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Rettifiche e chiarimenti

Il DDPS rappresenta l’interesse pubblico su temi quali la sicurezza, l’esercito, la protezione della popolazione e lo sport ed è il punto di riferimento per i media e le cittadine e i cittadini in caso di domande su tali temi. Di seguito troverete rettifiche e chiarimenti. Può accadere che i testi vengano pubblicati solo nella rispettiva lingua originale.

2023

Verschiedene Medien, Mitte März 2023: Ausserdienststellung des Boden-Luft-Abwehrsystems Rapier

Verschiedene Medien haben in den vergangenen Tagen über die Ausserdienststellung des Rapiers Boden-Luft-Abwehrsystem berichtet. Dabei ging es auch um die Frage, ob das Herstellerland im Zusammenhang mit der Ausserdienststellung kontaktiert wurde.

Im Zusammenhang mit dieser Frage hält das Bundesamt für Rüstung armasuisse fest:

  • Während es mit dem Herstellerland keine Kontakte gab, haben auf technischer Ebene zwischen dem Bundesamt für Rüstung armasuisse und dem britischen Hersteller Kontakte stattgefunden.

  • Vor der Ausserdienststellung des Rapier-Systems und vor dem Kriegsbeginn in der Ukraine hat armasuisse im September 2021 den Hersteller des Rapier-Systems offiziell angefragt, wie die kommenden Ausserdienststellung zu handhaben ist. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hatte der Lieferant somit Kenntnis gehabt, dass die Schweiz diese Systeme ausser Dienst stellt.

  • Aber auch bereits vorher war mit dem Beschluss der Bundesversammlung im Rahmen der Armeebotschaft 2020 bekannt, dass die Ausserdienststellung des Rapier-System beschlossen wurde. Die Entsorgung der Systeme wurde auch in der Armeebotschaft erwähnt. Der Sachverhalt war somit öffentlich.

  • Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat der britische Hersteller bei armasuisse im April 2022 angefragt, wie viele Feuereinheiten und Lenkwaffen in der Schweiz einsatzbereit sind. Eine offizielle Anfrage aus Grossbritannien ist in der Folge nicht in der Schweiz eingetroffen.

  • Rapier wurde mit den Rüstungsprogrammen 1980 (60 Feuereinheiten und Lenkwaffen Mark 1) und 2001 (Lenkwaffen Mark 2) beschafft und in den Jahren 1984 bis 1986 ausgeliefert. Es kann heutigen Bedrohungen aus der Luft nicht mehr wirksam entgegenhalten. Das System ist gegen Lenkwaffen und Marschflugkörper weitgehend wirkungslos, da diese weit ausserhalb der Reichweite des Systems ausgelöst werden. Mit zunehmendem Systemalter steigen zudem die Instandhaltungskosten stetig an, während die Verfügbarkeit von Ersatzteilen abnimmt. Letzteres führte dazu, dass ganze Systeme zur Ersatzteilgewinnung verwendet und stillgelegt werden mussten. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat dem Parlament mit der Armeebotschaft 2020 beantragt, das System ausser Dienst zu stellen.

  • Ein grosser Teil der initial beschafften Lenkwaffen (Mark 1) mussten aus Sicherheitsgründen bereits vor dem Ausserdienststellungsbeschluss liquidiert werden. Auch dieser Sachverhalt wurde in der Armeebotschaft erwähnt.

2022

Il rapporto suscita l’impressione che l’Esercito svizzero non fornisca nessun contributo in relazione al collocamento dei profughi ucraini in generale. Questo è sbagliato: L’Esercito svizzero appoggia sempre la Segreteria di Stato della migrazione (SEM) nel collocamento delle persone in fuga. Occorre però fare una distinzione importante tra collocamenti a breve e a lungo termine, che nel suddetto contributo non viene spiegata. Nel testo è pure menzionato che l’esercito giustifichi il suo rifiuto adducendo che le esigenze dei Cantoni non siano compatibili con le installazioni militari in superficie. L’esercito non ha mai rilasciato una simile dichiarazione.

L’Esercito svizzero precisa:

  • Collocamento a breve termine: l’esercito appoggia la SEM (Segreteria di Stato della migrazione) nel collocamento a breve termine delle persone fuggite dall’Ucraina. L’Esercito svizzero sostiene questo tipo di collocamento mettendo a disposizione fino a 3000 posti, principalmente in padiglioni, ma anche in caserme che non vengono temporaneamente utilizzate dall’esercito. Questo è in linea con i principi fondamentali della pianificazione d’emergenza comune della Confederazione e dei Cantoni nel settore dell’asilo, nella quale è pure stabilito che la Confederazione utilizzi in prima priorità impianti militari e i Cantoni facciano capo in primo luogo ad alloggi e impianti di protezione civili per collocare queste persone.
  • Collocamento a lungo termine: il collocamento a lungo termine dei richiedenti l’asilo e delle persone in cerca di protezione è in primo luogo di competenza dei Cantoni. Per quanto riguarda le infrastrutture dell’esercito per il collocamento a lungo termine di queste persone entrerebbero in considerazione in primo luogo le caserme. Tuttavia, nel quadro delle riorganizzazioni dell’esercito avvenute negli ultimi anni numerose infrastrutture adatte a tale scopo sono state smantellate. Le infrastrutture in superficie tuttora a disposizione dell’esercito servono per le scuole reclute e i corsi di perfezionamento e possono essere messe a disposizione solo per periodi limitati (cosa che l’esercito ha d’altronde già fatto questa primavera per es. con le caserme di Bülach e Bure). Qualora in una situazione d’emergenza non sia possibile trovare un collocamento per tutti i richiedenti l’asilo nonostante le misure adottate, le decisioni dello Stato maggiore speciale Asilo SONAS prevedono la possibilità di mettere in funzione strutture di collocamento d’emergenza (impianti militari, impianti di protezione, sale o padiglioni polivalenti, palestre, ecc.). 

In seinem Artikel in «Le Temps» vom 1. Juni 2022 behauptet Philippe Boeglin, dass die Schweizer Pilotinnen und Piloten aufgrund der geplanten jährlichen Flugstundenzahl auf dem F-35A einerseits nicht vollständig ausgebildet würden und andererseits die geplante Anzahl Flugstunden auch für die Ausbildung mit den anderen Kandidaten der Kampfflugzeug-Evaluation möglich sei. Beide Darstellungen sind falsch. Weiter wird im Artikel ein Flugstunden-Vergleich mit einer anderen Luftwaffe angestellt und der vorgesehene Ausbildungsweg für junge Pilotinnen und Piloten auf der Basis des Pilatus PC-21 Turbotrainer angezweifelt.

Nachfolgend stellt das Bundesamt für Rüstung armasuisse klar, weshalb die Darstellungen falsch, die Flugstundenzahlen nicht mit anderen Luftwaffen vergleichbar sind und der vorgesehene Ausbildungsweg für die Pilotinnen und Piloten sicher, effizient und nachhaltig ist.

Mit dem F-35A braucht die Luftwaffe weniger Flugstunden als mit Kampfflugzeugen der Vorgängergeneration

  • Während der Evaluation des neuen Kampflugzeuges hat sich gezeigt, dass beim Betrieb des F-35A rund 20 Prozent weniger Flugstunden im Vergleich zum heutigen F/A-18 C/D oder Kampfflugzeugen der Vorgängergeneration erforderlich sind. Dies deshalb, weil sich auf dem F-35A die Trainingsinhalte dank der besonders einfachen Systembedienung und der Informationsüberlegenheit verändern (siehe Kurzbericht Evaluation Neues Kampfflugzeug, Juli 2021). So verlagern sich zum Beispiel die Kompetenzen der Besatzungen vermehrt in die Rolle eines Missionsmanagers. Auch können komplexe Szenarien im alltäglichen Training teilweise besser im Simulator ausgebildet und geübt werden als in der Luft.
  • Die Schweizer F-35A-Besatzungen trainieren mit 5000 Flugstunden pro Jahr ihre Aufgaben mit dem F-35A umfassend und nehmen die alltäglichen Einsätze im Luftpolizeidienst wahr. Sie werden auf dem F-35A gründlich ausgebildet und stellen einen hohen Trainingsstand sicher.
  • Auf den anderen Kampfflugzeugen, die an der Evaluation in der Schweiz teilgenommen haben und die nicht über die gleiche Technologie und Informationsüberlegenheit wie der F-35A verfügen, brauchen die Pilotinnen und Piloten mehr Flugtraining – zum Beispiel für die Systembedienung. Deshalb kann die Flugstundenreduktion nicht auf diese Kampfflugzeuge übertragen werden. Diese Erkenntnis aus der Evaluation basiert auf der Beurteilung eines erfahrenen Evaluationsteams, das tausende von Flugstunden in militärischen Schul- und Kampfflugzeugen ausweist – sowohl als Pilotinnen und Piloten, wie auch als Instruktorinnen und Instruktoren.

Die Flugstundenbudgets verschiedener Luftwaffen und Kampfflugzeugtypen können nicht direkt miteinander verglichen werden

  • Die Flugstundenbudgets verschiedener Luftwaffen und Kampflugzeugtypen können nicht direkt miteinander verglichen werden. Eine isolierte Betrachtung der Flugstundenbudgets genügt nicht, um die Qualität der Ausbildung und des Trainings zu beurteilen. Für eine umfassende Betrachtung müssen andere Aspekte berücksichtigt werden. Zum Beispiel wie viel Zeit der Flug in den Trainingsraum beansprucht. Weil sich die Trainingsräume in der Schweiz sehr nahe an den Militärflugplätzen befinden, müssen die Pilotinnen und Piloten der Schweizer Luftwaffe dafür vergleichsweise wenig Flugzeit aufwenden.
  • Ebenso zu berücksichtigen ist die Qualität und der Umfang der Simulationsmöglichkeiten. Das VBS beschafft für den F-35A vier miteinander vernetzte, moderne Simulatoren, die in einem neuen Trainingscenter auf dem Militärflugplatz Payerne installiert werden. Der F-35A bietet überdies fortschrittliche Möglichkeiten – beispielsweise können im echten Flug andere Flugzeuge simuliert dargestellt werden. Dies erhöht den Nutzen der Flugstunden.
  • Bereits heute ist es so, dass die meisten F/A-18 CD-Pilotinnen und Piloten der Schweizer Luftwaffe weniger Flugstunden fliegen als ihre Berufskolleginnen und -kollegen anderer Luftwaffen. Die Teilnahme an gemeinsamen Übungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden hat gezeigt, dass das Ausbildungsniveau der Schweizer Luftwaffe ebenso so gut ist, wie das anderer Luftwaffen.

Umschulung vom PC-21 auf den F-35A ist sicher, effizient und nachhaltig

  • Die direkte Umschulung vom sehr leistungsfähigen Turbo-Propeller Trainer Pilatus PC-21 auf den F/A-18C/D bewährt sich in der Schweiz seit Jahren. Auch aufgrund des engen Erfahrungsaustausches zwischen der Firma Pilatus, der armasuisse und der Luftwaffe bei der bisherigen Initial- und Weiterentwicklung des PC-21, ist dieser ein vollwertiger Ersatz für einen Jettrainer.
  • Dank dem tieferen Treibstoffverbrauch ist die Ausbildung mit dem PC-21 deutlich kostengünstiger und weniger umweltbelastend als mit einem Jettrainer. Dieses Ausbildungskonzept passt zum Umweltleitbild des VBS, das besagt, die Belastungen für die Umwelt und die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
  • Die Ausbildung junger Pilotinnen und Piloten erfolgt auch in Zukunft auf dem Pilatus PC-7 und PC-21 mit anschliessender Umschulung auf den F-35A. Der Umschulungskurs kombiniert das Simulator-Training mit den Flügen im F-35A. Nach einer ersten Phase im Simulator wechseln sich Flüge im Flugzeug und Simulator ab. Der Ausbildungsplan des einsitzigen F-35A hat sich sehr bewährt: Auf dieser Grundlage wurden weltweit schon mehr als 1'600 Pilotinnen und Piloten ausgebildet. Die Erfahrung bei der Ausbildung der grossen Anzahl an Pilotinnen und Piloten fliesst in die Ausbildungspläne ein. Die Erkenntnisse aus der Evaluation und der Austausch mit amerikanischen F-35 Besatzungen und Ausbildnern bestätigen, dass die geplante Vorgehensweise sicher und effizient ist.

Falsche Rückschlüsse aus amerikanischem Prüfbericht

Radio SRF berichtete in der Sendung «Echo der Zeit» vom 1. Juni 2022 und auf ihrer Webseite über den diesjährigen Prüfbericht des amerikanischen Rechnungshofes (GAO) zum Kampfflugzeug F-35A. Von der strengen Aufsicht des Rechnungshofes profitiert auch die Schweiz, da sie die F-35A über die amerikanische Regierung beschafft. Allerdings muss beachtet werden, dass viele der Aussagen des Prüfberichts im Zusammenhang mit dem Betrieb der aktuellen F-35 Flotte mit einer Vielzahl von Flugzeugen aus frühen Serien stehen. Die entsprechenden Punkte sind deshalb für die Schweiz nicht relevant beziehungsweise werden bis zur Einführung der F-35A in der Schweiz gelöst sein. Das GAO verweist darüber hinaus auch auf die vielen Programmfortschritte und hat keine neue Empfehlung ausgesprochen.

