Informationssicherheitsgesetz: Ständerat hält an AHV-Nummer fest
Der Ständerat hält im Informationssicherheitsgesetz an der systematischen Verwendung der AHV-Nummer zur Personenidentifikation fest. Die Vorlage geht zur Bereinigung zurück in den Nationalrat.
15.09.2020 | Kommunikation VBS, Marco Zwahlen

Die AHV-Nummer biete die beste Möglichkeit zur fehlerfreien Personenidentifikation. Abgesehen davon sei deren systematische Verwendung durch die Behörden auch im Entwurf zur Änderung des AHV-Gesetzes vorgesehen, so der Tenor der Mehrheit im Ständerat. Aus denselben Gründen unterstütze mittlerweile auch der Bundesrat diese Haltung des Ständerates, wie Verteidigungsministerin Viola Amherd im Rat darlegte. Mit 31 gegen 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hält der Ständerat an der systematischen Verwendung der AHV-Nummer zur Personenidentifikation fest. Die Minderheit wollte wie der Nationalrat beim Entwurf des Bundesrates bleiben, da die Verwendung der AHV-Nummer ein grosses Missbrauchspotential biete und die ursprünglich vorgesehene Verwendung einer nicht zurückrechenbaren Personennummer ebenso gut funktioniere.
Keinen Bedarf sieht der Ständerat, im Gesetz festzuschreiben, dass der Bundesrat seine Ziele und die Kosten für die Informationssicherheit den Sicherheitspolitischen Kommissionen zur Konsultation vorlegen müsse. Grund dafür: Die Kommissionen können jederzeit Einsicht verlangen. Damit folgt er dem Bundesrat. Besagten Absatz 3 in Artikel 7 brachte der Nationalrat im Juni 2020 ein. Er möchte damit verhindern, dass die Umsetzung des Gesetzes in unverhältnismässige Bürokratie ausufert und zu hohe finanzielle und personelle Ressourcen erfordert.
Mit Entscheid des Ständerates geht das Geschäft erneut zurück in den Nationalrat.
Nationalrat zum Dritten
Mit dem Informationssicherheitsgesetz soll für alle Bundesbehörden in einheitlicher Rahmen für den Schutz von Informationen und die Sicherheit beim Einsatz von Informatikmitteln geschaffen werden. Für die einen ist das dringend notwendig, bei anderen hält sich die Begeisterung in Grenzen. So hatte der Ständerat die Vorlage mit wenigen Änderungen im Dezember 2017 verabschiedet und seinen Entscheid im September 2018 bestätigt. Der Nationalrat wiederum war im März 2018 nicht auf die Vorlage eingetreten. Erst nach Zusatzabklärungen stieg er im Juni 2020 in die Detailberatung des Gesetzesentwurfes ein und stimmte diesem mit Vorbehalten bezüglich Kostenfolgen zu.
Gemäss der Vorlage hängen die Kosten zur Umsetzung des Gesetzes weitgehend vom Sicherheitsniveau, das die Bundesbehörden erreichen wollen, und vom entsprechenden Ausführungsrecht, ab. Insgesamt könnten laut Bundesrat mittelfristig zwischen vier und elf zusätzliche Stellen erforderlich sein.
Parlament
Titel | Typ |
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Informationssicherheitsgesetz | Geschäft des Bundesrates |
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