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Veröffentlicht am 2. April 2024

Sponsoringaktivitäten des VBS

Mit der Leitlinie über das Sponsoring im VBS vom 1. Januar 2021 hat das VBS Grundsätze erlassen, die für alle Sponsoringaktivitäten im gesamten Departement gelten. Die Leitlinie gewährleistet ein gemeinsames Verständnis und eine hohe Sensibilität im Umgang mit Sponsoring. Sie hält fest, dass sämtliche Zuwendungen und Vergütungen von Sponsoren zugunsten einer Verwaltungseinheit des VBS ausgewiesen werden. Gemäss diesem Transparenzprinzip publiziert das VBS einmal jährlich die Liste seiner passiven Sponsoringaktivitäten. Sie werden anhand folgender Richtwerte ausgewiesen:

  • Einzelleistungen, die über 5'000 Schweizer Franken betragen, werden unter Nennung des Verwendungszwecks und des Sponsors publiziert.
  • Leistungen unterhalb dieser Schwelle werden in einer zusammengefassten Form unter Angabe der Verwaltungseinheit veröffentlicht, die das Sponsoring in Anspruch genommen hat.

Die Publikation der Sponsoring-Liste erfolgte erstmals für die Aktivitäten des Jahres 2021.

Liste der Aktivitäten 2024

Für das Jahr 2024 weisen mit der Gruppe Verteidigung, dem Bundesamt für Sport und dem Bundesamt für Cybersicherheit drei Verwaltungseinheiten des VBS passive Sponsoringaktivitäten aus. Die übrigen Verwaltungseinheiten des VBS haben im 2024 keine passiven Sponsoringleistungen angenommen.

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