Im Bericht von Radio SRF werden jedoch aufgrund des Prüfberichtes und Aussagen der zuständigen Direktorin Rückschlüsse auf das Schweizer F-35A Programm gemacht, die aus erklärbaren Gründe falsch sind.

Das VBS veröffentlicht deshalb folgende Klarstellung:

1. Verfügbarkeit der Schweizer F-35A ist sichergestellt

Die Verfügbarkeitszahlen im Bericht des amerikanischen Rechnungshofes sind vor allem davon geprägt, dass die amerikanischen Streitkräfte einen Flottenmix mit vielen Flugzeugen aus frühen Serien betreiben, die nachgerüstet werden müssen. Dies wirkt sich nachtteilig auf die durchschnittliche Verfügbarkeit der Gesamtflotte aus. Die im Bericht des Rechnungshofes angegebenen Zahlen sind deshalb nicht repräsentativ für die zu erwartende Verfügbarkeit der Schweizer F-35A, die auf dem neusten Konfigurationsstand ausgeliefert werden.

Die US-Regierung verpflichtet sich, die Ersatzteilbewirtschaftung so zu steuern, dass eine Verfügbarkeit von mindestens 60% sichergestellt ist.

Zum Vergleich: Die Flottenverfügbarkeit der heutigen F/A-18C/D liegt aufgrund des fortgeschrittenen Lebenszyklus, der inzwischen kleinen Nutzerbasis und auch aufgrund der Massnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer teilweise deutlich unter 60% (siehe Medienmitteilung vom 2.4.2019, Verfügbarkeit der F/A-18-Flotte reduziert (admin.ch). Im Gegensatz dazu wird der F-35A durch eine grosse Anzahl Nutzerländer noch während Jahrzehnten betrieben, so dass die Schweiz auch gegen Ende des Lebenszyklus die geforderte Verfügbarkeit erreichen wird.

Darüber hinaus beschafft das VBS auch ein Logistikpaket, welches die Ersatzteilversorgung während mindestens 6 Monaten bei vollständig geschlossenen Grenzen sicherstellt. Dieses Logistikpaket stellt also sicher, dass die Verfügbarkeit auch dann gewährleistet ist, wenn der normale Austausch von Ersatzteilen zum Beispiel in einer ausserordentlichen Lage nicht mehr gewährleistet werden könnte.

2. Schweizer F-35A werden in Block 4 Konfiguration ausgeliefert

In den Schweizer Flugzeugen werden alle Block 4-Systemkomponenten eingebaut sein – das heisst, auch in den ersten Flugzeugen aus dem sogenannten Lot 19, die per 2027 ausgeliefert werden. Allfällige Software Updates im Rahmen des Block 4 würden gegebenenfalls in der Schweiz, ohne Kostenfolgen und ohne Auswirkung auf die Flottenverfügbarkeit eingeführt werden.

3. Verfügbarkeit der Triebwerke ist sichergestellt

Der Hintergrund, dass die Triebwerke zurzeit die angestrebte Verfügbarkeit nicht erreichen, liegt insbesondere darin, dass der Aufbau der Wartungskapazitäten der hohen Produktionsrate der Flugzeuge hinterherhinkt. Mehr Wartungsaufwand hat sich auch aufgrund übermässiger Abnutzung von Turbinenschaufeln in sandiger Umgebung ergeben, ein Problem, das inzwischen mit einer neuen Beschichtung gelöst wurde. Bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der Schweizer Flugzeuge werden diese Punkte also gelöst sein. Zudem sind diese für die Schweiz ohnehin kein Anlass zur Sorge, denn die Instandhaltung der Schweizer Triebwerke soll durch die RUAG in der Schweiz erfolgen.

Die USA prüfen derzeit mögliche Umsetzungsvarianten zur Weiterentwicklung des Triebwerks. Einerseits werden punktuelle Verbesserungen am aktuellen Triebwerk vorgeschlagen, andererseits verlangt der amerikanische Kongress eine Studie für eine Strategie und einen möglichen Umsetzungsplan zum Einbau eines neuen Triebwerks. Die Kosten und der Nutzen dieser Varianten werden gegenwärtig geprüft. Ob eine oder mehrere dieser Umsetzungsvarianten weiterverfolgt werden, wird sich dann zeigen.

Dass ein modernes Kampfflugzeug Weiterentwicklungen erfährt, ist im Übrigen normal und zeigt sich auch beim Betrieb der heutigen F/A-18C/D, bei welchen im Verlauf der Nutzung mehrere Upgrades erfolgt sind.

Der gesamte Artikel der Sonntagszeitung und die Folgeartikel der Tamedia Gruppe gehen von einer Berechnung aus, die von falschen Annahmen ausgeht und deshalb zu einer falschen Schlussfolgerung in Bezug auf den Stückpreis des F-35A führt.

Der Artikel der Sonntagszeitung führt (ohne eine Quelle zu benennen) aus, dass die US Air Force im laufenden Jahr «48 F-35A für 4.6 Milliarden Franken beschafft» und dass im Jahr 2023 «33 F-35A 3.9 Milliarden kosten werden». In der Annahme, dass sich der Journalist auf den Budgetentwurf 2023 des US-Verteidigungsdepartements bezieht, scheint er die jeweiligen Kostenblöcke durch die entsprechenden Stückzahlen zu teilen, womit er im Jahr 2022 auf 96 Millionen pro Stück und im Jahr 2023 auf 118 Millionen pro Stück kommt.

Diese Berechnung ist falsch: Die Budgets enthalten nicht nur die Kosten für Flugzeuge, sondern auch für zusätzliches Material oder Infrastrukturaufwände. Im Budgetentwurf 2023 wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Unterhaltskapazitäten ein Schwergewicht gebildet wird, um die Verfügbarkeit der F-35 weiter zu verbessern. Das bedeutet, dass im Jahr 2023 von der US Air Force mehr Mittel für zusätzliches Material beantragt werden als im Jahr 2022.

Dass die jeweiligen Kostenblöcke nicht nur aus Flugzeugen bestehen, lässt sich auch bei anderen Systemen im gleichen Dokument ablesen. So beantragt das US-Verteidigungsdepartement für das Jahr 2023 teilweise substantielle Beträge für Beschaffungen, obwohl keine zusätzlichen Systeme vorgesehen sind.

Der Artikel zeigt demnach nur, dass sich Kosteninformationen nicht vergleichen lassen – weder zwischen verschiedenen Staaten noch zwischen verschiedenen Jahren bei einem Staat.

Danach folgen Zitate, wonach «der F-35 auf jeden Fall teurer werden wird, als man uns weismachen will», dies unabhängig davon, wann das VBS den Beschaffungsvertrag unterschreibt, und «wir beim F-35 absolut keine Kostentransparenz haben». Ein Indiz dafür seien die allgemeinen Geschäftsbedingungen der USA, wonach es sich bei den Preisen um Schätzungen handle. Das ist falsch.

Fakt ist, dass die armasuisse mit der US-Regierung einen Vertragsartikel verhandelt hat, wonach die US-Regierung die F-35A beim Hersteller mittels eines Festpreisvertrages kauft, welcher auch die Inflation einpreist, und diese der Schweiz zum selben Festpreis weiterverkauft.

Darüber hinaus hat die armasuisse mit der US-Regierung vereinbart, dass sie Einblick in die sie betreffenden Stellen in den Beschaffungsverträgen zwischen der US-Regierung und dem Hersteller erhält. Damit verfügt die Schweiz einerseits über eine hohe Kostensicherheit und andererseits über eine hohe Kostentransparenz.

Die über 40-jährige Erfahrung der armasuisse bei der Abwicklung von Rüstungsgeschäften mit den USA hat zudem gezeigt, dass es in keinem der vielen Verträge zu Kostenüberschreitungen gekommen ist. Dies auch deshalb, weil die US-Regierung als gleichzeitiger Käufer und Verkäufer über eine rigide Kontrolle das Beschaffungsprojekt verfolgt.

Wenn die Schweiz den vorliegenden Vertrag bis Ende März 2023 jedoch nicht unterschreibt, muss er neu verhandelt werden und die Armee würde F-35A voraussichtlich aus späteren Produktionslots erhalten. Aufgrund auflaufender Teuerung kann schon nur aus diesem Grund nicht vom gleichen Beschaffungspreis ausgegangen werden.

Weiter führt der Tagesanzeiger aus, dass der CFO Kenneth Possenriede der Firma Lockheed Martin «unlängst» eingeräumt habe, dass der Preis des F-35 in Zukunft bescheiden ansteigen könne. Dazu ist zu sagen, dass Kenneth Possenriede diese Aussage am 26. Juli 2021 anlässlich einer Quartalskonferenz seiner Firma gemacht hat, seine Aussage ist also keineswegs eine Neuigkeit.

In einem Artikel der WOZ vom 10. Februar 2022 werden verschiedene falsche Aussagen zum F-35A und dem betreffenden Beschaffungsprojekt gemacht.

Das Bundesamt für Rüstung armassuisse hält dazu fest:

  • Die Schlussfolgerung, dass es mit der Beschaffung des F-35A unweigerlich zu einer Annäherung an die NATO komme ist falsch.
    Richtig ist, dass die Schweiz neutral und nicht Mitglied eines Verteidigungsbündnisses ist. Die Schweiz beteiligt sich seit 1996 an der Partnerschaft für den Frieden der Nato. Das VBS und der Bundesrat haben keine Absicht, sich darüber hinaus der Nato anzunähern.

    Die Armee – und somit auch die Luftwaffe – ist so konzipiert, dass sie ihren Auftrag autonom ausüben kann. Dies gilt explizit auch für den Einsatz des neuen Kampfflugzeugs in allen Lagen. Gleichzeitig sollen unsere Systeme aber kompatibel mit den Systemen der Nachbarstaaten sein, um eine Kooperation zu ermöglichen, so wie das bereits heute mit dem F/A-18 CD der Fall ist.

    Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf die Schweiz fallen nämlich die Verpflichtungen eines neutralen Staates weg. In einem solchen Fall hätte die Schweiz das Recht, ihre Verteidigung in Zusammenarbeit mit anderen Staaten – einschliesslich ihrer Nachbarn, meist NATO-Mitglieder – zu organisieren, wenn dies als angemessen oder notwendig erachtet würde.
  • Der Journalist schreibt, dass das VBS die Wiedererlangung der Luft-Boden-Fähigkeit nicht überzeugend darlege. Er hat in seiner Anfrage selbst den Bericht Luftverteidigung der Zukunft zitiert, in welchem alle Einsatzrollen beschrieben sind. Dazu hat das VBS den Journalisten auf ein konkretes Beispiel hingewiesen: «Damit [mit der Wiedereinführung der Luft-Boden-Fähigkeit] wird eine Abhaltewirkung gegen grenznahe bodengestützte Luftverteidigungssysteme mit grosser Reichweite des Gegners erreicht. Solche Systeme würden es der Schweiz nämlich verunmöglichen, den Schutz des Luftraums sicherzustellen. » Leider hat der Journalist den zweiten, erklärenden Satz in seinem Zitat weggelassen.

    Weiter gehört die Schweiz keinem Bündnis an und die Schweizer Armee ist eine reine Verteidigungsarmee: Die Luft-Boden-Fähigkeiten kommen also nur zum Einsatz, wenn diese letztendlich dem Schutz der eigenen Bevölkerung dienen. Deshalb ist die Beschreibung der WOZ von Einsätzen aus dem Syrienkrieg mit Bezug auf die Schweizer F-35A Beschaffung fragwürdig.
  • Weiter heisst es, dass das VBS den Begriff Präzisionsmunition «beschönigend» verwendet. Fakt ist: Der Begriff wird international zur Abgrenzung von Freifallbomben verwendet, welche viel ungenauer eingesetzt wird als die mit GPS, Lasersignalen und Sensoren genau gesteuerte Präzisionsmunition.
  • Die Darstellung, wonach das Evaluationsverfahren nicht überprüft werden kann, ist falsch. Die zuständigen parlamentarischen Organe erhalten, wo gefordert, Einsicht in die entsprechende Dokumentation.
  • Die zitierte Darstellung der SRF-Sendung Rundschau, wonach die Schweizer Luftwaffe Präventivschläge plane, ist falsch. Dass völkerrechtswidrige Gewaltanwendungen im Sinne eines Präventivschlages für die Schweiz nicht in Frage kommen, hatte der Kommandant Luftwaffe in der Rundschau klargestellt.
     

