Parlament beschliesst neue Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in VBS-Informationssystemen
Der Nationalrat stimmt der Teilrevision des Bundesgesetztes über die militärischen Informationssysteme zu. Mit der Revision werden die Grundlagen zur Bearbeitung von Personendaten in VBS-Informationssystemen angepasst.
09.06.2022 | Kommunikation VBS, Marco Zwahlen

Der Bundesrat will mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) die datenschutzrechtlich nötigen Rechtsgrundlagen für diverse militärische und nicht militärische Informationssysteme des VBS, in denen Personendaten bearbeitet werden, ändern oder neu schaffen. Gründe dafür sind: Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) haben sich die Strukturen, die Organisation und die Prozesse in der Armee und in der Militärverwaltung grundlegend geändert. Dies führt dazu, dass die Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in militärischen Informationssystemen an die neuen Bedürfnisse angepasst werden müssen. Ausserhalb der Armee und der Militärverwaltung sind ebenfalls neue Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten aufgetreten. Diese erfordern Anpassungen auch an nicht militärischen Informationssystemen des VBS.
Im Nationalrat ist der Handlungsbedarf unbestritten. Mit 172 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt er der Teilrevision des MIG zu. Er folgt damit dem Ständerat, der das Geschäft am 1. März 2022 verabschiedet hat.
Parlament
Titel | Typ |
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Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung | Geschäft des Bundesrates |