt und der gelebten Praxis nicht entspricht. Wie bei der Entflechtung des ehemaligen RUAG-Konzerns (RUAG Holding AG) in die RUAG MRO und die RUAG International vorgesehen, machen die Armeeaufträge heute über 80 Prozent des Umsatzes der RUAG MRO aus.
Zudem verlangt auch die geopolitische Lage eine dynamischere politische Steuerung, als dies bei einer privatrechtlichen AG möglich ist. Die aktuelle Situation unterscheidet sich grundlegend von den Vorstellungen, die vor knapp 30 Jahren zur Wahl der privatrechtlichen AG als Rechtsform geführt haben. Ausschlaggebend war, dass die Beteiligung von Privaten ermöglicht werden sollte und sich der Bund bei der Einflussnahme auf das Unternehmen auf seine Rechte als Aktionär beschränken wollte. Die erhoffte Beteiligung Privater kam nie zustande. Zudem ist die Führung durch strategische Ziele ausgebaut worden, was mit den Grundsätzen der privatrechtlichen AG in Konflikt tritt. Dieses Spannungsfeld führt zu Rechtsunsicherheit und ist sowohl aus Steuerungsoptik als auch aus Sicht der RUAG MRO unbefriedigend.
Weiteres
RUAG MRO (ca. 3'000 Mitarbeiter) erbringt sicherheitsrelevante Leistungen für das VBS. Dabei handelt es sich in erster Linie um Wartung, Reparatur und Überholung (MRO, englisch Maintenance, Repair und Overhaul) von einsatzrelevanten Systemen wie den Kampfjets. Damit nimmt die RUAG MRO die Rolle des Materialkompetenzzentrums für die Schweizer Armee wahr.
RUAG MRO darf auch Dritttaufträge ausführen, aber nur aus der Schweiz heraus und wenn Synergien zum Geschäft zu Gunsten der Armee vorliegen, etwa bei der Wartung von Helikoptern. Es macht auch Sinn, dass wenn RUAG MRO Leistungen, welche sie zugunsten der Schweizer Armee erbringt, diese zum Beispiel auch zugunsten von sicherheitsrelevanten Organisationen auf Ebene der Kantone und Gemeinden erbringen kann. Aber allfällige Leistungen zugunsten Dritter dürfen zu keiner erneuten IT-Verflechtung führen. Sie bilden die Ausnahme und bedingen die vorgängige Information des Bundes als Eigner.
Ja, er unterliegt folgenden Auflagen:
- Die Wertschöpfung fällt grundsätzlich in der Schweiz an (Produktion / Werkstätten in der Schweiz).
- Es bestehen Synergien (im Sinne von Skaleneffekten und Wissenstransfer) mit den Leistungen zu Gunsten des VBS.
- Für das VBS entstehen daraus keine nachteiligen Effekte.
- Die Geschäfte werden grundsätzlich kostendeckend erbracht und die Revisionsstelle prüft zuhanden des Verwaltungsrates die Einhaltung der festgelegten Grundsätze der Kostenrechnung jährlich und bestätigt dies in einem separaten Bericht.
Diese Auflagen gelten nicht nur für das Drittgeschäft, sondern ebenfalls für das gesamte Produkt- und Projektgeschäft. Dabei darf der Umsatz aus dem Drittgeschäft den Richtwert von 20 Prozent am Gesamtumsatz (jedoch ohne Immobiliengeschäft) nicht übersteigen.
Nicht nur für die Drittgeschäfte, sondern für die gesamte Geschäftstätigkeit gibt es seit dre Gründung der RUAG MRO eine zusätzliche Kontrolle: Eine unabhängige Revisionsstelle wird neben der ordentlichen Revision zusätzlich kontrollieren und bestätigen, dass die Grundsätze der Kostenrechnung, wie sie der Bund vorgibt, eingehalten werden.