In gleichen Artikel der WOZ wird der Historiker Peter Hug mit verschiedenen falschen Aussagen zum F-35A und dem betreffenden Beschaffungsprojekt des VBS zitiert. Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hält dazu fest:

  • Die Aussage von Peter Hug, dass der F-35A weniger für den Luftpolizeidienst und die Luftverteidigung als andere Kandidaten eigne, ist falsch.
    Richtig ist: Der F-35A ist als Mehrzweckflugzeug der 5. Generationdank seinen sehr guten Flugleistungen, Flugeigenschaften, vernetzten Sensorsystemen und Informationsüberlegenheit das für den Luftpolizeidienst und die Luftverteidigung am besten geeignete Kampfflugzeug. Die ersten beiden Eigenschaften werden bestens durch Flugvorführung an der Paris Airshow 2017 illustriert. Es ist völlig unglaubwürdig von Peter Hug, der sich vor nicht allzu langer Zeit noch für die Beschaffung von Trainingsflugzeugen für den Luftpolizeidienst einsetzte (siehe Rundschau am 30. Oktober 2019), die massiv besseren Flugleistungen des F-35A zu bemängeln.

    Der F-35A ist mit sehr guten Sensoren für die Erfassung und Identifikation von anderen Flugzeugen – bei Tag und bei Nacht – ausgestattet, was auch im Luftpolizeidienst ein grosser Vorteil ist. Zudem verfügt er über vorzügliche Flugeigenschaften für das Abfangen von schnellen wie auch langsameren Flugzeugen. Deshalb wird der F-35A bereits heute durch verschiedene europäische Luftwaffen für Luftpolizeidienstaufgaben eingesetzt. Er braucht nicht länger als die anderen Kandidaten, bis er startbereit ist. Der F-35A verfügt über ausgezeichnete Flugeigenschaften, insbesondere im Langsamflug, was für luftpolizeiliche Zwecke vorteilhaft ist.

    Auch in der Luftverteidigungsrolle ist der F-35A dank seinen vernetzten Sensoren und seinen «Stealth»-Eigenschaften grundsätzlich jedem Kampfflugzeug der vierten Generation hochüberlegen. Der F-35A lässt sich mit Radar- und Infrarot-Sensoren nur schwer erfassen. Deshalb kann der Gegner nur schwer erkennen, ob und wie viele Flugzeuge im Luftraum sind und wo sie sich befinden. In Zeiten erhöhter Spannungen können den Entscheidungsträgern damit wertvolle Informationen geliefert werden, ohne sich selbst einer Gefahr auszusetzen (Identifikation und allenfalls Absicht des Flugobjektes). Während der Gegner das Kampfflugzeug auf seinem Bordradar vergeblich sucht, kann er selbst von den leistungsfähigen Sensoren der F-35A erfasst und mit Lenkwaffen bekämpft werden. Die sogenannten Stealth- sind deshalb auch in der Luftverteidigung ein entscheidender Vorteil. Dass es sich bei dieser Stealth-Fähigkeit bei einem Kampfflugzeug um eine entscheidende Fähigkeit handelt, lässt sich auch daran erkennen, dass verschiedene Nationen an neuen Kampfflugzeug-Projekten dieser Entwicklung folgen, darunter auch Projekte in Europa.
  • Die Vermutung von Peter Hug, dass die Luft-Boden-Fähigkeit höher als vom VBS angegeben gewichtet worden seien und damit der F-35A in der Evaluation bevorteilt gewesen sei, ist falsch.
    Richtig ist, dass die Luft-Boden-Fähigkeiten eine totale Gewichtung von 2.75% beträgt und die Evaluationskriterien ohne Kenntnis der Fähigkeiten der Kandidaten entwickelt wurden, welche ja bei der Offertanfrage noch gar nicht bekannt waren.
  • Die Aussage von Peter Hug, dass der F-35A seine Fähigkeiten im autonomen Betrieb nicht ausspielen kann, ist falsch.
    Richtig ist, dass die Schweiz den F-35A im autonomen Betrieb wirkungsvoll einsetzen kann, wie zum Beispiel auch die Erprobung in der Schweiz gezeigt hat. Bei seinem autonomen Einsatz ab dem Militärflugplätz Payerne hat der F-35A mit Abstand das beste Resultat aller Kandidaten im Bereich Wirksamkeit erreicht.
  • Falsch ist weiter die Aussage von Peter Hug zum Typenentscheid Finnlands zu Gunsten des F-35A: «Sie (Anm.: Finnland) gehen transparenter vor und erklären offen, dass die Wahl des F-35 dazu dient, sich verstärkt an die USA und die Nato anzulehnen und sich deren militärische Unterstützung zu sichern.» Damit suggeriert Peter Hug, dass sich Finnland mit dem Entscheid zu Gunsten des F-35A der Nato annähern will.
    Das finnische Verteidigungsministerium sagt dazu jedoch folgendes: «Materialbeschaffungen für die finnischen Streitkräfte signalisieren keine Änderungen in der Ausrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik Finnlands, sondern werden auf der Basis einer objektiven Kosten-Nutzen-Analyse gefällt. Das war auch beim Entscheid für die Beschaffung von F-35 der Fall.»

In un articolo apparso il 24 gennaio 2022 sui giornali Tamedia si riferisce che la Farmacia dell’esercito avrebbe messo in circolazione mascherine igieniche della ditta Sichuan Zhengning Medical Instrument Co. «WS Protection, Love Is Power» di scarsa qualità. Tali mascherine sarebbero state ritirate dalla circolazione dal Land della Baviera perché si sarebbero rivelate insoddisfacenti nei test e anche i test effettuati presso il Laboratorio di Spiez avrebbero dato risultati insufficienti.

 A riguardo l’esercito precisa:

  • Dopo essere venuta a conoscenza del richiamo delle mascherine da parte del Land della Baviera, la Farmacia dell’esercito ha immediatamente contattato l’autorità centrale svizzera di omologazione e controllo per gli agenti terapeutici Swissmedic, la quale ha confermato alla Farmacia dell’esercito che per la Svizzera non sono mai stati emessi decisioni di richiamo o comunicati di sicurezza riguardo a tale prodotto. Dagli accertamenti effettuati dalla stessa Swissmedic è emerso che anche l’autorità federale della Germania, il Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), non è a conoscenza di un richiamo a livello nazionale o addirittura europeo.
  • Swissmedic ha ulteriormente approfondito gli accertamenti con le autorità nazionali germaniche competenti, tra cui anche con il Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) e con la competente autorità governativa regionale. In data 19.01.2022 le autorità federali tedesche hanno trasmesso nuove informazioni a Swissmedic. Queste indicano che il caso è stato esaminato dall’autorità competente della Germania e che in data 24.06.2020 il rappresentante UE del produttore (organo di collegamento tra il produttore e le competenti autorità in Europa) ha presentato un rapporto di verifica redatto da un laboratorio d’analisi a documentazione del fatto che la mascherina igienica ZHENGNING soddisfa i requisiti stabiliti dalla norma EN-14683 per mascherine del tipo IIR. Le autorità tedesche hanno attestato la correttezza del suddetto rapporto di verifica.
  • In aggiunta, il 26.06.2020 il fornitore del Land della Baviera ha presentato un rapporto di verifica sulla pressione differenziale a conferma del fatto che le mascherine soddisfano la pressione differenziale prescritta per le mascherine del tipo IIR.
  • Alla luce dei numerosi rapporti di verifica positivi le autorità locali della Germania non hanno avuto motivo di indire un richiamo del prodotto a livello nazionale o europeo.
  • Come già comunicato a più riprese dall’esercito, le analisi effettuate presso il Laboratorio di Spiez sono puramente delle analisi comparative. Tali analisi sono state di volta in volta commissionate su base facoltativa dalla Farmacia dell’esercito ed esulano dalla procedura d’acquisto ordinaria. Con questa analisi comparativa la Farmacia dell’esercito intendeva garantire in via generale, ai sensi di una verifica della plausibilità, che erano effettivamente stati forniti dispositivi medici con requisiti di qualità almeno sufficienti, e non per esempio prodotti realizzati con materiali di scarsa qualità.
  • Le analisi comparative non hanno nessun valore informativo in riferimento al rispetto di una norma o alla qualità di un prodotto. Se, sulla base di un’analisi comparativa, un prodotto si rivela di qualità sensibilmente inferiore rispetto a un prodotto di riferimento, ciò non significa che non soddisfi la norma specifica. Di conseguenza in queste analisi comparative non possono nemmeno essere definiti dei valori limite che descrivano l’idoneità di un prodotto.

2021

In un contributo del 26 novembre 2021 Radio SRF ha sostenuto, tra l'altro, che l'acquisto di missili per un valore di 400 milioni di franchi non sarebbe compreso nei costi complessivi per l'acquisto degli F-35A. Questa informazione è errata e prima che l'articolo venisse pubblicato l'attenzione del giornalista è stata richiamata più volte su tale circostanza. L'Ufficio federale dell'armamento armasuisse precisa:

  • L'acquisto sostitutivo dei missili a corto raggio che giungeranno prima al termine della loro durata di utilizzazione è compreso nei costi di acquisto. L'acquisto successivo di missili a medio raggio verrà effettuato solo negli anni '40 di questo secolo, ragione per cui questi costi sono stati tenuti in considerazione come una voce dei costi complessivi (costi per l'acquisto e l'esercizio della flotta sull'arco di 30 anni).
  • Questo modo di procedere ha permesso di garantire la parità di trattamento dei candidati. Nell'analisi costi-benefici, che è stata rilevante per l'aggiudicazione, è stato considerato esattamente lo stesso numero di pezzi di missili aria-aria per tutti gli offerenti. Ciò indipendentemente dal fatto che a causa dell'ulteriore utilizzo di effettivi di missili disponibili, ci sarà un acquisto iniziale di portata più o meno ampia. Dalla valutazione è emerso che l'F-35A presenta i benefici complessivi di gran lunga maggiori e al contempo è la soluzione più conveniente. Gli altri candidati sono nettamente più costosi rispetto all'F-35A.
  • Inoltre il giornalista sostiene che la scelta dell'F-35A non sia in linea con il quadro finanziario stabilito secondo la decisione programmatica, nonostante sia vero il contrario. Questa affermazione risulta tanto più sorprendente se si considera che l'articolo è stato pubblicato dopo che lo stesso giorno il DDPS ha dichiarato nel corso di una conferenza stampa che l'F-35A rientra negli obiettivi della decisione programmatica, sia con il rincaro che senza. Secondo le stime attuali sull'andamento del rincaro sino al 2031 e i pagamenti previsti, il volume finanziario massimo ipotizzabile si situa a 6,3 miliardi di franchi. I valori attuali sono quindi inferiori al volume finanziario ipotizzato. Per i 36 aerei da combattimento del tipo F-35A attualmente il DDPS prevede un credito d'impegno di 6,035 miliardi di franchi.
  • Inoltre l'articolo si esprime in merito al missile Meteor, offerto da candidati europei. A tale proposito occorre precisare che il DDPS ha valutato gli aerei in maniera completa tenendo conto di tutti gli aspetti, compresi i rispettivi missili aria-aria. Il grande vantaggio dell'F-35A per quanto riguarda i benefici complessivi è dovuto al fatto che per quanto riguarda i tre criteri principali efficacia, supporto al prodotto e cooperazione il candidato ha ottenuto la valutazione migliore, con un margine notevole in particolare per il criterio principale dell'efficacia. Per quanto riguarda l'efficacia, grazie al suo notevole vantaggio tecnologico l'F-35A in qualità di aereo da combattimento di quinta generazione è nettamente superiore a qualsiasi aereo da combattimento della generazione precedente anche in scenari di difesa aerea. Per valutare l'efficacia occorre tenere in considerazione tutte le caratteristiche rilevanti come sensori, interconnettibilità, armi e rilevabilità da sensori avversari.

Tutto ciò permette di capire che nonostante nelle ultime settimane vi sia stato un intenso scambio di informazioni con SRF, l'articolo si fonda su numerose inesattezze.

Ulteriori informazioni: Air2030 – Protezione dello spazio aereo

Nel loro articolo dell’11 novembre 2021, CH Media e giornali affiliati citano un senatore degli Stati Uniti che sostiene che il produttore dell’F-35 non ha presentato l’offerta più vantaggiosa. Inoltre, la consigliera nazionale Franziska Roth mette in dubbio l’integrità del Consiglio federale. L’ufficio federale dell’armamento armasuisse desidera mettere in chiaro e al riguardo precisa:

  • sia in termini di acquisto che di operatività, l’F-35A è l’offerta più vantaggiosa rispetto a tutti i candidati. Al momento delle offerte, nel febbraio 2021, i costi di acquisizione ammontano a 5068 miliardi di franchi. Somma che rientra chiaramente nel volume finanziario di 6 miliardi di franchi, deciso dall’elettorato. Anche aggiungendo l’inflazione fino al momento del pagamento, i costi di acquisto rientrano nella linea di credito. Uno studio legale esterno lo ha anche confermato in una verifica di plausibilità.

