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«Al-Qaïda/IS-Gesetz» wird verlängert

Nach dem Ständerat hat sich der Nationalrat dafür ausgesprochen, das sogenannte «Al-Qaïda/IS-Gesetz» für weitere vier Jahre zu verlängern.

06.06.2018 | Kommunikation VBS, Marco Zwahlen

Islamischer Staat


Das Gesetz verbietet die Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandte Organisationen und stellt Aktionen unter Strafe, die deren Unterstützung dienen. Dazu gehören Propaganda- und Geldsammelaktionen, so genannte Dschihad-Reisen oder das Anwerben neuer Mitglieder. Mit der erneuten Verlängerung des Gesetzes (Lead EJPD) will das Parlament gewährleisten, dass im Bereich der Terrorismusstrafverfolgung keine Rechtslücken bestehen, bis weitere laufende Gesetzesprojekte zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet werden und in Kraft treten. Es handelt sich dabei namentlich um eine Vorlage, die das strafrechtliche Instrumentarium gegen terroristische Aktivitäten verschärfen soll und die der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Ende 2018 unterbreitet. Eine weitere Gesetzesvorlage soll der Polizei ausserhalb von Strafverfahren mehr Möglichkeiten für den Umgang mit «Gefährdern» geben.

Der Ständerat hatte der Verlängerung in der Frühjahrssession mit 38 Stimmen befürwortet, der Nationalrat folgte nun mit 152 Stimmen.

Motionen

Der Nationalrat hat weiter die Motionen «Verbot der salafistischen Organisation Lies! und Unterbindung der Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut» von Nationalrat Walter Wobmann (SVP, SO) und «Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten» von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) behandelt (Lead jeweils EJPD). Bei erster folgt er ohne Gegenstimme dem Änderungsvorschlag des Ständerates, die Motion solange zu sistieren, bis die Gesetzesvorlage über die polizeilichen Massnahmen vorliegt (ab 2019). Zweite hat er mit 120 gegen 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen an den Bundesrat überweisen. Die Mehrheit ist der Auffassung, es dürfe nicht sein, dass Personen, die sich nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt haben, die Grenze passieren und bei Veranstaltungen an Gewaltaktionen teilnehmen können. Und: Bezüglich der praktischen Auswirkungen dieses Ausreiseverbots dürfte die Umsetzung keine grösseren Probleme bereiten.


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