Was tun im Schadenfall
Das Schadenzentrum VBS ist zuständig für Land-, Sach-, Tier- und zivile Personenschadenfälle, welche durch den militärischen Betrieb oder durch Bundesfahrzeuge (Schweizer Armee und Bundesverwaltung) verursacht wurden sowie subsidiär für dienstliche Fahrten mit einem Privatfahrzeug. Jedes Unfallereignis ist individuell und erfordert situativ angepasste Massnahmen. Hier finden Sie einige allgemein gültige Informationen und Verhaltensweisen.
Verhaltensweisen auf dem Schadenplatz
- Sich nicht ärgern, höflich bleiben, Ruhe bewahren
- Unfallstelle sichern
- Erste Hilfe bei Verletzungen
- Bei Verletzung / Tötung von Personen oder Tieren und Schäden über CHF 5‘000.– Polizei alarmieren (Militärpolizei oder zivile Polizei); bei Schäden über CHF 50'000.– zusätzlich militärischer Untersuchungsrichter
- Namen/ Adressen von Augenzeugen notieren
- Vorgesetzte informieren
- Geschädigten informieren (sofern nicht anwesend)
- Keine Schuldanerkennungen unterzeichnen – die Frage der Haftung wird vom SZ VBS beurteilt.
Bei Fragen oder in dringenden Fällen Schadenzentrum VBS kontaktieren. Schadenformular vollständig ausfüllen und an Schadenzentrum VBS senden.
Schäden im Kompetenzbereich der Truppe
- Die Kommandanten sind befugt, Schadenersatzforderungen für Land- und Sachschäden unter Einbeziehung von Sachverständigen aus der Truppe bis zum Betrag von CHF 200.– pro Einzelschaden gütlich zu regeln und aus der Dienstkasse zu bezahlen.
- Bei mehreren Einzelschäden beträgt der Maximalbetrag pro Dienst CHF 600.–. Ein Doppel der durch die Truppe bezahlten Entschädigung an Dritte ist an das Schadenzentrum VBS einzureichen.
Sachschäden ohne Motorfahrzeuge
- Sicherung des Schadenplatzes und Einleitung Sofortmassnahmen
- Geschädigte informieren (sofern nicht anwesend)
- Aufbieten der Polizei bei grösseren Schäden nach Rücksprache mit Schadenzentrum VBS
- Keine Schuldanerkennungen unterzeichnen – die Frage der Haftung wird vom SZ VBS beurteilt.
Schäden mit Motorfahrzeugen
- Sicherung des Schadenplatzes und Einleitung Sofortmassnahmen (z.B. erste Hilfe, Feuerwehr, Ölwehr, Ambulanz etc.)
- Benachrichtigung Polizei bei Schäden über CHF 5‘000.–, unklarem Sachverhalt, Drittbeteiligung und verletzten oder getöteten Personen
- Keine Schuldanerkennungen unterzeichnen – die Frage der Haftung wird vom SZ VBS beurteilt
- Schadenmeldung (Formular 13.101) innert 5 Tagen an das Schadenzentrum VBS
Personenschäden/ Tierschäden
Wurden zivile Drittpersonen oder Tiere verletzt oder getötet, so ist das Schadenzentrum nach den ersten Sofortmassnahmen telefonisch zu informieren.
Zusätzlich ist eine schriftliche Schadenmeldung an das Schadenzentrum VBS einzureichen. Formular 13.101 bei Fahrzeugunfällen, Formular 33.001 bei den übrigen Fällen.
Wurden Militärpersonen verletzt, so ist die Militärversicherung zu kontaktieren.
Persönliches Material AdA
Grundsätzlich haftet der Wehrmann für sein Eigentum persönlich. Der Bund kann eine Entschädigung ausrichten, wenn der Schaden durch einen dienstlichen Unfall oder unmittelbar durch die Ausführung eines Befehls entstanden ist. Bei Selbstverschulden kann die Entschädigung herabgesetzt werden.
Ein Gesuch um Entschädigung an das Schadenzentrum VBS ist mit Formular 33.002 «Schadenanzeige für Verlust und Beschädigung von persönlichem Eigentum des AdA» zu stellen.
In diesem Gesuch ist eine Bestätigung durch den Truppen- oder Schulkommandanten unerlässlich, welche den Schadenvorgang bestätigt und belegt, dass das persönliche Eigentum zur dienstlichen Verwendung befohlen wurde.
Dokumente
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Kontaktverzeichnis Schadenzentrum VBS
PDF, 16 Seiten, 489 KB -
Schadenfall - Was tun?
PDF, 4 Seiten, 82 KB, Deutsch -
Unfallmeldung und Schadenanzeige für Bundesfahrzeuge
PDF, 4 Seiten, 861 KB -
Schadenanzeige ohne MotFz
PDF, 4 Seiten, 406 KB -
Schadenanzeige für Verlust und Beschädigung von persönlichem Eigentum
PDF, 4 Seiten, 188 KB, Deutsch
Links
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Schadenzentrum VBS
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