  • I costi totali dell’F-35A, che consistono in costi di acquisizione e di esercizio, ammontano a circa 15,5 miliardi di franchi in 30 anni. La differenza con il secondo candidato più economico è di circa 2 miliardi di franchi.

  • armasuisse dispone di offerte vincolanti del governo americano. Questo riguarda sia i costi di acquisto che i costi di esercizio per un periodo di utilizzo pari a dieci anni.

  • L’affermazione della consigliera nazionale Roth che l’F-35 non sia pronto per la produzione in serie è errata. Già oggi, in tutto il mondo oltre 720 F-35 sono stati consegnati e sono operativi. Sono utilizzati per missioni di polizia aerea e di combattimento. In futuro, si prevedono oltre 3000 F-35 in uso. Attualmente, 13 stati, 7 dei quali in Europa, hanno ordinato l’aereo da combattimento.

  • La valutazione ha dimostrato che l’F-35A, come aereo da combattimento di quinta generazione, presenta un grande vantaggio tecnologico sugli altri candidati: è dotato di nuovi sensori molto performanti. Questi sono interconnessi con innovative capacità di comunicazione e condivisione delle informazioni real time che forniscono ai piloti una chiara visione dello scenario. L’F-35A raggiunge così la superiorità nell’informazione, garantendo agli equipaggi un’elevata consapevolezza della situazione. Inoltre, il velivolo è costruito in modo tale che combatterlo e scoprirlo risulta molto difficile. Il vantaggio tecnologico dell’F-35A dovrebbe durare molto a lungo. Questo è importante se lo si intende impiegare oltre gli anni 2060.

Ulteriori informazioni: Dossier Web: Air2030 – Protezione dello spazio aereo

Nell’articolo apparso il 25 settembre 2021 su La Liberté e sui giornali affiliati si sostiene che armasuisse restituirà prematuramente ai candidati non selezionati, i dati del progetto «Nuovo aereo da combattimento» prima che possano aver luogo discussioni politiche ed eventuali analisi. Il 30.09.2021, Radio SRF ha ripetuto questa dichiarazione. È falsa. L’ufficio federale dell’armamento armasuisse ribadisce in proposito:

  • Il DDPS non restituirà i dati classificati dal punto di vista militare prima che sia stato firmato il contratto per l’acquisto dell’F-35A, vale a dire che ciò accadrà solo dopo il dibattito parlamentare e dopo un’eventuale votazione popolare.
  • Inoltre si tratta esclusivamente di dati classificati dal punto di vista militare. armasuisse deve trattare e proteggere questi dati in conformità agli accordi sulla protezione delle informazioni in vigore esistenti con i paesi produttori o con la NATO. Questi accordi stabiliscono che i dati classificati dal punto di vista militare, in linea di principio possono essere utilizzati solo per lo scopo concordato – nel caso specifico per la valutazione e l’acquisto di un nuovo aereo da combattimento. Per tale ragione, il DDPS è obbligato a chiarire con i paesi produttori dei candidati non selezionati come procedere con i dati classificati dal punto di vista militare.
  • Tutti gli altri documenti e dati dei candidati, classificati non da un punto di vista militare, come ad esempio le offerte finanziarie, non devono essere restituiti. Saranno conservati e archiviati in conformità ai regolamenti e alle prescrizioni in vigore. Lo stesso vale per tutti gli altri documenti e dati creati dal DDPS nell’ambito della valutazione per il nuovo aereo da combattimento.
  • Fino a quel momento, le delegazioni parlamentari e gli organi di controllo preposti avranno accesso ai dati in qualsiasi momento, naturalmente nel rispetto dei relativi accordi di protezione delle informazioni.

Ulteriori informazioni:

Tages-Anzeiger, 30.09.2021: Documentazione relativa all’acquisto degli aerei da combattimento F-35 – Amherd smentisce la prevista distruzione degli atti (in tedesco)

Dossier Web: Air2030 – Protezione dello spazio aereo

In un suo contributo del 31 agosto 2021 nella trasmissione «Echo der Zeit», Radio SRF mette in dubbio il fatto che l’offerta degli Stati Uniti per l’F-35A quale nuovo aereo da combattimento per la Svizzera sia vincolante. Quanto affermato da Radio SRF non corrisponde al vero. Al riguardo l’Ufficio federale dell’armamento armasuisse dichiara:

  • l’offerta e le cifre relative ai costi in essa contenute sono vincolanti. Ciò vale sia per i costi d’acquisto sia per i costi d’esercizio proposti, per i quali è stata presentata un’offerta per una durata di dieci anni d’esercizio;
  • il DDPS acquista gli aerei attraverso il programma «Foreign Military Sales» (FMS) del Governo americano alle stesse condizioni che applica a se stesso. Formalmente l’affare in materia d’armamento si svolge per il tramite di una «Letter of Offer and Acceptance» (LOA);
  • gli Stati Uniti, dal canto loro, gestiscono l’acquisto mediante contratti propri con l’industria americana. Si tratta di contratti a prezzo fisso che vengono richiesti, tra l’altro, mediante una severa vigilanza. Gli aerei svizzeri sono inseriti negli stessi contratti in cui figurano gli aerei statunitensi o gli aerei di altri acquirenti di F-35;
  • le «Terms and Conditions» di una LOA sono identiche per tutti gli affari in materia di armamento degli Stati Uniti e pertanto non entrano nel merito delle peculiarità di un affare specifico in materia d’armamento. Le peculiarità sono convenute in un allegato alla LOA. Tra queste figura ad esempio il fatto che il DDPS possa consultare i contratti a prezzo fisso menzionati;
  • questi contratti a prezzo fisso comprendono inoltre anche il rincaro nel Paese di produzione;
  • anche nella documentazione del bando sono stati richiesti prezzi vincolanti. Tutti i candidati hanno risposto alla documentazione del bando osservando le esigenze richieste;
  • non da ultimo, dall’ultraquarantennale esperienza di armasuisse nella gestione di affari FMS, è emerso che in nessuno dei numerosi contratti si sono registrati sorpassi di costi. Questo anche grazie al fatto che il Governo statunitense, che riveste sia il ruolo di venditore sia quello di acquirente, possiede un solido dispositivo di controllo dei costi.
     

Per ulteriori informazioni: Dossier Air2030 - Protezione dello spazio aereo

Nelle loro edizioni dell’11 luglio 2021 il Sonntagsblick e la Sonntagszeitung hanno riferito in merito al carattere vincolante dell’offerta per l’F-35A come nuovo aereo da combattimento. Inoltre su questi giornali, come pure nelle edizioni del 9 luglio dei giornali del gruppo Tamedia, sono stati tematizzati i costi d’esercizio dell’aereo negli Stati Uniti.

A tale riguardo l’Ufficio federale dell’armamento armasuisse asserisce quanto segue:

  • le offerte e le relative cifre sono vincolanti. Questo riguarda sia i costi d’acquisto che i costi d’esercizio offerti, per i quali disponiamo di un’offerta di una durata di 10 anni d’esercizio.
  • Inoltre, i prezzi non possono essere confrontati tra Stati diversi, poiché non è chiaro quali costi siano computati e quali no.
  • Il DDPS acquista gli aerei tramite il «Foreign Military Sales» (FMS) dallo Stato americano alle stesse condizioni che il Governo statunitense applica a se stesso. Lo Stato americano, a sua volta, gestisce l’acquisto tramite contratti propri con le ditte. I prezzi e le condizioni contrattuali sono fissati in modo vincolante in tali contratti e sono esigibili anche attraverso una rigorosa vigilanza. Pertanto, in caso di superamento dei costi, lo Stato americano esigerebbe dal produttore il mantenimento del carattere vincolante dei prezzi a favore della Svizzera.

    Presumibilmente anche in base a questa posizione forte dell’acquirente, l’esperienza ultraquarantennale di armasuisse nella gestione degli affari FMS ha dimostrato che nessuno dei numerosi contratti ha superato i costi. Ciò è dovuto al fatto che lo Stato americano, in quanto acquirente e venditore, persegue un rigido controllo dei costi.

    Inoltre, l’offerta include anche il rincaro negli Stati Uniti. In tale contesto, l’offerente ha dovuto indicare, nell’ambito della valutazione, quali tassi di rincaro sono stati computati. Se, ad esempio, i costi diminuiscono a causa di un rincaro effettivamente più ridotto, ciò si ripercuote favorevolmente sulla Svizzera.

Nell’edizione del 29 giugno 2021 il Tagesanzeiger e altri giornali del gruppo editoriale Tamedia hanno pubblicato l’articolo «Für die F-35 müssten die Schweizer Flugplätze umgebaut werden» («Per gli F-35 gli aerodromi svizzeri dovrebbero essere ristrutturati»).

L’articolo contiene informazioni errate.

Anche altri giornali e portali online hanno ripreso le informazioni errate dell’articolo del Tagesanzeiger.

A tal proposito il DDPS ribadisce quanto segue:

  • nella sua seduta del 30 giugno il Consiglio federale discuterà quali sono i nuovi aerei da combattimento che intende acquistare per continuare a proteggere anche in futuro la Svizzera dalle minacce aeree.
  • In gara vi sono oltre all’F-35A (Lockheed Martin) menzionato nell’articolo, anche gli aerei Eurofighter (Airbus), Rafale (Dassault) e F/A-18 Super Hornet (Boeing).
  • La compatibilità degli aerei con le infrastrutture esistenti è stata integrata e analizzata nella valutazione per il nuovo aereo da combattimento.
  • I costi degli immobili correlati al nuovo aereo da combattimento sono stati analizzati nel quadro della valutazione.
  • L’articolo lascia intendere che il Dipartimento nasconda questi costi supplementari da qualche parte nei conti del DDPS e dell’esercito. Questa affermazione è manifestamente errata.
  • Gli adeguamenti edili necessari saranno illustrati in maniera trasparente nel quadro del messaggio sull’esercito 2022 contemporaneamente all’acquisto del nuovo aereo da combattimento e come sempre saranno proposti al Parlamento.
  • Nel settore degli immobili il DDPS prevede uscite dell’ordine di grandezza di 100 milioni di franchi.

 

Zur Kommunikation der Association Patrouille des Glaciers vom 7. Mai 2021 nimmt das VBS wie folgt Stellung:

  • Wir nehmen zur Kenntnis, dass die ASPdG die Zusammenarbeit sistiert hat und kündigen will, weil sie die Anforderungen des VBS an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrollen von Abrechnungen nicht erfüllen will.

  • Die Arbeiten bei der Vorbereitung der PdG 2022 laufen plangemäss. Zu den Details der Austragung der PdG 2022 wird das VBS zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

  • Das VBS hat sich nie einer Diskussion verwehrt – im Gegenteil. Das VBS hat seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegenüber der AsPdG immer das Gespräch gesucht und trotz der schwierigen Situation innerhalb der AsPdG die Kommunikation aufrecht erhalten.

  • So hat es auch nach dem Erhalt des Briefes Mitte April 2021 eine Sitzung einberufen, um eine Lösung zu finden. Das VBS hat der AsPdG dabei zugesichert, dass die Arbeiten für die Austragung der PDG 2022 weiterlaufen. Zudem wurde der Kommandant der Territorialdivision 1 als Ansprechperson bei Problemen für die AsPdG bestimmt. Dies damit alle offenen Fragen betreffend den Vorbereitungsarbeiten zeitverzugslos geklärt werden können. Somit erachtet das VBS die Forderung der AsPdG nach einem Schlichtungsmechanismus als erfüllt. Entsprechend erstaunt sind wir ob der Auslegung der Situation seitens der PdG.

  • Das VBS wird bei den weiteren Arbeiten auch die Ergebnisse des abschliessenden KPMG-Berichtes und der laufenden Inspektion der Finanzkontrolle des Kantons Wallis berücksichtigen (siehe unten Klarstellung vom Februar 2021).