Die strategische Steuerung von RUAG MRO erfolgt über die strategischen Ziele des Bundesrates, den quartalsweisen Eignergesprächen zwischen der Unternehmensleitung, der Departementsleitung des VBS und der Eidgenössischen Finanzverwaltung sowie der jährlichen Berichterstattung über die Erreichung der strategischen Ziele des Bundesrates.
Entflechtung
RUAG hat sich seit der Gründung 1998 von einem Rüstungsbetrieb zu einem weltweit agierenden Technologiekonzern entwickelt. Die Geschäftsbereiche umfassten nebst dem eigentlichen Rüstungsgeschäft auch die zivile Luftfahrt und Weltraumtechnologie. Diese wiederum passten nicht mehr zum Kernauftrag, nämlich der Sicherstellung der Ausrüstung der Armee. Nach einem 2016 entdeckten Cybervorfall beschloss der Bundesrat, die durch das Wachstum und die Diversifizierung entstandenen Risiken durch eine Entflechtung zu minimieren. Mit der Aufspaltung in einen nationalen und einen internationalen Teil wird einerseits die Ausrüstung der Armee besser gewährleistet und andererseits der Arbeits- und Technologiestandort Schweiz gestärkt.
Beyond Gravity
Nach dem Entscheid des Parlaments, dass der Bund die Kontrolle über Beyond Gravity behalten soll, plant das VBS, bis Ende 2025 die Optionen für die zukünftige Strategie von Beyond Gravity zu erarbeiten und die Eckwerte der Strategie festzulegen. Dazu setzt das VBS eine Begleitgruppe bestehend aus verwaltungsinternen und -externen Expertinnen und Experten ein. Das VBS wird dem Bundesrat auf der Basis der Arbeiten der Begleitgruppe voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 die Anpassung der strategischen Ziele für die RUAG International Holding AG für die Jahre 2024–2027 vorlegen. Darauf aufbauend wird eine Gesetzesgrundlage für die Beteiligung am Unternehmen geschaffen. Die Vernehmlassung hierzu wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 eröffnet.
Meilensteine
Weitere Informationen
- 10.03.2025 / Debatte im Ständerat: Motion 24.3477 «Die Kontrolle über Beyond Gravity zu behalten, ist von strategischem Interesse»
- 16.09.2024 / Debatte im Nationalrat: Motion 24.3477 «Die Kontrolle über Beyond Gravity zu behalten, ist von strategischem Interesse»
- 05.12.2025 / Bundesrat ernennt Daniel Frutig-Meier zum Verwaltungsratspräsident der RUAG International
- 26.11.2025 / Neue Rechtsform für RUAG MRO: Vernehmlassung zu Überführung in spezialgesetzliche Aktiengesellschaft
- 09.10.2025 / Teilendmontage von F-35A-Kampfflugzeugen in der Schweiz: Grosse sicherheitspolitische Bedeutung
- 13.08.2025 / VBS setzt Begleitgruppe zur strategischen Weiterentwicklung von Beyond Gravity ein
- 20.06.2025 / Bundesrat legt Eckwerte für die Weiterentwicklung von Beyond Gravity fest
- 27.11.2024 / Bundesrat überprüft die Rechtsform der RUAG MRO
- 27.11.2024 / Bundesrat ernennt Jürg Rötheli als Verwaltungsratspräsident der RUAG MRO
- 24.02.2025: Lagerverwaltung: VBS und RUAG MRO
- 24.02.2025: Mögliche Betrugsaspekte: RUAG MRO
- 24.02.2025: Führung und Steuerung der RUAG MRO
- 20.02.2024: Einhaltung der Vorgaben bei Geschäften mit dem Leopard 1 Panzer
- 07.06.2021: Informatiksicherheit - RUAG MRO Holding AG
- 20.05.2021: Risiko- und Compliancemanagement – BGRB Holding AG, RUAG MRO Holding AG, RUAG International Holding AG
- 28.06.2019: Effektive Gewinnmarge bei RUAG Aviation 2013–2017
- 13.10.2016: Compliance Management System – RUAG
