Oberfeldarzt der Armee vorläufig freigestellt
Bern, 09.12.2016 – Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat heute bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den Oberfeldarzt der Armee wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten eingereicht.
Der betroffene Mitarbeiter wurde vorläufig freigestellt. Für die betroffene Person gilt die Unschuldsvermutung.
Mit Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen der Bundesanwaltschaft, können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
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