In einem offenen Brief, den Inside Paradeplatz am 17. März 2021 veröffentlicht hat, werden haltlose Anschuldigen im Zusammenhang mit dem F/A-18 erhoben und falsche Behauptungen verbreitet. Dazu hält das VBS fest:

  • Das auf der Website der Luftwaffe publizierte Bild ist entgegen der Behauptung keine Fotomontage. Das Foto ist echt. Die Schweizer F/A-18 können in der auf dem Bild gezeigten Aussenlastkonfiguration (10 Radarlenkwaffen AIM-120, 2 Infrarotlenkwaffen AIM-9X) eingesetzt werden. Die notwendigen Pylon, Werfer und Lenkwaffen sind in der Schweiz vorhanden, die Flugzeuge können jederzeit damit ausgerüstet werden.
  • Mit Schweizer F/A-18 wurden durch Schweizer Piloten bereits etliche Male Lenkwaffen aus Schweizer Beständen abgefeuert. Dies zum letzten Mal im Herbst 2018, anlässlich einem Verifikationsschiessen auf der Vidsel Test Range in Schweden (siehe Medienmitteilung vom 20.9.18).
  • Falsch ist auch die Behauptung, das Fliegerschiessen Axalp habe abgesagt werden müssen, weil die Server in den USA ein Problem gehabt hätten. Richtig ist: Weil im Herbst 2019 anlässlich von Kontrollarbeiten an den Landeklappen der Schweizer F/A-18 Risse festgestellt wurden, mussten Einschränkungen für den Flugbetrieb erlassen werden. Dies hatte auch zur Folge, dass die Flugvorführung der Luftwaffe auf der Axalp abgesagt wurde (siehe Medienmitteilung vom 9.10.19). Diese Einschränkungen standen in keinem Zusammenhang mit Servern in den USA.
  • Die Schweizer F/A-18 können jederzeit fliegen und benötigen keine «Erlaubnis» aus USA. Die Behauptung des Gegenteils im offenen Brief ist falsch.
  • Zudem trifft auch nicht zu, Bundesrätin Amherd habe einen Brief des Autors «offensichtlich nicht erhalten». Richtig ist, dass der Brief Anfang Oktober eingetroffen war und der Eingang dem Autor im Namen der Bundesrätin bestätigt wurde.

Dal mese di febbraio 2021 i media hanno riferito della collaborazione tra il DDPS/l’esercito e l’associazione della Patrouille des Glaciers. Al riguardo il DDPS rileva quanto segue:

La Patrouille des Glaciers (PdG)

  • Secondo l’ordinanza sullo sport militare (cfr. RS 512.38 – Ordinanza del 29 ottobre 2003 sullo sport militare) la Patrouille des Glaciers (PdG) è una grande manifestazione internazionale di sport militare. L’evento ha luogo ogni due anni, l’ultima volta ad aprile 2018. Nel 2020 è stata annullata a causa della pandemia di coronavirus. Oltre ai militari dell’Esercito svizzero vi partecipano pattuglie militari provenienti da circa 30 Paesi nonché pattuglie civili. Nel 2018 hanno preso parte a questa gara di sci alpinismo circa 1600 pattuglie di tre persone. La percentuale di donne era di circa il 20 per cento. Trovate altre informazioni al seguente link Patrouille des Glaciers (disponibile unicamente in tedesco e francese).

  • L’Association PdG (ASPdG) promuove questo evento in qualità di associazione di sostegno. Detiene i diritti sul marchio ed è competente per il marketing e la sponsorizzazione. La collaborazione tra il DDPS/l’esercito e l’ASPdG è disciplinata da una «convenzione».

Convenzione tra il DDPS/l’esercito e l’associazione PdG

  • Nel 2018 il DDPS ha esaminato e riorganizzato la collaborazione con l’ASPdG. Nell’ambito di tali lavori si è tenuto conto delle raccomandazioni d’intervento emerse da un audit del DDPS di inizio 2017. Ne è conseguita una nuova «convenzione».

  • La «convenzione» disciplina, tra l’altro, le prestazioni tra il DDPS e l’ASPdG e accorda al DDPS un diritto di consultazione nella contabilità dell’ASPdG. Tra le novità figura anche il fatto che le riserve finanziarie dell’ASPdG vengono limitate e che il DDPS incassa ora le tasse di partecipazione e paga all’ASPdG soltanto prestazioni comprovate. Tali prestazioni sono illustrate in maniera dettagliata in un allegato.

  • La nuova «convenzione» si applica dal 1° gennaio 2019 e disciplina la collaborazione nella pianificazione, nell’organizzazione, nello svolgimento e nel finanziamento della Patrouille des Glaciers per le gare a partire dal 2020, anno in cui la manifestazione è stata annullata a causa della pandemia di coronavirus.

  • La chiusura dei conti 2019/2020 è in sospeso. Non appena disponibile, il DDPS chiederà l’accesso alla contabilità. Il DDPS ha ricevuto dall’ASPdG la chiusura dei conti 2017/2018 e il rapporto dei revisori. Non sono emerse irregolarità.

  • L’ASPdG è indipendente dal DDPS e decide autonomamente, in qualità di associazione e conformemente ai suoi statuti, l’ammontare delle indennità. Tramite il diritto di consultazione, il DDPS può esigere un’esposizione trasparente della contabilità e detrarre le spese che non possono essere comprovate.

Verifica da parte della KPMG e del controllo delle finanze del Cantone del Vallese

  • Quando nell’autunno del 2020 sono state rese note le prime accuse al funzionamento interno e alle divergenze in seno all’ASPdG, il DDPS ha reagito prontamente, sospendendo la collaborazione e chiedendo nel contempo all’ASPdG un chiarimento tramite un organo indipendente. È ora disponibile un primo bilancio intermedio della società di revisione contabile KPMG.

    La KPMG rileva che l’ASPdG ha agito in maniera legale e conforme ai suoi statuti.

    Nel gennaio 2021 la collaborazione è ripresa temporaneamente per garantire la pianificazione della gara del 2022.


  • Il bilancio intermedio della KPMG mostra però una necessità di intervento, che deve essere attuato dall’ASPdG. In particolare occorre migliorare la trasparenza, la tracciabilità e i controlli sui conti. L’attuazione delle misure e le modalità relative alla futura collaborazione saranno ulteriormente esaminate in un gruppo di lavoro.

  • Il DDPS attende il rapporto finale della KPMG nonché l’ispezione in corso del controllo delle finanze del Cantone del Vallese e si riserva il diritto di adottare eventuali misure.

In der Ausgabe vom 11. Januar 2021 publizierten der Tagesanzeiger und weitere Zeitungen des Verlags Tamedia den Artikel «Die Hightech-Drohne, die nicht fliegt». Der Artikel enthält einseitige Darstellungen und Behauptungen über die laufende Beschaffung des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15).

Das Bundesamt für Rüstung hält dazu fest:

  • Bundesrätin Viola Amherd hat im Oktober 2020 die armasuisse beauftragt, der israelischen Herstellerfirma Elbit Systems Ltd. mitzuteilen, dass das VBS keine Mehrkosten übernehmen wird. Im Dezember 2020 hat sich armasuisse mit Elbit über das weitere Vorgehen zur Beschaffung und Lieferung der Hermes 900 HFE Drohne (ADS 15) geeinigt.

  • Aus heutiger Sicht entstehen gegenüber den Vorgaben in der Rüstungsbotschaft 2015 keine Mehrkosten und das Projekt kann entsprechend finanziert werden. Wegen Kursschwankungen fallen Zusatzkosten von ca. 20 Millionen Franken an. Der Umgang mit Kursschwankungen ist in der Rüstungsbotschaft 2015 geregelt und wurde vom Parlament genehmigt.

    Für die Zertifizierung des De-Icing Systems wurde durch Nachverhandlungen mit dem Lieferanten eine Lösung gefunden, ohne dass dem Bund Mehrkosten entstehen.
    Die Lieferung der Drohnen ist derzeit ab 2022 vorgesehen.

Zu einzelnen Aussagen im Artikel:

  • Die ADS 15 mit der Immatrikulation D-11 kam im November 2019 in die Schweiz. Die Drohne wurde am 9. Dezember 2019 in Emmen den Medien vorgestellt und über die geplanten weiteren Schritte wurde informiert. Der Zweck der Stationierung in Emmen war, die Integration in die Schweizer Infrastruktur zu überprüfen und die Ausbildung für das Berufspersonal zu beginnen. Diese Aktivitäten mussten im März 2020 wegen COVID-19 unterbrochen werden und konnten bis heute noch nicht abgeschlossen werden.

  • Der Artikel behauptet, die Drohne sei heimlich zerlegt und nach Israel zurückgebracht worden. Richtig ist: Nach dem Absturz der Drohne D-13 am 5. August 2020 in Israel wurde nach Absprache mit dem Hersteller die in Emmen stationierte Drohne nach Israel transportiert. Die Drohne sollte bei den anstehenden Arbeiten des Lieferanten den Verlust der abgestürzten Drohne überbrücken, damit sich die Auslieferung nicht weiter verzögert.

  • Zur Aussage, es sei «unklar, wann – und ob überhaupt – die D-11 wieder in die Schweiz zurückkehren wird»: Die Aussage ist falsch. Es kann lediglich noch nicht gesagt werden, wann ein Erstflug der ADS 15 (oder der Drohne D-11) in der Schweiz stattfinden wird.

  • Weiter wird von «unabsehbarer Schaden für die Bundeskasse» gesprochen. Richtig ist: Das Projekt ADS 15 kann aus heutiger Sicht gemäss den Vorgaben der Rüstungsbotschaft 2015 finanziert werden. Die durch den Bund bis dato geleisteten Zahlungen könnten im Falle eines Abbruchs der Beschaffung vom Lieferanten zurückgefordert werden. Entsprechende Garantien von Elbit liegen vor.

  • Die Aussage «dass der Schweizer Rüstungskonzern RUAG ein solches System gemeinsam mit Partnern in den Niederlanden und Israel entwickelt» ist irreführend. Es war nie vorgesehen, dass RUAG oder Elbit den Radar für Sense and Avoid entwickelt oder armasuisse einen Radar-Entwicklungsvertrag mit einem Unterlieferanten von Elbit abschliesst. Der Entwicklungsvertrag für den Radar, respektive der dazu notwendige Technologietransfer, war zwischen Elbit und dem holländischen Lieferanten vorgesehen. Die Zusammenarbeit des holländischen Lieferanten mit Elbit bestand seit Mitte 2014 und es gab für armasuisse keinen Grund, die in Meetings gemachten Angaben betreffend Exportlizenz der Radartechnologe in Frage zu stellen. Nach gut zwei Jahren Zusammenarbeit kam der Entscheid der holländischen Regierung im April 2016, den Export der Radartechnologie nicht zu bewilligen, für alle Beteiligten sehr überraschend.

    Dem Bund entstehen durch den Lieferantenwechsel des Radars und der anstehenden Zertifizierung keine Mehrkosten.

In ihrer Ausgabe vom 10. Januar 2021 publizierte die NZZ am Sonntag den Artikel «Der Verteidigungsattaché und sein Wagenpark». Der Artikel enthält falsche Behauptungen über die Nutzung der Dienstfahrzeuge auf der Schweizer Botschaft in Washington (USA). Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hält dazu fest:

  • Der Verteidigungsattaché in Washington unterhält keinen Wagenpark. Richtig ist: Die Dienstfahrzeuge werden von der armasuisse verwaltet. Die Fahrzeuge wurden für VBS-Mitarbeitende angeschafft, die an Lehrgängen der amerikanischen Streitkräfte teilnehmen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden mit einer Ausnahme diese Lehrgänge abgesagt. Die Fahrzeuge, die im Freien auf dem Botschaftsgelände stehen, wurden und werden für längere Zeit nicht genutzt. Aus diesem Grund wurden sie für die Nutzung durch andere Mitarbeitende des VBS zu privaten Zwecken, aber gegen Vergütung der Fahrmeilen, zur Verfügung gestellt.

  • Ebenso haltlos ist die geäusserte Kritik, es sei unverständlich, weshalb dem mit 1,7 Stellen dotierten armasuisse-Büro acht Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Richtig ist: armasuisse verwaltet aktuell acht Fahrzeuge, um sie den erwähnten Lehrgangsteilnehmern zur Verfügung zu stellen. Bei Verfügbarkeit werden sie auch durch die VBS-Mitarbeitenden auf der Botschaft genutzt. Bei Privatfahrten wird eine Meilenpauschale verlangt und es müssen Benzin, Garagierung, Reinigung sowie allfällige Kleinreparaturen privat bezahlt werden.

  • Der Artikel behauptet, es gebe Unstimmigkeiten wegen einer Prüfung der internen Revision VBS im Jahr 2014. Richtig ist: Aufgrund der damaligen Empfehlungen wurden verschiedene Alternativen evaluiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Ankauf von Neuwagen, deren mehrjährige Nutzung und später ein Weiterverkauf die kostengünstigste Variante ist. Die Kosten für die Dienstwagen betragen jährlich rund 30'000 Franken.

2020

Verschiedene Medien berichten seit dem 22.12.20 über ein Rechtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken. Die Artikel enthalten Behauptungen und falsche Fakten. Dazu hält die Armeeapotheke fest:

  • Das erwähnte Unternehmen hat ein Rechtsverfahren gegen die Armee angestrengt. Es bestehen unterschiedliche Ansichten zwischen der Armee und der Firma. Diese sind Gegenstand von laufenden Verhandlungen zu einer Lösungsfindung. Das Ergebnis und allfällige weitere Schritte können nicht vorweggenommen werden.
  • Um die Versorgung des Gesundheitswesens sicherzustellen, hat die Armeeapotheke im Frühling 2020 so viele Schutzmasken beschafft, wie es auf dem Markt möglich war und sofern die Produkte in genügender Menge, mit der erforderlichen Qualität und preislich innerhalb der Vorgaben des BAG und der genehmigten Kredite verfügbar waren. Die erwähnte Firma konnte aufgrund von Problemen mit ihrer Bank zum vereinbarten Zeitpunkt am 17. April 2020 jedoch nicht liefern; die vorgesehene Beschaffung stand zu jenem Zeitpunkt zudem noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Qualitätsanforderungen. Die Armee hatte ihren Teil des Geschäftes mit einer Anzahlung bereits erfüllt. Diese Anzahlung wurde von der Firma am 20. April 2020 zurückerstattet und damit das Geschäft rückabgewickelt.
  • Die Armeeapotheke und die Task Force Beschaffungskoordination waren nicht an der Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei gegen die Firma beteiligt und haben diese auch nicht ausgelöst. Diese wurde unabhängig von einer kantonalen Staatsanwaltschaft angehoben und durchgeführt.
  • Entsprechend hat das VBS auch keine Kenntnisse über die Hintergründe dieses Verfahrens. Das VBS wurde am 28. April 2020 durch den Staatsanwalt um den Beizug der Akten und um einen amtlichen Bericht gebeten. Erst damit wurde das VBS offiziell über die Strafuntersuchung informiert. Das VBS hat vorher weder eine Anzeige noch eine Meldung wegen Geldwäscherei vorgenommen.
  • Falsch ist auch die Behauptung, es habe einen Machtkampf im Zusammenhang mit der neuen Unterstellung der Armeeapotheke unter die Logistikbasis der Armee (LBA) gegeben.

    Richtig ist: Die Neuunterstellung der Armeeapotheke war seit einiger Zeit mit den verschiedenen involvierten Stellen diskutiert worden. Aufgrund der aktuellen Lage wurde dieser Prozess beschleunigt und die Neuunterstellung wurde am 18. Mai 2020 vollzogen (siehe Medienmitteilung). Dies wurde notwendig, um die zusätzlichen Logistikaufgaben sicherzustellen, damit die Armeeapotheke ihre Funktionsfähigkeit behält und sie in der Corona-Krise ihre neuen Aufgaben zugunsten der Schweizerischen Bevölkerung sicherstellen kann. Die Armeeapotheke hat ihr Beschaffungsvolumen vervielfacht und damit ist auch das Volumen der Bewirtschaftung und Verteilung von medizinischen Gütern gestiegen. Ziel ist es, dass die Armeeapotheke in der Krise und auch künftig die gewünschten Leistungen zur richtigen Zeit am richtigen Ort erbringen kann. Für diese Aufgabe ist die LBA mit ihren etablierten Prozessen die beste Partnerin.

    Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 20.4069.

Die Berichterstattung der Aargauer Zeitung und weiterer Publikationen von CH Media vom 7.12.2020 enthält falsche Angaben. Dazu hält das VBS fest:

  • Im Artikel wird behauptet, «die für die Versorgung der Bevölkerung zuständige Armee» habe «praktisch keine Reserven» gehabt. Richtig ist: Die Armeeapotheke war und ist nicht für Versorgung der Bevölkerung mit Masken und weiteren Schutzgütern zuständig. Erst im Zuge der Corona-Krise am 21. März 2020 hat die Armeeapotheke vom Bundesrat die Aufgabe erhalten, wichtige medizinische Güter zu beschaffen – um die Versorgung des Gesundheitswesens sicherzustellen. Für die Pflichtbevorratung waren andere Stellen der Bundesverwaltung und die Kantone zuständig.
  • Es stimmt nicht, dass Anbieter nicht zur Armeeapotheke durchgedrungen seien. Die Armeeapotheke erhielt auf dem Höhepunkt der Krise mehrere hundert Angebote täglich. Die meisten Angebote waren unstrukturiert und ohne die notwendigen Detailangaben. Die Absender erhielten darauf eine standardisierte E-Mail mit einem Fragebogen. Erst, wenn sie die erforderlichen Informationen eingereicht hatten, erfolgte eine weitere Prüfung. Viele Angebote erfüllten jedoch die Anforderungen bezüglich Grossmengen, Qualitätsanforderungen oder Liefergeschwindigkeit nicht, oder es wurden keine Unterlagen zur Prüfung eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt wurden zudem nur Angebote berücksichtigt, die rasch Masken in der Schweiz liefern konnten. Es gab sehr viele Anbieter, die Masken in China beschaffen wollten oder bereits beschafft haben, jedoch keine Transporte in die Schweiz hatten.
  • Die im Artikel erwähnten Zuschläge an eine bestimmte Firma erfolgten zu einem Zeitpunkt, da die Versorgung mit Schutzmasken nicht sichergestellt war. Der Anbieter war in der Lage, in kurzer Zeit genügende Menden zu liefern, weshalb die Armeeapotheke hohe Preise in Kauf nehmen musste. Die Beschaffungsvorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 21.03.2020 umfassten 1.8 Mio. FFP2 Masken zu einem maximalen Stückpreis von CHF 10 und zusätzlich am 4.4.2020 75 Mio. Masken zu einem maximalen Stückpreis von CHF 8. Die Bestellungen bei der betroffenen Firma erfolgten am 2.3.2020, am 17.3.2020 und letztmals am 24.3.2020. Im Februar wurden Masken bei anderen Herstellen bereits zu Preisen von CHF 7.48 bis 8.30 eingekauft. Für die betroffene Firma hat das Bayrische Gesundheitsministerium am 25.3.2020 einen Vergabezuschlag für einen Vertrag vom 3.3.2020 über den Kauf von 1 Mio. Masken zum Stückpreis von EUR 8.90 publiziert.
  • Falsch ist schliesslich auch die Behauptung, Brigadier Markus Näf habe als Beschaffungskoordinator im Geschäft mit der ewähnten Firma eine treibende Rolle gespielt. Als er am 23.3.2020 eingesetzt wurde, waren die ersten Beschaffungen bei dieser Firma bereits beschlossen und eine weitere stand kurz vor dem Abschluss. Brigadier Näf konnte keinen Einfluss auf diese Verträge nehmen.

Die Berichterstattung zu den neuen Kampfjets im Tages-Anzeiger vom 21.11.2020 betreffend der Abhängigkeiten von den Herstellerländern ist irreführend. Der Leiter des Kompetenzbereiches Luftfahrtsysteme armasuisse wird zitiert, dass «alle vier Kandidaten im Bereich der operationellen Fähigkeit gleichwertig abhängig von den USA sind». Dabei lässt die Berichterstattung aus, worauf sich diese Aussage explizit bezieht, nämlich auf die Fähigkeiten im Bereich der Interoperabilität. Nachfolgend das Zitat in seiner Vollständigkeit wiedergegeben:

Abhängigkeit von den USA
Alle Kandidaten sind im Bereich der operationellen Fähigkeiten gleichwertig abhängig von den USA d.h. in der Kommunikation mit Link16, Identifikation mit Mode 4/5 und Navigation mit GPS P-Code.

Im Bereich der sicheren Sprach- und Datenkommunikation verwenden alle westlichen Kampfflugzeuge amerikanische Standards, weil die USA hier technologisch führend sind. Deshalb ermöglichen nur diese Standards den sicheren Informationsaustausch mit anderen Streitkräften. Sie werden auf den Schweizer F/A-18 C/D wie auch bei allen NKF-Kandidaten eingesetzt.

Nel contesto della votazione del 27 settembre 2020 diversi media hanno riportato che prima della votazione il DDPS non sarebbe stato trasparente in merito agli impieghi contro obiettivi al suolo, ovvero al presunto acquisto di bombe a caduta libera. Quanto riportato è falso.

La verità è che nell’opuscolo informativo, nelle presentazioni e in diversi documenti di base ufficiali destinati al Parlamento e anche in altri documenti come ad esempio nel rapporto sulla difesa aerea del futuro («Luftverteidigung der Zukunft», non tradotto in italiano) o negli opuscoli su Air2030 il DDPS ha menzionato l’argomento.

Tali documenti sono pubblici e accessibili a tutti. Non si può quindi per nessun motivo parlare di mancata trasparenza.

Gli impieghi contro obiettivi al suolo: di che cosa si tratta?

Dalla messa fuori servizio degli Hunter nel 1994 le Forze aeree svizzere non dispongono più della capacità di combattere obiettivi al suolo e a lunga distanza. L’acquisto di una quantità limitata di munizioni aria-terra moderne e dei relativi mezzi di ricognizione (collocati sui velivoli stessi) consentirà di ripristinare una capacità limitata.

Es geht somit – wie mehrfach festgehalten – nicht um eine vollausgebaute Fähigkeit mit Beschaffung und Bevorratung grosser Mengen an Kriegsmunition.

Bei den für den Aufbau vorgesehenen Munition handelt es sich nicht um «Freifallbomben», sondern um Präzisionsmunition, die gegen wichtige gegnerische Ziele am Boden eingesetzt werden könnte. Der Einsatz solcher Munition würde im Verteidigungsfall erfolgen, wenn keine anderen Mittel die gleiche Wirkung erzielen könnten.

Im Rahmen der Evaluation wird die zu beschaffende Munition gemäss Artikel 11 der Verordnung des VBS über die Beschaffung, die Nutzung und die Ausserdienststellung von Material auf ihre völkerrechtliche Konformität geprüft und entsprechend in der Armeebotschaft ausgewiesen.

Grundlage der Berichterstattung zu den angeblichen Freifallbomben ist die Veröffentlichung einer Mitteilung der DSCA (Defense Security Cooperation Agency) vom 30. September 2020. Die in dieser Mitteilung aufgeführten Systeme und Güter beziehen sich auf die Anforderungen, die das VBS im Rahmen der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges im März 2018 bekanntgegeben hat.

Die sogenannte 36(b) Kongressbenachrichtigung und die dazugehörige DSCA-Medienmitteilung sind ein erforderlicher Teil des US-Rechts vor der Zustellung eines Angebots an potenzielle ausländische Partner. Die Kongressbenachrichtigung legt die maximale Menge an Verteidigungsausrüstung und den maximalen Dollarbetrag fest, welchen die USA einem Partner anbieten. Es handelt sich aber hierbei nicht um eine Offerte.

Quellen

2020

Abstimmungsbüchlein
In den «Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 27. September 2020» steht: «Mit Kampfflugzeugen werden zudem Aufklärungsflüge durchgeführt und Einsätze gegen feindliche Ziele am Boden geflogen. Ohne Schutz des Luftraums kann die Armee ihre Truppen auch am Boden nicht wirksam einsetzen. »

2019

Medienkonferenz Bundesmedienzentrum, 8. April 2019
Hinweis zu den Aufgaben der Luftwaffe sowie Erläuterung zu den Missionen während der Evaluation.

Botschaft zu einem Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Kapitel 3.3.1. «um im Fall eines bewaffneten Konflikts Bodenziele des Gegners (zum Beispiel Artillerie, Lenkwaffenstellungen, am Boden abgestellte Kampfhelikopter) zu bekämpfen und damit die eigenen Bodentruppen zu unterstützen». 

Anforderungen des VBS an die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs (NKF) und eines neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Bodluv GR) 
Verabschiedung des Planungsbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge durch das Parlament, 20. Dezember 2019.

2017

Der Vollständigkeitshalber sei darauf hingewiesen, dass bereits in der Beratung des Rüstungsprogramm 2017 darauf hingewiesen wurde, dass mit dem Projekt «Neues Kampfflugzeug» die Erdkampffähigkeit wieder ermöglicht werden soll. Der Nationalrat lehnte damals einen in der Sicherheitskommission aufgebrachten Antrag ab, die Fähigkeit «Erdkampffähigkeit» bereits auf dem F/A-18C/D weitereinzuführen.

 

Il 10.8.20 il Tages Anzeiger e altri giornali del gruppo Tamedia hanno pubblicato un articolo intitolato «Wie die USA Schweizer Waffen kontrollieren» («Come gli Stati Uniti controllano le armi svizzere»). Il Dipartimento federale della difesa, della protezione della popolazione e dello sport (DDPS) chiarifica quanto segue:

nell’articolo si afferma che i voli degli F/A-18 svizzeri e il tiro di missili a partire da tali aerei sono decisi dagli Stati Uniti. Ciò è falso.

La Svizzera può impiegare le armi acquistate dagli Stati Uniti in maniera autonoma e in piena sovranità in tutte le situazioni. Nel quadro del servizio di polizia aerea, ad esempio, gli F/A-18 delle Forze aeree svizzere volano da anni equipaggiati di missili, senza alcun coinvolgimento degli Stati Uniti.

Gli F/A-18 svizzeri e i loro sistemi d’arma sono sottoposti a ispezioni in collaborazione con gli Stati Uniti. Ma tali ispezioni non comportano alcun controllo sull’impiego delle armi. Gli Stati Uniti intendono unicamente assicurarsi che i sistemi d’arma venduti non siano illegalmente consegnati a terzi. Ciò è anche nell’interesse della Svizzera, che a livello internazionale si impegna fortemente contro la circolazione e la diffusione incontrollate degli armamenti. Per questo motivo anche il DDPS immagazzina i suoi sistemi d’arma con molte precauzioni, indipendentemente dalle ispezioni degli Stati Uniti.

Sempre in funzione di quanto sopra e nel quadro del controllo delle esportazioni, gli Stati Uniti hanno adottato regole precise per quanto concerne le armi americane che possono essere vendute all’estero e i Paesi ai quali è autorizzata la vendita. Non si tratta di una misura al di fuori dell’ordinario: anche la Svizzera, al pari di molti altri Stati, controlla le esportazioni di armamenti. Ciò non influisce in alcun modo sulle valutazioni di nuovi aerei da combattimento, poiché tutti i candidati devono presentare offerte vincolanti nelle quali è chiaramente stabilito che cosa il candidato fornirebbe alla Svizzera in caso di aggiudicazione.

È falsa anche l’affermazione secondo cui i piloti delle Forze aeree svizzere non saprebbero se i loro missili centrerebbero effettivamente il bersaglio in caso reale. L’affidabilità dei missili svizzeri è regolarmente verificata nel quadro di appositi tiri di prova. La decisione sulle armi da impiegare nei tiri di prova è presa unicamente dal DDPS.

Il DDPS applica fondamentalmente un principio già più volte comunicato: la Svizzera punta alla massima autonomia. Una completa indipendenza dalle aziende produttrici e dai Paesi di produzione non è tuttavia possibile. L’impiego di sistemi di elevata tecnologia acquistati all’estero comporta delle dipendenze. Ciò vale per tutti gli acquisti, indipendentemente dal produttore, e non concerne unicamente la Svizzera, ma tutti gli Stati che non producono in maniera completamente autonoma i propri aerei da combattimento e i relativi sistemi.

Va tuttavia osservato che, nel quadro delle valutazioni, le dipendenze a livello tecnologico vengono accuratamente determinate e sottoposte a un’analisi dei rischi. Nel corso delle valutazioni sono inoltre considerate anche le possibilità di riduzione delle dipendenze e i corrispondenti costi.

Troverete ulteriori informazioni sui temi sopraesposti ai link seguenti: www.ddps.ch/air2030

Am 4.8.20 publizierte Bluewin.ch den Artikel «Warum Kampfjets nie ganz der Schweiz gehören werden» Er enthält falsche Behauptungen und ungenaue Aussagen von verschiedenen Personen. Dazu hält das VBS fest:

  • Aussage von Nationalrätin Priska Seiler Graf: «Die USA können unsere Jets auf Knopfdruck vom Himmel holen. Oder uns nicht starten lassen, wenn sie es nicht wollen.»

    Richtig ist: Eine Fernsteuerung durch Eingriffe in die Elektronik ist nicht möglich, weder bei den F-5 Tiger und F/A-18C/D noch bei einem neu zu beschaffenden Kampfflugzeug.
  • Aussage von alt Nationalrat Boris Banga zum ersten Absturz einer F/A-18 in der Schweiz (7. April 1998 im Wallis): «Da kamen die Amerikaner zuerst und ohne Schweizer Vertreter, um zu schauen, was das Problem war. Und dabei haben sie Daten abgesaugt.»!

    Richtig ist, dass die Firma Boeing auf Anfrage des VBS und im Beisein eines Schweizer Vertreters den Flugdatenschreiber in den USA ausgelesen hat. Dies deshalb, weil die Schweiz damals die entsprechende Ausrüstung in der Einführungsphase des F/A-18 noch nicht selbst besass.
  • Aussage des Präsidenten der Gruppe Giardino, Willy Vollenweider: «Da werden die Schweizer Techniker weggeschickt, wenn die Techniker des Lieferanten in Schweizer Werkstätten Updates an der Avionik vornehmen.»

    Richtig ist: Updates der Avionik in Schweizer Werkstätten werden durch Schweizer Techniker eingebaut, bei Bedarf mit Unterstützung des Lieferanten. Die Schweizer Techniker werden nicht weggeschickt. 

Troverete ulteriori informazioni sui temi sopraesposti ai link seguenti: www.ddps.ch/air2030

2019

Le 4 octobre 2019, le Blick online a publié des informations au sujet d’un voyage en Israël effectué par le nouveau chef de l’Armée désigné, le divisionnaire Thomas Süssli. À ce sujet, le DDPS apporte les précisions suivantes :

Thomas Süssli a effectué à ses propres frais, fin juillet/début août 2019, un voyage privé au Proche-Orient, accompagné de son épouse et de sa fille. La famille Süssli a passé une nuit à Haïfa (Israël). Lors de ce voyage, il a rencontré, à titre privé, un ancien membre du commandement cyber des forces armées israéliennes. Les deux hommes ont fait connaissance ce printemps lors d’un séminaire en Suisse, qui portait sur cette thématique.

Le chef de l’Armée désigné n’a jamais visité l’entreprise Elbit. En outre, en tant que chef de la Base d’aide au commandement (BAC), fonction qu’il occupe actuellement, il ne participe pas au processus d’acquisition pour le remplacement des moyens de communication mobiles. Il ne fait pas partie du comité de projet et n’a pas connaissance des documents.
 

In ihrer Ausgabe vom 13. Juli 2019 berichtet die «Schweiz am Wochenende» über die Entsorgung von Munition bei der Schweizer Armee. Unter anderem heisst es, dass die Armee in den nächsten 15 Jahren die Hälfte ihres Munitionsbestandes verschrottet und jedes zweite Geschoss ungebraucht entsorgt wird. Richtig ist: In den nächsten fünfzehn Jahren muss aus Haltbarkeits- und Sicherheitsgründen etwa die Hälfte des aktuellen Munitionsbestandes entsorgt werden, sofern die Munition bis dahin nicht verbraucht wird. Es wird jedoch nur ein kleiner Teil der Einsatzmunition nicht verbraucht. Die gesamte Übungsmunition und ein grosser Teil der Einsatzmunition wird verschossen.

Weiter heisst es, dass die Verschrottung jährliche Kosten von über 10 Mio. Franken verursacht. Richtig ist: Vom Rahmenkredit der Armeebotschaft 2019 werden für die Munitionsentsorgung 1,3 Mio. Franken verwendet.

Zudem hält das VBS ganz allgemein fest, dass drei Möglichkeiten bestehen, um Munition zu entsorgen: Vernichtung, Recycling oder Verkauf. Letzteres ist allerdings nicht möglich, wenn die Munition aus Alters- oder Sicherheitsgründen entsorgt werden muss. Welche Form der Entsorgung zur Anwendung kommt, ist abhängig von Sicherheitsaspekten, der Wirtschaftlichkeit und der Munitionssorte selbst.

 

In ihrer Ausgabe vom 23. Mai 2019 berichtet die Wochenzeitung (WOZ), dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) demokratische Linke überwache. Der NDB hält dazu fest:

Der NDB überwacht keine der bezeichneten Organisationen oder andere politische Gruppierungen und Parteien. Gewisse Personen oder Organisationen können aber in Dokumenten erscheinen, die beim NDB abgelegt sind. Dabei muss das Dokument als Ganzes einen Aufgabenbezug nach Art. 6 Abs. 1 Nachrichtendienstgesetz aufweisen (Gewaltextremismus, Terrorismus, Spionage, Proliferation, Angriffe auf kritische Infrastrukturen, sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland). Der NDB darf beispielsweise Informationen sowohl über unbewilligte als auch über bewilligte Kundgebungen bearbeiten, sofern dabei Gewalt ausgeübt oder zu Gewalt aufgerufen worden ist. Auch Dokumente aus öffentlichen Quellen (sogenannte Open Source Intelligence oder OSINT) darf der NDB in seinen Systemen speichern, wenn ein Aufgabenbezug wie oben erwähnt besteht. So können mit einer Volltextsuche unter Umständen Namen von Personen auffindbar sein, die kein Ziel der Beschaffungsaktivitäten des NDB sind und keine Gefährdung der inneren Sicherheit darstellen. Dies wird bei der Antwort auf ein Einsichtsgesuch entsprechend ausgewiesen.

Der NDB hält die gesetzlichen Vorgaben und das Verbot der Informationsbearbeitung über politische Betätigung strikt ein. Dies bestätigen auch die Kontrollen der Aufsichtsbehörden (Geschäftsprüfungsdelegation, unabhängige Aufsichtsbehörde) und – im Rahmen von Verwaltungsverfahren von gesuchstellenden Personen und Organisationen – der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sowie das Bundesverwaltungsgericht.

In einigen begründeten Fällen ist es dem NDB möglich, die Antwort auf eingegangene Auskunftsgesuche aufzuschieben (Art. 63 Abs. 2 NDG). Dieser Entscheid kann jeder Gesuchsteller durch den EDÖB überprüfen lassen. Auch eine zusätzliche Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ist möglich.

Weiterführende Informationen zum Thema Gewaltextremismus und den Möglichkeiten des NDB finden Sie im entsprechenden Dossier im Internet.

Am 18. Mai 2019 berichteten die Basler Zeitung und andere Medien der Tamedia AG über die geplante Kampfflugzeugbeschaffung. Einige Fakten im Artikel sind falsch oder nicht ganz zutreffend.

Unter anderem heisst es, dass drei F-35A in die Schweiz kommen und die Kampfflugzeuge während der Flug- und Bodenerprobung jeweils über die Nacht auf einen Nato-Militärflugplatz im Nordosten Italiens überstellt werden, um zu verhindern, dass das hoch klassifizierte Flugzeug «heimlich ausgemessen» wird. Richtig ist: Die US Air Force stellt vier F-35A für die Flug- und Bodenerprobung zur Verfügung und die Kampfflugzeuge bleiben während dieser Zeit in der Schweiz. Weiter wird beschrieben, dass die Pilotenausbildung bei den US-Kampfflugzeuge in Teilen in den USA stattfinden werde. Richtig ist, dass – unabhängig vom gewählten Kandidaten – die ersten Schweizer Fluglehrer und Ausbildner für das Bodenpersonal im Herstellerland ausgebildet werden («train the trainer-Konzept»). Im Nachgang dazu soll weiteres Fachpersonal durch Schweizer Fluglehrer und Ausbildner für das Bodenpersonal in der Schweiz aus- und weitergebildet werden. Diese Vorgehensweise stellt den effizienten Wissenstransfer sicher.

Auch die «geheimen Boxen» sowie die Abhängigkeit der Schweiz von den Herstellerländern werden erwähnt. Hierzu folgende Information: Eine Abhängigkeit vom Hersteller und vom entsprechenden Land lässt sich bei allen Kandidaten nicht völlig vermeiden. Technologische Abhängigkeiten werden in der Evaluation bei allen Kandidaten sorgfältig geprüft und es wird analysiert, wie sich Anhängigkeiten reduzieren lassen.

Le samedi 20 avril 2019, dans l'article intitulé « L'EI planifiait une attaque sur des citernes à Bâle », 24 Heures a cité le Service de renseignement de la Confédération (SRC) de manière tronquée, dans le passage suivant: « Selon nos analyses, le potentiel opérationnel de l'État islamique est fortement diminué », indique la porte-parole Isabelle Graber.  « De ce fait, le SRC estime que des attentats en Europe sont actuellement peu vraisemblables. » Le SRC tient à préciser que son propos se référait à des attentats en Europe pilotés directement par l’« État islamique », mention qui a été enlevée par les auteurs de l'article. Le SRC n'exclut en effet pas que des attaques terroristes soient effectuées sur sol européen. Comme c'est le cas depuis novembre 2015, la menace terroriste en Suisse reste élevée. Elle continue d’être influencée essentiellement par l’« État islamique » et plus particulièrement par ses soutiens et ses sympathisants, et ce malgré la perte en mars 2019 de ses derniers bastions en Syrie. La menace d’Al-Qaïda reste également d’actualité.

In ihrem Artikel «VBS nimmt 120 Schweizer Gewerblern Arbeit weg» vom 3. Februar 2019 vermischt die SonntagsZeitung verschiedene Informationen und Phasen im Beschaffungsprojekt «Werterhalt DURO». Dazu stellt armasuisse klar: Fakt ist, dass für die erste Phase – die eigentliche Werterhaltung DURO – die Firma GDELS-Mowag rund 170 Unterlieferanten in der Schweiz unter Vertrag hat. Diese Schweizer Klein- und Mittelbetriebe führen Aufträge zuhanden der Mowag aus und profitieren so von diesem Beschaffungsauftrag. Das wurde immer so kommuniziert und daran wird auch weiterhin festgehalten.

Davon zu unterscheiden sind – in einer zweiten Phase – die künftigen Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten, welche am modernisierten Fahrzeug durch die Industrie zu erbringen sind. Für diese Arbeiten hat armasuisse ebenfalls Mowag als Materialkompetenzzentrum gewählt. Der Auftrag umfasst neben eigentlichen Instandhaltungsarbeiten auch weitere Aufgaben wie das Konfigurationsmanagement oder den Änderungsdienst sowie die Sicherstellung der technischen Systemintegrität. Das heisst, GDELS-Mowag überprüft die Machbarkeit von notwendigen Anpassungen während der Nutzung der Fahrzeuge. Sie dokumentiert und verwaltet alle Änderungen und ist somit verantwortlich für das Funktionieren der Duro-Flotte über den gesamten Lebenszyklus.

Mowag hat ihrerseits entschieden, für diesen Auftrag nicht mit einer Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe, sondern mit der Firma Scania Schweiz zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit mit Scania bezieht sich auf die Dauer der Garantiezeit. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dank dem breiten Netz von Scania einen umfassenden Service sicherstellen zu können. Dadurch wird eine bessere Wirtschaftlichkeit erzielt. Die Arbeiten werden aber in der Schweiz und damit von in der Schweiz angestellten Arbeitnehmenden ausgeführt. Nach wie vor werden die bestehenden Infrastrukturen der Logistikbasis der Armee (LBA) genutzt und die Instandhaltungsarbeiten werden grösstenteils weiterhin selber von der LBA ausgeführt.

Weiter zu unterscheiden sind die Instandhaltungsarbeiten an den noch nicht modernisierten Fahrzeugen. Hier liegt die Wartung in der Verantwortung der Logistikbasis der Armee (LBA) wobei diese im Rahmen ihrer eigenen Kapazität fallweise auch kleinere und mittlere Betriebe involviert hatte. Die Aussage, dass praktisch über Nacht die Aufträge gestoppt wurden, ist nicht korrekt.

2018

Le «Tages-Anzeiger» a publié le 12 novembre 2018 un article intitulé « Ausser Spesen nichts gewesen » sur les événements liés à la suspension du médecin en chef de l’armée survenu en son temps. Les événements ont maintenant été examinés. Le conseiller fédéral Guy Parmelin avait alors lancé les mesures nécessaires. Cela comprenait des enquêtes administratives et disciplinaires ainsi qu’un rapport de la Révision interne DDPS. Les enquêtes en question ont révélé des irrégularités. Le conseiller fédéral Parmelin a donc décrété un changement de culture en ce qui concerne les frais au DDPS (voir les communiqués de presse des 22.9.17 et 6.6.18). Parmi les mesures prises, on note avant tout les éléments suivants :

  • De nouvelles directives sur les frais, les événements et l’octroi de cadeaux au DDPS, qui standardisent le processus des frais et règlent les compétences ainsi que le contrôle (en vigueur depuis le 1er septembre 2018, voir annexe) ont été édictées.
  • Les invitations réciproques à des repas d’affaires ne sont pas admises. Le supérieur décide des exceptions.
  • Les partenaires des collaborateurs ne peuvent pas être invités à des manifestations.
  • Le point de contact d’alerte (whistleblowing) a été renforcé : il est désormais rattaché au CDF comme c’est le cas pour le reste de l’administration fédérale et non plus, comme jusqu’ici, auprès de l’armée.


La Commission de gestion du Conseil national dispose de tous les rapports en version non caviardée. Elle parvient à la conclusion que, « après les erreurs et mauvaises appréciations initiales, le DDPS a pris les mesures nécessaires pour traiter les reproches de manière exhaustive et approfondie et régler les problèmes identifiés » (voir le rapport de la CDG). Le Conseil fédéral se prononcera encore sur le rapport.

«20 Minuten» veröffentlichte am 21. September 2018 den Beitrag «Bund überwies Pleite-Airline fast 2 Mio Franken». Die Rede ist von Skywork AG, welche am 29. August dieses Jahres ihr Grounding bekannt gegeben hat. Um weiterhin die Versorgungsflüge sowie Personen- und Materialtransporte der Armee sicherstellen zu können, übernimmt seit Mitte September bis voraussichtlich Ende November 2018 die zweitplatzierte Zimex Aviation AG diese Aufgaben.

Im Beitrag steht: «Bis anhin zahlte der Bund für die Versorgungsflüge ins Ausland rund 240'000 Franken monatlich. Der neue Anbieter dürfte hingegen rund 420'000 pro Monat kosten.» Mit dieser Aussage wird der Leser irregeführt, da der Eindruck entsteht, Zimex AG sei fast doppelt so teuer wie Skywork AG. Der Betrag der Zimex Aviaton AG in Höhe von 420'000 Franken pro Monat ist lediglich ein Kostendach, welches die Summenobergrenze aller durchgeführten Versorgungsflüge festhält. Dies entspricht nicht dem tatsächlich zu zahlenden Betrag. Ein Rückschluss auf die Preise basierend diesem Kostendach in Verbindung zu den bisherigen Zahlungen an die Skywork AG ist nicht sachgemäss. Der faktische Preisunterschied zwischen den beiden Airlines liegt bei 13 Prozent.

In den Artikeln vom 22. Februar 2018 «Regierung Trump will der Schweiz Jets verkaufen» schreiben die Zeitungen «Der Bund» und der «Tages-Anzeiger» über die Anfrage von armasuisse respektive die Antworten der angeschriebene Staaten zur geplanten Evaluation der Schweiz für ein neues Kampfflugzeug. Dabei hält der Artikel in zwei Aussagen folgendes fest:
 

  • Der Hersteller des F-35A Lockheed-Martin habe sich vor zehn Jahren bei der Evaluation für den Tiger-Teilersatz (TTE) zurückgezogen habe.
  • Der Bund will die Kampfjetbeschaffung als «Government to Government»-Geschäft über die Bühne bringen.
     

Beide Aussagen sind nicht korrekt.

Richtig ist:

Für die TTE Evaluation im Jahr 2008 wurden die folgenden vier Hersteller angefragt: Boeing mit F/A-18 Super Hornet (USA), Dassault mit Rafale (Frankreich), EADS mit Eurofighter (Europa) und Saab mit Gripen (Schweden). Am 30. April 2008 teilte der US-Hersteller Boeing der armasuisse mit, dass er auf ein Angebot für den F/A-18 Super Hornet im Rahmen der TTE Evaluation verzichtet (Medienmitteilung vom 30. April 2008: Evaluation für den Tiger-Teil-Ersatz läuft planmässig – Flugzeughersteller Boeing verzichtet.)

Der Hersteller Lockheed-Martin mit dem F-35 wurde für TTE Evaluation im Jahr 2008 nicht angefragt und war somit auch nicht unter den Kandidaten. Und: Es ist völlig offen, ob die Beschaffung als «Government to Government»-Geschäft (wie bei den Beschaffungen des F-5 und des F/A-18 sowie der versuchten Beschaffung Gripen) oder als «Company to Government»-Geschäft stattfinden soll. Ob das Geschäft mit der Regierung des Herstellerlandes oder mit dem Hersteller selbst abgewickelt wird, kann je nach Herstellerland variieren. Beide Varianten werden gleich behandelt.

Die Basler Zeitung hat in ihrem Artikel «Heute vor 22 Jahren» vom 25. Januar 2018 über den damaligen Kauf von 34 F/A-18 C/D für die Schweizer Luftwaffe berichtet. Sie schreibt, dass durch den Kauf dieses Kampfflugzeuges von US-Herstellern auch die Schweizer Wirtschaft profitierte. So seien Aufträge in Höhe von 435 Millionen Franken an Schweizer Firmen vergeben worden.

Diese Summe ist nicht korrekt. Richtig ist: Insgesamt konnten an die Schweizer Industrie zusätzliche Aufträge in Höhe von 2,5 Milliarden Franken vergeben werden, wobei 491 Mio. Franken aus direktem Offset stammen (z.B. Befähigung zur Endmontage von 32 der 34 F/A-18 C/D in der Schweiz). Die Beschaffung der F/A-18-Kampfflugzeuge kostete insgesamt 3,15 Milliarden Franken.

2017

Dans l’article du Sonntagsblick paru le 3 décembre 2017 concernant les voitures de service des militaires de carrière ainsi que les véhicules de l’administration, le DDPS souhaiterait souligner trois points importants qui n’ont pas été mentionné dans l’article : Les militaires de carrière qui possèdent une voiture de service, payent aussi chaque mois pour cette voiture selon les directives en vigueur. Par année, ce sont plus de 5.5 millions de francs. La vente des véhicules de service rapporte à la caisse général de la Confédération environ 3 millions par année.

Le DDPS a certes la plus grande partie des missions de transport mais ceci s’explique par les raisons suivantes :

  • Le transport pour les personnes jouissant d’une protection particulière avec des véhicules spéciaux de sécurité (pour tous les départements) en fonction de la situation en terme de menace
  • Les visites militaires de l‘étranger
  • Le plus grand département avec environ 12‘000 salariés à temps plein et temps partiel
  • Le transport de la troupe de milice avec minibus et car 

Der «Blick» berichtete am Samstag, 18. November 2017, dass das VBS den Bereich Cyber-Defence nicht genügend schnell aufbaue. Politiker fordern gemäss dem Medienbericht mehr Tempo. Das VBS stellt in diesem Zusammenhang folgendes klar:
 

Der Bereich Cyber-Defence wird im VBS prioritär behandelt. Der Chef VBS hat immer betont, dass die Cyber-Abwehr neben der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen und der Bodengestützten Luftabwehr sowie der Modernisierung der Bodentruppen erste Priorität hat. Den Vorwurf, der Cyber-Bereich werde zu wenig schnell aufgebaut, weist das VBS zurück. Weiter weisen wir darauf hin, dass der Lead der Nationalen Strategie (NCS) zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken beim eidgenössischen Finanzdepartment  liegt.
 

Fakt ist: Der Chef VBS hat im Juni 2017 den Aktionsplan Cyber-Defence verabschiedet. Der Aktionsplan soll bis im Jahr 2020 umgesetzt sein. Der Bericht ist öffentlich und auf der Internetseite VBS einsehbar.
 

Weiter hat der Chef VBS einen Cyber-Delegierten ernannt. Die Cyber-Abwehr wurde bei der Führungsunterstützungsbasis zentralisiert. Die bestehenden Cyberabteilungen des VBS wehren täglich erfolgreich Cyberangriffe ab. Sie konnten zudem auch im Fall RUAG die nötigen Unterstützungsarbeiten leisten und auch den Angriff auf das VBS vom letzten Sommer bewältigen. Insgesamt arbeiten heute 50 Cyber-Spezialisten im VBS; zivile Verwaltungsangestellte mit hervorragenden Informatikkenntnissen. Die Stellenbesetzung erfolgte aufgrund der Sparmassnahmen beim Bund durch interne Verschiebungen. Weitere Stellen werden so rasch als möglich ausgeschrieben. Bis 2020 sollen rund 100 Stellen besetzt werden. Aufgrund der vom Parlament bereits für das Jahr 2017 beschlossenen und für das Jahr 2018 angekündigten Sparmassnahmen beim Bundespersonal sind auch die 100 geplanten Stellen nur haushaltsneutral zu besetzen. Kurz: Es steht dafür seitens des Parlamentes kein zusätzliches Geld zur Verfügung.
 

In der Armee wird der Bereich Cyber künftig eine eigene Operationsphäre sein; entsprechend wird eine Doktrin entwickelt, um den Einsatz dieser Mittel sowie die Ausbildung für diesen Bereich zu regeln. Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee werden ab dem 1. Januar 2018 Milizsoldaten im Cyber-Bereich ausgebildet. Im Moment verfügt die Armee über ca. 100 Armeeangehörige, die aufgeboten und in diesem Bereich eingesetzt werden können. Die Armeeangehörigen bringen ihre Fachausbildung und -kenntnisse aus dem zivilen Leben mit. Konkret bedeutet das, dass diese Milizsoldaten bereits minimal über ein Bachelor im IT-Bereich oder mehr verfügen.
 

Eine eigentliche «Cyber-Rekrutenschule» kann die Armee im Moment nicht anbieten. Die im Cyber-Bereich eingesetzten Angehörigen der Armee erhalten aber eine spezifische Ausbildung, damit sie den Bedürfnissen der Armee entsprechend eingesetzt werden können. Sie werden zur Verstärkung der Berufselemente und nicht als eigenständige militärische Einheiten eingesetzt. Künftig sollen dort 400 bis 600 Soldaten (IT-Spezialisten) eingeteilt werden. 
 

Weiter erfolgt ab 2018 der Aufbau des «Cyber-Defence CAMPUS». Hier werden die benötigten Fachkräfte ausgebildet. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen und den Betreibern kritischer Infrastrukturen.
 

Dossier Schutz vor Cyber-Angriffen 

Die schweizerische Konsumenten- und Beratungszeitschrift «Beobachter» hat in der Ausgabe vom 26. Mai 2017 einen Artikel rund um das Beschaffungswesen des VBS im Allgemeinen und zu diversen konkreten Beschaffungsvorhaben im Speziellen veröffentlicht. Das VBS stand während den Recherchen im Vorfeld dieser Publikation mehrfach mit den Journalisten in Kontakt und im Austausch. Nachfolgend einige Richtigstellungen zu im Artikel gemachten Aussagen zu laufenden Beschaffungen.